Lieber Herr Prof. Umstätter,
an diesem Text hatte ich insbesondere bzgl. des Schöpferbegriffs meine
philosophische Freude - Wiederentdecker sind wir, in der Tat, mehr nicht.
Leider gibt es aber auch Wiederkäuer oder Personen, die selbst das nicht
mehr selber tun. Unser moderner Cagliostro adeliger Provenienz hatte sich
vorgestellt, das Fremdwiederkäuen sei eine Art Formalium für seine Vita. Das
sehen die kopierten Urheber sicherlich anders.
Es gibt schon noch einen Eigenbezug zum eigenen Werk und man sollte
zumindest zu Lebzeiten dafür auch entlohnt werden, wenn man es anderen zur
Verfügung stellt. Das Generieren von Wissen ist Diskurs und Bezug, dafür
sind wir Bibliotheken ein möglicher Suchraum und Vermittler, wenn nicht
sogar ein Teil des Qualitätsmanagements.
Die Problematik der Enteignung sehe ich auch, allerdings bin ich da nicht
nur auf "die Verlage" fokussiert. Natürlich wollen diese Gewinne erzielen...
die Enteignung ist schon zum Teil so gemeint, also die doch sehr
interessanten Vertriebstechniken im Bereich von E-Books, E-Zeitschriften
(und Datenbanken, wo das aber noch nachvollziehbar ist) haben häufig eine
körperliche Dimension im Sinne einer Vermehrung von Dingen, also "Beständen"
verlassen -da ist unser Haushaltsrecht so gar nicht drauf vorbereitet und
unsere Katalogtechniken oder Bestandsentwicklungskonzepte auch nicht.
Außerdem hat man uns damit dauerhaft als Kunden am Wickel.
Ich bin der Kürze halber mal provokant und sage: der Entzug des
Eigentums seitens der Verlage stört mich gar nicht so sehr (bitte Begründung
abwarten.. :-) ) 1. Die Sache bringt es nämlich mit sich. Die elektronischen
Dokumente sind flüchtig. Wenn wir sie im Sinne von "Bestand" erhalten
wollen, müssen wir sie archivieren und wenn sie dann noch benutzbar bleiben
sollen, brauchen wir eine Performance dafür. Wer eigene Hochschulserver
betreibt, weiß was das für eigene Dokumente heißt und man hat dann
sicherlich einen Workflow entwickelt, der auch die Aufgabe der
Langzeitarchivierung nicht außer Acht lässt. Aber wer archiviert
elektronische Zeitschriften oder E-Books? Im Moment die Anbieter, die aber
keine Verpflichtung der Langzeitarchivierung haben. Selbst wenn wir ein
Archivrecht haben, was bringt uns das? Ein anderes Archivierungsproblem als
bei gedruckten Bänden. Welche Einrichtung hat langfristig gesehen (also für
die nächsten mindestens 100 Jahre) ein Konzept der Archivierung und
Zugänglichmachung von Archivkopien digitaler Dokumente? Das im Internet
befindliche Geschwirr lasse ich da mal außen vor...
2. Es gibt aufgrund des Lizenzrechts erhebliche Redundanz bei elektronischer
Literaturversorgung, da jeder einzeln lizensieren muss. Heißt das für die
Zukunft, dass jeder, auch kleine Einrichtungen jetzt für die Archivierung
dieser Ressourcen sorgt? Eigentlich ist es witzlos für kleine Einrichtungen
ein Archivrecht zu kaufen.. was macht ein Institut X mit kleinem Etat am
Tage Y mit ganz vielen schönen Zeitschriften im pdf-Format? Was macht es
damit in 30 Jahren? Was soll diese Bibliothek mit einem E-Book in
irgendeinem Format ohne die Nutzungsperformance? Nichts.
3. Daher sind Lizenzen für den reinen Zugriff für die große Zahl von
Gebrauchsbibliotheken gar nicht so schlecht - die Preise stimmen bloß nicht.
Die Preise sind Kaufpreise und darin besteht mittelbar eine Enteignung,
nämlich die Enteignung von öffentlichen Geldern in Mondpreissysteme. Bei
manchen Verlagen haben E-Books Datenbankpreise und sind ohne Archivrecht gar
nicht zu bekommen, geschweige denn billiger. Ich kann mir gut vorstellen,
eine "gemischte" Kultur von Bestand und Zugang zu bilden, bei Büchern wäre
ein Print-Ex immer eine gute Sache, nur im schlechten Fall Verzichtbares
oder eine Exemplarergänzung wäre online. Bei Zeitschriften funktioniert das
aber jetzt schon nicht mehr bei Titeln, die gar nicht mehr in Print
erscheinen. Hier kann ich mit dem Archivrecht langfristig nur meiner
Nervenberuhigung dienen.
4. Für die Substanz elektronischer Dokumente, die nur noch so erscheinen,
können langfristig nur dafür mit Technik und geschultem Personal gut
ausgestattete große Bibliotheken sorgen. Das können für den
deutschsprachigen Bereich die Pflichtexemplarbibliotheken sein und da
passiert das ja wohl auch schon. Für die internationale Literatur braucht
es etwas Ähnliches. Die Utopie lautet: zentrale Digitale
Speicherbibliotheken, die den bisherigen Lizenznehmern für den lizensierten
Zeitraum dauerhaft Zugang auf die dann sauber konvertierten und benutzbaren
Daten bereithält, so eine Art EZB mit Storage , wohlgemerkt nicht
"gebührenfrei", sondern für das Erworbene. Eine schöne Bibliotheksstruktur
haben wir ja eigentlich in der BRD - das ist übrigens nicht in jedem Land so
- die das gemeinsam bewerkstelligen könnte.
5. Damit beschäftigen sich die Unterhaltsträger leider noch sehr ungern. Da
sind nämlich rechtliche Grundlagen für notwendig, die auch die
wissenschaftliche Literaturversorgung von morgen berücksichtigen nicht nur
die Verwertungsrechte ängstlicher Verlage. Darin besteht dann wohl auch die
eigentliche Enteignung.. das macht der Staat dann aber selber.
So jetzt bin ich mal still :-)
Freundliche Grüße
Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil:
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von h0228kdm
Gesendet: Dienstag, 18. September 2012 13:46
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DSP - Schleichende Bibliotheksenteignung
Liebe Frau Kustos,
besten Dank für Ihren Hinweis. Das mit der Flüchtigkeit ist auch so eine
Sache. Wer schon mal sah, wie ein Buch in Flammen aufging, weiß wie flüchtig
auch dieses Medium ist. Der Trick mit der Unkörperlichkeit dient doch nur
der Enteignung der Bibliotheken. Weil heute jedermann leichter und rascher
kopieren kann als je zuvor, versucht man mit allen rechtlichen Mitteln das
Kopieren zu verbieten, nur damit die Verlage dieses Recht für sich allein
behalten.
Früher war die Welt noch einfach. Ein Autor schrieb ein Buch, ein Verleger
erhielt das Verwertungsrecht, wenn er eine größere Zahl von Kopien erzeugte
und verkaufte. Jeder, der eine solche Kopie erwarb, besaß daran das Eigentum
und wenn der Eigentümer eine Bibliothek war, durfte diese allen ihren
Benutzern das Buch mehrfach für befristete Zeit als Besitz anbieten. Sie
konnte sogar Leihgebühren verlangen und blieb Eigentümer. Im Sinne eines
Fair Use konnten sich dann die Besitzer sogar eine Kopie ziehen, bei der sie
Randbemerkungen wie sic!, f, siehe oben, falsches Zitat, alles Quatsch,
wunderbar etc. anfügen konnten, um das Werk durch eigene Autorenschaft
geistig fortzusetzen, um es im Sinne K.
Poppers zu falsifizieren oder auch nur zu rezensieren, denn die Beschädigung
des Bibliothekseigentums war nicht erlaubt.
Diese Eigentumsverhältnisse werden in der digitalen Welt den Bibliotheken
seit einigen Jahrzehnten durch die begrenzten Nutzungsrechte immer stärker
vorenthalten, so dass sie damit auch Archivierungsprobleme bekommen. Sie
könnten archivieren dürfen aber nicht.
„Bibliotheken werden indes durch die Software-Anbieter häufig mit dem
Problem konfrontiert, nicht Eigentum, sondern nur ein zeitlich begrenztes
Nutzungsrecht zu erwerben. Dieses wird dann über einen sogenannten
Lizenzvertrag geregelt, der rechtlich einem Mietvertrag gleichzusetzen ist.
Erfahrungsgemäß enthalten Lizenzverträge Klauseln, deren Beachtung für das
Bibliotheksmanagement (konkret für den Umgang mit investiven
Erwerbungsmitteln) und die Informationsvermittlung bzw.
Benutzung zu schwerwiegenden Problemen und kaum vertretbaren
Konzessionen führen kann.“ (Lehrbuch des Bibliotheksmanagements S.
168)
Mit anderen Worten, Bibliotheken werden seit etlichen Jahren durch
veränderte Auslegung der Copyrights bei unkörperlicher Verwertung, im
wahrsten Sinne des Wortes immer stärker enteignet.
Während die Nutzer immer mehr „Information at your fingertips“
bekommen, (nicht zuletzt darum, weil ihre Bibliotheken dafür immer
mehr
bezahlen) merken sie kaum, dass ihre Bibliotheken gezielt entwertet werden.
Bibliotheken sind gezwungen immer mehr Geld für weniger Eigentum auszugeben,
und der Staat schaut zu.
Auch die klassischen Verleger befinden sich, gerade durch diese steigenden
Macht, natürlich in großer Gefahr.
1. Weil die Urheber immer öfter auch die eigenen Verleger ihrer Werke sein
wollen.
2. Weil Universitätsbibliotheken im Zusammenhang mit Open Access ihre Rechte
als Eigentümer nur mit Hilfe der Verwertungsrechte zurückgewinnen können.
3. Gerade in der Wissenschaft erhebt sich immer mehr die Frage, wem das
Wissen wirklich gehört.
Bei genauer Betrachtung ist der Urheber von Wissen kein Creator oder
Schöpfer sondern nur jemand der einen bereits vorhandenen Schatz hebt.
Er kann nur finden was bereits vorhanden ist. Anderenfalls ist es kein
Wissen. Außerhalb der Wissenschaft ist der weitaus größte Teil an
Kreativität schon Nonstop Nonsens.
(www.wissenschaftsforschung.de/abstract_Umstaetter_2012.pdf im Druck).
Darum gab es auch lange kein Urheberrecht im heutigen Sinne, weil man ja nur
schriftlich weiter gab, was Gott erschaffen hatte. Insofern ist das heutige
Wort Urheber, zu einer Person mit schöpferischer Leistung eines Werkes, eine
Verballhornung dieses Wortes. Creator in der Naturwissenschaft ist noch
immer die Natur, und auch in der Geisteswissenschaft ist es nur deren
Emergenz. Darum hieß es früher im Deutschen auch das "hat Sinn" bzw. ist
sinnvoll (engl. meaningful), während man heute nach deutscher Verballhornung
des englischen "it make sense" glaubt beliebig kreativ "Sinn machen" zu
können. Dass das englische sense bzw. sensation mehr im Sinne von Gefühlen
oder Sinneseindrücken zu verstehen war, ging dabei unter.
So stark, insbesondere nationalsozialistische Wissenschaftler, die Gleichung
E = m c c bezweifelt, angegriffen, zu falsifizieren versucht haben, sie
kamen an deren Naturgegebenheit nicht vorbei. Sie ergibt sich mathematisch
zwangsläufig aus den bereits bekannten Naturgesetzen.
Einstein war ihr Urheber oder auch Erfinder (im Sinne eines Suchenden), aber
nicht ihr Schöpfer. Darum ist es auch umstritten, wie viele Wissenschaftler
schon vor ihm zur selben Erkenntnis kamen. Nur er wurde dafür bekannt, weil
er als Jude am stärksten angefeindet wurde.
Der Urheber, als Person, die als Erste ein bis dahin unbekanntes Wissen
gefunden und publiziert hat, behält seine Bedeutung für die Gesellschaft.
Seine Überhöhung als Schöpfer oder Creator entspricht der typischen Hybris
heutigen Denkens. Wir sind eine Wissensgesellschaft und wissen fast alles,
zumindest alles besser als die Natur und unsere Politiker. ;-) Das
berechtigt uns auch zu Wutmenschen. In Wirklichkeit sind wir eine
Wissenschaftsgesellschaft, die die ihren Bedarf an täglich neuem Wissen
immer deutlicher spürt.
Das ist ein sehr grundlegendes Problem, dass wir Menschen weit weniger
„Schöpfer geistigen Eigentums“ sind, als wir uns gern einreden, und das wird
mit der Enteignung der Bibliotheken immer deutlicher. Denn jeder
Bibliotheksbenutzer hat das Recht, aus dem Wissen in seiner Bibliothek
heraus, ein neues Wissen selbst zu entdecken, auch wenn Verleger es ihm als
Rechteinhaber vorenthalten wollen, wenn er dafür nicht bezahlt. Es fehlt
jetzt nur noch, dass uns Juristen auch diese Entdeckung neuen Wissens im
Rahmen des Urheberrechts verbieten wollen, weil es schon entdeckt wurde.
In Wirklichkeit war ja in einer wissenschaftlichen Arbeit schon immer nur
sehr wenig wirklich neues Wissen. Oft nur eine zusätzliche Dezimalzahl bei
einer lange bekannten Naturkonstanten, und trotzdem tat man nicht ganz
unberechtigt so, als wäre die gesamte Publikation das geistige Eigentum des
Autors. Weil dieser kleine neue Wissenszuwachs begründet werden musste und
Unsummen kosten konnte. Dem können wir heute besser denn je durch Metadaten
und DSP Rechnung tragen.
Unbeschadet der Leistung eines Verlags bei der Erzeugung und Bekanntmachung
eines Buches (elektronisch oder gedruckt), kann die Erzeugung von Redundanz
(einer Kopie) in der modernen digitalen Welt nicht mehr als Grund für
tiefgreifende oder umfassende Verwertungs- und Eigentumsrechte angesehen
werden, und auch die Urheberschaft sollte man nicht zu einem geradezu
göttlichen Schöpfertum hochstilisieren. Es ist ganz normale
wissenschaftliche Arbeit, zu der der Mensch als Homo sapiens geradezu
geschaffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Walther Umsätter
Am 16.09.2012 14:10, schrieb Annette Kustos:
Lieber Herr Prof.Umstaetter,
Ich glaube es ist eine deutliche Änderung im Gange. Es ist nicht nur
das Problem da, dass etwas nicht mehr ordentlich katalogisierbar ist,
es urheberrechtliche Probleme gibt, diese "Dokumente" sind
unkörperlich und flüchtig!
Sie sind auch eigentlich, und das ist für das Wesen von Katalogen
eigentümlich,kein "Bestand", der zu verzeichnen wäre. Das unterschied
doch einstmals den Katalog von der Bibliographie.
Das Problem beginnt übrigens schon bei unseren ja noch gerade eben
katalogtechnisch fassbaren elektronischen Zeitschriften, die wir dank
EZB und ZDB katalogtechnisch noch im Griff haben. Was "haben" wir im
Sinne des Eigentums aber wirklich, wenn wir den Zugang zu einem Titel
abbestellen mussten und dann PDFs oder sonst etwas als "Archiv"
bekommen? Wieviele der Bibliotheken sind dann in der Lage, dieses
dauerhaft technisch zu archivieren und nutzerfreundlich zugänglich zu
machen? Hier sieht man den Wandel schon, sachenrechtlich gar nicht
fassbar. Und DSP-Quellen? Hm.
Wer soll das archivieren?
Es ist wichtig, dass die Bibliotheken ihren Bestand auch im Web
findbar machen. Es wir auch weiterhin Physisches geben, das im Sinne
eines "Bestandes" funktioniert und noch fassbare elektronische
Einheiten. Fuer flüchtige Quellen, die wir aber schlicht nicht
dauerhaft besitzen, geht es bei allen Gebrauchsbibliotheken meines
Erachtens um Zugangswege. Dazu sind aus meiner Sicht
Discoverymaschinen, die dieBibliotheksplattform einsetzt, um
verteilte körperliche und unkörperliche Quellen im Sinne einer
Suchraumkonzeption für ihre spezifische Benutzerklientel findbar zu
machen eine sehr gute technische Entwicklung. Sehr wichtig ist
deshalb, dass die Verbünde sich hier engagieren, damit unser
Bibliothekssystem für die Nutzer funktioniert. Hier werden häufig die
uralten Meta-Normdaten der Bibliotheken genutzt (Schlagworte,
Klassifikationen), aber eben häufiger Verlagsdaten und alle
moeglichen sonstigen Informationen und dank Linkresolving und EZB
klappt das dann.
Wer solche Quellen dauerhaft archivieren sollte, ist eigentlich klar:
die großen Landes-, Spezial- und Universitaetsbibliotheken. Das gilt
vielleicht auch für solche DSP-Quellen.
Die Strukturen wären eigentlich da, werden aber ungern finanziert.
Auf der Tagung zu Digitalisierung und Urheberrecht, die letzte Woche
von der Universität Köln ausgerichtet wurde (siehe auch Mail von Eric
Steinhauer), wurde hier so einiges klar, nämlich dass der Staat hier
gefordert ist seiner Aufgabe einer ausgleichenden und das Gemeinwohl
schützenden Rechtssetzung und der Finanzierung der
Langzeitarchivierung nachzukommen, denn das kann "der Einzelne", auch
einzelne Bibliotheken nicht mehr leisten.
So schnell wie ein Leistungsschutzrecht hier entstanden ist (tja),
werden sie damit wohl nicht verfahren, muessen aber weiter dazu
aufgefordert werden. Auch die urheberrechtlichen Fragestellungen sind
von einzelnen Bibliotheken nicht mehr lösbar..
Gruß
Am 14.09.2012 um 11:40 schrieb "h0228kdm"
<h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Hat hier schon jemand darüber nachgedacht, wie Bibliotheken in ihren
Katalogen darauf reagieren, wenn in einem Dokument des Dynamic
Semantic Publishing (DSP bei der Olympiade in London) für
verschiedene Teile des Textes verschiedene Urheber bzw. verschiedene
Verwertungsrechte anzeigen, die ein Computer generiert hat.
Möglicherweise hat Karl-Nikolaus Peifer Recht, wenn er behauptet:
"Das
digitale Urheberrecht steht am Abgrund".
http://www.brandeins.de/magazin/warenwelt/das-digitale-urheberrecht-
s
teht-am-abgrund.html
Das Urheberrecht berücksichtigt zu wenig die wirkliche geistige
Leistung und belohnt dagegn die Auflagenzahl, das fällt jetzt
anscheinend auch den Richtern auf.
MfG
Walther Umstätter
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