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Re: [InetBib] DSP
Lieber Herr Prof.Umstaetter,
Ich glaube es ist eine deutliche Änderung im Gange. Es ist nicht nur das
Problem da, dass etwas nicht mehr ordentlich katalogisierbar ist, es
urheberrechtliche Probleme gibt, diese "Dokumente" sind unkörperlich und
flüchtig!
Sie sind auch eigentlich, und das ist für das Wesen von Katalogen
eigentümlich,kein "Bestand", der zu verzeichnen wäre. Das unterschied doch
einstmals den Katalog von der Bibliographie.
Das Problem beginnt übrigens schon bei unseren ja noch gerade eben
katalogtechnisch fassbaren elektronischen Zeitschriften, die wir dank EZB und
ZDB katalogtechnisch noch im Griff haben. Was "haben" wir im Sinne des
Eigentums aber wirklich, wenn wir den Zugang zu einem Titel abbestellen mussten
und dann PDFs oder sonst etwas als "Archiv" bekommen? Wieviele der Bibliotheken
sind dann in der Lage, dieses dauerhaft technisch zu archivieren und
nutzerfreundlich zugänglich zu machen? Hier sieht man den Wandel schon,
sachenrechtlich gar nicht fassbar. Und DSP-Quellen? Hm.
Wer soll das archivieren?
Es ist wichtig, dass die Bibliotheken ihren Bestand auch im Web findbar
machen. Es wir auch weiterhin Physisches geben, das im Sinne eines "Bestandes"
funktioniert und noch fassbare elektronische Einheiten. Fuer flüchtige
Quellen, die wir aber schlicht nicht dauerhaft besitzen, geht es bei allen
Gebrauchsbibliotheken meines Erachtens um Zugangswege. Dazu sind aus meiner
Sicht Discoverymaschinen, die dieBibliotheksplattform einsetzt, um verteilte
körperliche und unkörperliche Quellen im Sinne einer Suchraumkonzeption für
ihre spezifische Benutzerklientel findbar zu machen eine sehr gute technische
Entwicklung. Sehr wichtig ist deshalb, dass die Verbünde sich hier engagieren,
damit unser Bibliothekssystem für die Nutzer funktioniert. Hier werden häufig
die uralten Meta-Normdaten der Bibliotheken genutzt (Schlagworte,
Klassifikationen), aber eben häufiger Verlagsdaten und alle moeglichen
sonstigen Informationen und dank Linkresolving und EZB klappt das dann.
Wer solche Quellen dauerhaft archivieren sollte, ist eigentlich klar: die
großen Landes-, Spezial- und Universitaetsbibliotheken. Das gilt vielleicht
auch für solche DSP-Quellen.
Die Strukturen wären eigentlich da, werden aber ungern finanziert.
Auf der Tagung zu Digitalisierung und Urheberrecht, die letzte Woche von der
Universität Köln ausgerichtet wurde (siehe auch Mail von Eric Steinhauer),
wurde hier so einiges klar, nämlich dass der Staat hier gefordert ist seiner
Aufgabe einer ausgleichenden und das Gemeinwohl schützenden Rechtssetzung und
der Finanzierung der Langzeitarchivierung nachzukommen, denn das kann "der
Einzelne", auch einzelne Bibliotheken nicht mehr leisten.
So schnell wie ein Leistungsschutzrecht hier entstanden ist (tja), werden sie
damit wohl nicht verfahren, muessen aber weiter dazu aufgefordert werden. Auch
die urheberrechtlichen Fragestellungen sind von einzelnen Bibliotheken nicht
mehr lösbar..
Gruß
Am 14.09.2012 um 11:40 schrieb "h0228kdm" <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Hat hier schon jemand darüber nachgedacht, wie Bibliotheken in ihren
Katalogen darauf reagieren, wenn in einem Dokument des Dynamic Semantic
Publishing (DSP bei der Olympiade in London) für verschiedene Teile des
Textes verschiedene Urheber bzw. verschiedene Verwertungsrechte
anzeigen, die ein Computer generiert hat.
Möglicherweise hat Karl-Nikolaus Peifer Recht, wenn er behauptet: "Das
digitale Urheberrecht steht am Abgrund".
http://www.brandeins.de/magazin/warenwelt/das-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund.html
Das Urheberrecht berücksichtigt zu wenig die wirkliche geistige
Leistung und belohnt dagegn die Auflagenzahl, das fällt jetzt
anscheinend auch den Richtern auf.
MfG
Walther Umstätter
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