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Re: [InetBib] DSP - Schleichende Bibliotheksenteignung



Lieber Herr Prof. Umstätter, 
an diesem Text hatte ich insbesondere bzgl. des Schöpferbegriffs meine 
philosophische Freude - Wiederentdecker sind wir, in der Tat, mehr nicht. 
Leider gibt es aber auch Wiederkäuer oder Personen, die selbst das nicht mehr 
selber tun. Unser moderner Cagliostro adeliger Provenienz hatte sich 
vorgestellt, das Fremdwiederkäuen sei eine Art Formalium für seine Vita. Das 
sehen die kopierten Urheber sicherlich anders.
 Es gibt schon noch einen Eigenbezug zum eigenen Werk und man sollte zumindest 
zu Lebzeiten dafür auch entlohnt werden, wenn man es anderen zur Verfügung 
stellt. Das Generieren von Wissen ist Diskurs und Bezug, dafür sind wir 
Bibliotheken ein möglicher Suchraum und Vermittler, wenn nicht sogar ein Teil 
des Qualitätsmanagements.
Die Problematik der Enteignung sehe ich auch, allerdings bin ich da nicht nur 
auf "die Verlage" fokussiert. Natürlich wollen diese Gewinne erzielen... die 
Enteignung ist schon zum Teil so gemeint, also die doch sehr interessanten 
Vertriebstechniken im Bereich von E-Books, E-Zeitschriften (und Datenbanken, wo 
das aber noch nachvollziehbar ist) haben häufig eine körperliche Dimension im 
Sinne einer Vermehrung von Dingen, also "Beständen" verlassen -da ist unser 
Haushaltsrecht so gar nicht drauf vorbereitet und unsere Katalogtechniken oder 
Bestandsentwicklungskonzepte auch nicht. Außerdem hat man uns damit dauerhaft 
als Kunden am Wickel.
Ich bin der Kürze halber mal provokant und sage: der Entzug des Eigentums 
seitens der Verlage stört mich gar nicht so sehr (bitte Begründung abwarten.. 
:-) )
1. Die Sache bringt es nämlich mit sich. Die elektronischen Dokumente sind 
flüchtig. Wenn wir sie im Sinne von "Bestand" erhalten wollen, müssen wir sie 
archivieren und wenn sie dann noch benutzbar bleiben sollen, brauchen wir eine 
Performance dafür. Wer eigene Hochschulserver betreibt, weiß was das für eigene 
Dokumente heißt und man hat dann sicherlich einen Workflow entwickelt, der auch 
die Aufgabe der Langzeitarchivierung nicht außer Acht lässt. Aber wer 
archiviert elektronische Zeitschriften oder E-Books? Im Moment die Anbieter, 
die aber keine Verpflichtung der Langzeitarchivierung haben. Selbst wenn wir 
ein Archivrecht haben, was bringt uns das? Ein anderes Archivierungsproblem als 
bei gedruckten Bänden. Welche Einrichtung hat langfristig gesehen (also für die 
nächsten mindestens 100 Jahre) ein Konzept der Archivierung und 
Zugänglichmachung von Archivkopien digitaler Dokumente? Das im Internet 
befindliche Geschwirr lasse ich da mal außen vor... 
2. Es gibt aufgrund des Lizenzrechts erhebliche Redundanz bei elektronischer 
Literaturversorgung, da jeder einzeln lizensieren muss. Heißt das für die 
Zukunft, dass jeder, auch kleine Einrichtungen jetzt für die Archivierung 
dieser Ressourcen sorgt? Eigentlich ist es witzlos für kleine Einrichtungen ein 
Archivrecht zu kaufen.. was macht ein Institut X mit kleinem Etat am Tage Y mit 
ganz vielen schönen Zeitschriften im pdf-Format? Was macht es damit in 30 
Jahren? Was soll diese Bibliothek mit einem E-Book in irgendeinem Format ohne 
die Nutzungsperformance? Nichts.
3. Daher sind Lizenzen für den reinen Zugriff für die große Zahl von 
Gebrauchsbibliotheken gar nicht so schlecht - die Preise stimmen bloß nicht. 
Die Preise sind Kaufpreise und darin besteht mittelbar eine Enteignung, nämlich 
die Enteignung von öffentlichen Geldern in Mondpreissysteme. Bei manchen 
Verlagen haben E-Books Datenbankpreise und sind ohne Archivrecht gar nicht zu 
bekommen, geschweige denn billiger. Ich kann mir gut vorstellen, eine 
"gemischte" Kultur von Bestand und Zugang zu bilden, bei Büchern wäre ein 
Print-Ex immer eine gute Sache, nur im schlechten Fall Verzichtbares oder eine 
Exemplarergänzung wäre online. Bei Zeitschriften funktioniert das aber jetzt 
schon nicht mehr bei Titeln, die gar nicht mehr in Print erscheinen. Hier kann 
ich mit dem Archivrecht langfristig nur meiner Nervenberuhigung dienen.
4. Für die Substanz elektronischer Dokumente, die nur noch so erscheinen, 
können langfristig nur dafür mit Technik und geschultem Personal gut 
ausgestattete große Bibliotheken sorgen. Das können für den deutschsprachigen 
Bereich die Pflichtexemplarbibliotheken sein und da passiert das ja wohl  auch 
schon. Für die internationale Literatur braucht es etwas Ähnliches.  Die Utopie 
lautet: zentrale Digitale Speicherbibliotheken, die den bisherigen 
Lizenznehmern für den lizensierten Zeitraum dauerhaft Zugang auf die dann 
sauber konvertierten und benutzbaren Daten bereithält, so eine Art EZB mit 
Storage , wohlgemerkt nicht "gebührenfrei", sondern für das Erworbene. Eine 
schöne Bibliotheksstruktur haben wir ja eigentlich in der BRD - das ist 
übrigens nicht in jedem Land so - die das gemeinsam bewerkstelligen könnte.
5. Damit beschäftigen sich die Unterhaltsträger leider noch sehr ungern. Da 
sind nämlich rechtliche Grundlagen für notwendig, die auch die 
wissenschaftliche Literaturversorgung von morgen berücksichtigen nicht nur die 
Verwertungsrechte ängstlicher Verlage. Darin besteht dann wohl auch die 
eigentliche Enteignung.. das macht der Staat dann aber selber. 

So jetzt bin ich mal still :-)
Freundliche Grüße

Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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this e-mail is strictly forbidden.




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von h0228kdm
Gesendet: Dienstag, 18. September 2012 13:46
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DSP - Schleichende Bibliotheksenteignung

Liebe Frau Kustos,

besten Dank für Ihren Hinweis. Das mit der Flüchtigkeit ist auch so eine Sache. 
Wer schon mal sah, wie ein Buch in Flammen aufging, weiß wie flüchtig auch 
dieses Medium ist. Der Trick mit der Unkörperlichkeit dient doch nur der 
Enteignung der Bibliotheken. Weil heute jedermann leichter und rascher kopieren 
kann als je zuvor, versucht man mit allen rechtlichen Mitteln das Kopieren zu 
verbieten, nur damit die Verlage dieses Recht für sich allein behalten.

Früher war die Welt noch einfach. Ein Autor schrieb ein Buch, ein Verleger 
erhielt das Verwertungsrecht, wenn er eine größere Zahl von Kopien erzeugte und 
verkaufte. Jeder, der eine solche Kopie erwarb, besaß daran das Eigentum und 
wenn der Eigentümer eine Bibliothek war, durfte diese allen ihren Benutzern das 
Buch mehrfach für befristete Zeit als Besitz anbieten. Sie konnte sogar 
Leihgebühren verlangen und blieb Eigentümer. Im Sinne eines Fair Use konnten 
sich dann die Besitzer sogar eine Kopie ziehen, bei der sie Randbemerkungen wie 
sic!, f, siehe oben, falsches Zitat, alles Quatsch, wunderbar etc. anfügen 
konnten, um das Werk durch eigene Autorenschaft geistig fortzusetzen, um es im 
Sinne K. 
Poppers zu falsifizieren oder auch nur zu rezensieren, denn die Beschädigung 
des Bibliothekseigentums war nicht erlaubt.

Diese Eigentumsverhältnisse werden in der digitalen Welt den Bibliotheken seit 
einigen Jahrzehnten durch die begrenzten Nutzungsrechte immer stärker 
vorenthalten, so dass sie damit auch Archivierungsprobleme bekommen. Sie 
könnten archivieren dürfen aber nicht.

„Bibliotheken werden indes durch die Software-Anbieter häufig mit dem Problem 
konfrontiert, nicht Eigentum, sondern nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht 
zu erwerben. Dieses wird dann über einen sogenannten Lizenzvertrag geregelt, 
der rechtlich einem Mietvertrag gleichzusetzen ist. Erfahrungsgemäß enthalten 
Lizenzverträge Klauseln, deren Beachtung für das Bibliotheksmanagement (konkret 
für den Umgang mit investiven Erwerbungsmitteln) und die 
Informationsvermittlung bzw. 
Benutzung zu schwerwiegenden Problemen und kaum vertretbaren Konzessionen 
führen kann.“ (Lehrbuch des Bibliotheksmanagements S. 168)

Mit anderen Worten, Bibliotheken werden seit etlichen Jahren durch veränderte 
Auslegung der Copyrights bei unkörperlicher Verwertung, im wahrsten Sinne des 
Wortes immer stärker enteignet.

Während die Nutzer immer mehr „Information at your fingertips“ bekommen, (nicht 
zuletzt darum, weil ihre Bibliotheken dafür immer mehr
bezahlen) merken sie kaum, dass ihre Bibliotheken gezielt entwertet werden. 
Bibliotheken sind gezwungen immer mehr Geld für weniger Eigentum auszugeben, 
und der Staat schaut zu.

Auch die klassischen Verleger befinden sich, gerade durch diese steigenden 
Macht, natürlich in großer Gefahr.
1. Weil die Urheber immer öfter auch die eigenen Verleger ihrer Werke sein 
wollen.
2. Weil Universitätsbibliotheken im Zusammenhang mit Open Access ihre Rechte 
als Eigentümer nur mit Hilfe der Verwertungsrechte zurückgewinnen können.
3. Gerade in der Wissenschaft erhebt sich immer mehr die Frage, wem das Wissen 
wirklich gehört.

Bei genauer Betrachtung ist der Urheber von Wissen kein Creator oder Schöpfer 
sondern nur jemand der einen bereits vorhandenen Schatz hebt. 
Er kann nur finden was bereits vorhanden ist. Anderenfalls ist es kein Wissen. 
Außerhalb der Wissenschaft ist der weitaus größte Teil an Kreativität schon 
Nonstop Nonsens. 
(www.wissenschaftsforschung.de/abstract_Umstaetter_2012.pdf  im Druck).

Darum gab es auch lange kein Urheberrecht im heutigen Sinne, weil man ja nur 
schriftlich weiter gab, was Gott erschaffen hatte. Insofern ist das heutige 
Wort Urheber, zu einer Person mit schöpferischer Leistung eines Werkes, eine 
Verballhornung dieses Wortes. Creator in der Naturwissenschaft ist noch immer 
die Natur, und auch in der Geisteswissenschaft ist es nur deren Emergenz. Darum 
hieß es früher im Deutschen auch das "hat Sinn" bzw. ist sinnvoll (engl. 
meaningful), während man heute nach deutscher Verballhornung des englischen "it 
make sense" glaubt beliebig kreativ "Sinn machen" zu können. Dass das englische 
sense bzw. sensation mehr im Sinne von Gefühlen oder Sinneseindrücken zu 
verstehen war, ging dabei unter.

So stark, insbesondere nationalsozialistische Wissenschaftler, die Gleichung E 
= m c c bezweifelt, angegriffen, zu falsifizieren versucht haben, sie kamen an 
deren Naturgegebenheit nicht vorbei. Sie ergibt sich mathematisch zwangsläufig 
aus den bereits bekannten Naturgesetzen. 
Einstein war ihr Urheber oder auch Erfinder (im Sinne eines Suchenden), aber 
nicht ihr Schöpfer. Darum ist es auch umstritten, wie viele Wissenschaftler 
schon vor ihm zur selben Erkenntnis kamen. Nur er wurde dafür bekannt, weil er 
als Jude am stärksten angefeindet wurde.

Der Urheber, als Person, die als Erste ein bis dahin unbekanntes Wissen 
gefunden und publiziert hat, behält seine Bedeutung für die Gesellschaft. Seine 
Überhöhung als Schöpfer oder Creator entspricht der typischen Hybris heutigen 
Denkens. Wir sind eine Wissensgesellschaft und wissen fast alles, zumindest 
alles besser als die Natur und unsere Politiker. ;-) Das berechtigt uns auch zu 
Wutmenschen. In Wirklichkeit sind wir eine Wissenschaftsgesellschaft, die die 
ihren Bedarf an täglich neuem Wissen immer deutlicher spürt.

Das ist ein sehr grundlegendes Problem, dass wir Menschen weit weniger 
„Schöpfer geistigen Eigentums“ sind, als wir uns gern einreden, und das wird 
mit der Enteignung der Bibliotheken immer deutlicher. Denn jeder 
Bibliotheksbenutzer hat das Recht, aus dem Wissen in seiner Bibliothek heraus, 
ein neues Wissen selbst zu entdecken, auch wenn Verleger es ihm als 
Rechteinhaber vorenthalten wollen, wenn er dafür nicht bezahlt. Es fehlt jetzt 
nur noch, dass uns Juristen auch diese Entdeckung neuen Wissens im Rahmen des 
Urheberrechts verbieten wollen, weil es schon entdeckt wurde.

In Wirklichkeit war ja in einer wissenschaftlichen Arbeit schon immer nur sehr 
wenig wirklich neues Wissen. Oft nur eine zusätzliche Dezimalzahl bei einer 
lange bekannten Naturkonstanten, und trotzdem tat man nicht ganz unberechtigt 
so, als wäre die gesamte Publikation das geistige Eigentum des Autors. Weil 
dieser kleine neue Wissenszuwachs begründet werden musste und Unsummen kosten 
konnte. Dem können wir heute besser denn je durch Metadaten und DSP Rechnung 
tragen.

Unbeschadet der Leistung eines Verlags bei der Erzeugung und Bekanntmachung 
eines Buches (elektronisch oder gedruckt), kann die Erzeugung von Redundanz 
(einer Kopie) in der modernen digitalen Welt nicht mehr als Grund für 
tiefgreifende oder umfassende Verwertungs- und Eigentumsrechte angesehen 
werden, und auch die Urheberschaft sollte man nicht zu einem geradezu 
göttlichen Schöpfertum hochstilisieren. Es ist ganz normale wissenschaftliche 
Arbeit, zu der der Mensch als Homo sapiens geradezu geschaffen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Walther Umsätter


Am 16.09.2012 14:10, schrieb Annette Kustos:
Lieber Herr Prof.Umstaetter,

Ich glaube es ist eine deutliche Änderung im Gange. Es ist nicht nur 
das Problem da, dass etwas nicht mehr ordentlich katalogisierbar ist, 
es urheberrechtliche Probleme gibt, diese "Dokumente" sind 
unkörperlich und flüchtig!
Sie sind auch eigentlich, und das ist für das Wesen von Katalogen 
eigentümlich,kein "Bestand", der zu verzeichnen wäre. Das unterschied 
doch einstmals den Katalog von der Bibliographie.

Das Problem beginnt übrigens schon bei unseren ja noch gerade eben 
katalogtechnisch fassbaren elektronischen Zeitschriften, die wir dank 
EZB und ZDB katalogtechnisch noch im Griff haben. Was "haben" wir im 
Sinne des Eigentums aber wirklich, wenn wir den Zugang zu einem Titel 
abbestellen mussten und dann PDFs oder sonst etwas als "Archiv"
bekommen? Wieviele der Bibliotheken sind dann in der Lage, dieses 
dauerhaft technisch zu archivieren und nutzerfreundlich zugänglich zu 
machen? Hier sieht man den Wandel schon, sachenrechtlich gar nicht 
fassbar. Und DSP-Quellen? Hm.
Wer soll das archivieren?


Es ist wichtig, dass die Bibliotheken ihren Bestand auch im Web 
findbar machen. Es wir auch weiterhin Physisches geben, das im Sinne 
eines "Bestandes" funktioniert und noch fassbare elektronische 
Einheiten.  Fuer flüchtige Quellen, die wir aber schlicht nicht 
dauerhaft besitzen, geht es bei allen Gebrauchsbibliotheken meines 
Erachtens  um Zugangswege. Dazu sind aus meiner Sicht 
Discoverymaschinen, die dieBibliotheksplattform einsetzt, um verteilte 
körperliche und unkörperliche Quellen im Sinne einer 
Suchraumkonzeption für ihre spezifische Benutzerklientel findbar zu 
machen eine sehr gute technische Entwicklung. Sehr wichtig ist 
deshalb, dass die Verbünde sich hier engagieren, damit unser 
Bibliothekssystem für die Nutzer funktioniert. Hier werden häufig die 
uralten Meta-Normdaten der Bibliotheken genutzt (Schlagworte, 
Klassifikationen), aber eben häufiger Verlagsdaten und alle moeglichen 
sonstigen Informationen und dank Linkresolving und EZB klappt das 
dann.
Wer solche Quellen dauerhaft archivieren sollte, ist eigentlich klar:
die großen Landes-, Spezial- und Universitaetsbibliotheken. Das gilt 
vielleicht auch für solche DSP-Quellen.
Die Strukturen wären eigentlich da, werden aber ungern finanziert.
Auf der Tagung zu Digitalisierung und Urheberrecht, die letzte Woche 
von der Universität Köln ausgerichtet wurde (siehe auch Mail von Eric 
Steinhauer), wurde hier so einiges klar, nämlich dass der Staat hier 
gefordert ist seiner Aufgabe einer ausgleichenden und das Gemeinwohl 
schützenden Rechtssetzung und der Finanzierung der 
Langzeitarchivierung nachzukommen, denn das kann "der Einzelne", auch 
einzelne Bibliotheken nicht mehr leisten.
So schnell wie ein Leistungsschutzrecht hier entstanden ist (tja), 
werden sie damit wohl nicht verfahren, muessen aber weiter dazu 
aufgefordert werden. Auch die urheberrechtlichen Fragestellungen sind 
von einzelnen Bibliotheken nicht mehr lösbar..
Gruß



Am 14.09.2012 um 11:40 schrieb "h0228kdm" 
<h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Hat hier schon jemand darüber nachgedacht, wie Bibliotheken in ihren 
Katalogen darauf reagieren, wenn in einem Dokument des Dynamic 
Semantic Publishing (DSP bei der Olympiade in London) für 
verschiedene Teile des Textes verschiedene Urheber bzw. verschiedene 
Verwertungsrechte anzeigen, die ein Computer generiert hat.

Möglicherweise hat Karl-Nikolaus Peifer Recht, wenn er behauptet: 
"Das
digitale Urheberrecht steht am Abgrund".

http://www.brandeins.de/magazin/warenwelt/das-digitale-urheberrecht-s
teht-am-abgrund.html

Das Urheberrecht berücksichtigt zu wenig die wirkliche geistige 
Leistung und belohnt dagegn die Auflagenzahl, das fällt jetzt 
anscheinend auch den Richtern auf.

MfG

Walther Umstätter

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