Lieber Herr Prof. Umstätter,
an diesem Text hatte ich insbesondere bzgl. des Schöpferbegriffs
meine philosophische Freude - Wiederentdecker sind wir, in der Tat,
mehr nicht. Leider gibt es aber auch Wiederkäuer oder Personen, die
selbst das nicht mehr selber tun. Unser moderner Cagliostro adeliger
Provenienz hatte sich vorgestellt, das Fremdwiederkäuen sei eine Art
Formalium für seine Vita. Das sehen die kopierten Urheber sicherlich
anders.
Es gibt schon noch einen Eigenbezug zum eigenen Werk und man sollte
zumindest zu Lebzeiten dafür auch entlohnt werden, wenn man es
anderen
zur Verfügung stellt. Das Generieren von Wissen ist Diskurs und
Bezug,
dafür sind wir Bibliotheken ein möglicher Suchraum und Vermittler,
wenn nicht sogar ein Teil des Qualitätsmanagements.
Die Problematik der Enteignung sehe ich auch, allerdings bin ich da
nicht nur auf "die Verlage" fokussiert. Natürlich wollen diese
Gewinne
erzielen... die Enteignung ist schon zum Teil so gemeint, also die
doch sehr interessanten Vertriebstechniken im Bereich von E-Books,
E-Zeitschriften (und Datenbanken, wo das aber noch nachvollziehbar
ist) haben häufig eine körperliche Dimension im Sinne einer
Vermehrung
von Dingen, also "Beständen" verlassen -da ist unser Haushaltsrecht
so
gar nicht drauf vorbereitet und unsere Katalogtechniken oder
Bestandsentwicklungskonzepte auch nicht. Außerdem hat man uns damit
dauerhaft als Kunden am Wickel.
Ich bin der Kürze halber mal provokant und sage: der Entzug des
Eigentums seitens der Verlage stört mich gar nicht so sehr (bitte
Begründung abwarten.. :-) )
1. Die Sache bringt es nämlich mit sich. Die elektronischen Dokumente
sind flüchtig. Wenn wir sie im Sinne von "Bestand" erhalten wollen,
müssen wir sie archivieren und wenn sie dann noch benutzbar bleiben
sollen, brauchen wir eine Performance dafür. Wer eigene
Hochschulserver betreibt, weiß was das für eigene Dokumente heißt und
man hat dann sicherlich einen Workflow entwickelt, der auch die
Aufgabe der Langzeitarchivierung nicht außer Acht lässt. Aber wer
archiviert elektronische Zeitschriften oder E-Books? Im Moment die
Anbieter, die aber keine Verpflichtung der Langzeitarchivierung
haben.
Selbst wenn wir ein Archivrecht haben, was bringt uns das? Ein
anderes
Archivierungsproblem als bei gedruckten Bänden. Welche Einrichtung
hat
langfristig gesehen (also für die nächsten mindestens 100 Jahre) ein
Konzept der Archivierung und Zugänglichmachung von Archivkopien
digitaler Dokumente? Das im Internet befindliche Geschwirr lasse ich
da mal außen vor...
2. Es gibt aufgrund des Lizenzrechts erhebliche Redundanz bei
elektronischer Literaturversorgung, da jeder einzeln lizensieren
muss.
Heißt das für die Zukunft, dass jeder, auch kleine Einrichtungen
jetzt
für die Archivierung dieser Ressourcen sorgt? Eigentlich ist es
witzlos für kleine Einrichtungen ein Archivrecht zu kaufen.. was
macht
ein Institut X mit kleinem Etat am Tage Y mit ganz vielen schönen
Zeitschriften im pdf-Format? Was macht es damit in 30 Jahren? Was
soll
diese Bibliothek mit einem E-Book in irgendeinem Format ohne die
Nutzungsperformance? Nichts.
3. Daher sind Lizenzen für den reinen Zugriff für die große Zahl von
Gebrauchsbibliotheken gar nicht so schlecht - die Preise stimmen bloß
nicht. Die Preise sind Kaufpreise und darin besteht mittelbar eine
Enteignung, nämlich die Enteignung von öffentlichen Geldern in
Mondpreissysteme. Bei manchen Verlagen haben E-Books Datenbankpreise
und sind ohne Archivrecht gar nicht zu bekommen, geschweige denn
billiger. Ich kann mir gut vorstellen, eine "gemischte" Kultur von
Bestand und Zugang zu bilden, bei Büchern wäre ein Print-Ex immer
eine
gute Sache, nur im schlechten Fall Verzichtbares oder eine
Exemplarergänzung wäre online. Bei Zeitschriften funktioniert das
aber
jetzt schon nicht mehr bei Titeln, die gar nicht mehr in Print
erscheinen. Hier kann ich mit dem Archivrecht langfristig nur meiner
Nervenberuhigung dienen.
4. Für die Substanz elektronischer Dokumente, die nur noch so
erscheinen, können langfristig nur dafür mit Technik und geschultem
Personal gut ausgestattete große Bibliotheken sorgen. Das können für
den deutschsprachigen Bereich die Pflichtexemplarbibliotheken sein
und
da passiert das ja wohl auch schon. Für die internationale Literatur
braucht es etwas Ähnliches. Die Utopie lautet: zentrale Digitale
Speicherbibliotheken, die den bisherigen Lizenznehmern für den
lizensierten Zeitraum dauerhaft Zugang auf die dann sauber
konvertierten und benutzbaren Daten bereithält, so eine Art EZB mit
Storage , wohlgemerkt nicht "gebührenfrei", sondern für das
Erworbene.
Eine schöne Bibliotheksstruktur haben wir ja eigentlich in der BRD -
das ist übrigens nicht in jedem Land so - die das gemeinsam
bewerkstelligen könnte.
5. Damit beschäftigen sich die Unterhaltsträger leider noch sehr
ungern. Da sind nämlich rechtliche Grundlagen für notwendig, die auch
die wissenschaftliche Literaturversorgung von morgen berücksichtigen
nicht nur die Verwertungsrechte ängstlicher Verlage. Darin besteht
dann wohl auch die eigentliche Enteignung.. das macht der Staat dann
aber selber.
So jetzt bin ich mal still :-)
Freundliche Grüße
Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil:
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von h0228kdm
Gesendet: Dienstag, 18. September 2012 13:46
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DSP - Schleichende Bibliotheksenteignung
Liebe Frau Kustos,
besten Dank für Ihren Hinweis. Das mit der Flüchtigkeit ist auch so
eine Sache. Wer schon mal sah, wie ein Buch in Flammen aufging, weiß
wie flüchtig auch dieses Medium ist. Der Trick mit der
Unkörperlichkeit dient doch nur der Enteignung der Bibliotheken. Weil
heute jedermann leichter und rascher kopieren kann als je zuvor,
versucht man mit allen rechtlichen Mitteln das Kopieren zu verbieten,
nur damit die Verlage dieses Recht für sich allein behalten.
Früher war die Welt noch einfach. Ein Autor schrieb ein Buch, ein
Verleger erhielt das Verwertungsrecht, wenn er eine größere Zahl von
Kopien erzeugte und verkaufte. Jeder, der eine solche Kopie erwarb,
besaß daran das Eigentum und wenn der Eigentümer eine Bibliothek war,
durfte diese allen ihren Benutzern das Buch mehrfach für befristete
Zeit als Besitz anbieten. Sie konnte sogar Leihgebühren verlangen und
blieb Eigentümer. Im Sinne eines Fair Use konnten sich dann die
Besitzer sogar eine Kopie ziehen, bei der sie Randbemerkungen wie
sic!, f, siehe oben, falsches Zitat, alles Quatsch, wunderbar etc.
anfügen konnten, um das Werk durch eigene Autorenschaft geistig
fortzusetzen, um es im Sinne K.
Poppers zu falsifizieren oder auch nur zu rezensieren, denn die
Beschädigung des Bibliothekseigentums war nicht erlaubt.
Diese Eigentumsverhältnisse werden in der digitalen Welt den
Bibliotheken seit einigen Jahrzehnten durch die begrenzten
Nutzungsrechte immer stärker vorenthalten, so dass sie damit auch
Archivierungsprobleme bekommen. Sie könnten archivieren dürfen aber
nicht.
„Bibliotheken werden indes durch die Software-Anbieter häufig mit dem
Problem konfrontiert, nicht Eigentum, sondern nur ein zeitlich
begrenztes Nutzungsrecht zu erwerben. Dieses wird dann über einen
sogenannten Lizenzvertrag geregelt, der rechtlich einem Mietvertrag
gleichzusetzen ist. Erfahrungsgemäß enthalten Lizenzverträge
Klauseln,
deren Beachtung für das Bibliotheksmanagement (konkret für den Umgang
mit investiven Erwerbungsmitteln) und die Informationsvermittlung
bzw.
Benutzung zu schwerwiegenden Problemen und kaum vertretbaren
Konzessionen führen kann.“ (Lehrbuch des Bibliotheksmanagements S.
168)
Mit anderen Worten, Bibliotheken werden seit etlichen Jahren durch
veränderte Auslegung der Copyrights bei unkörperlicher Verwertung, im
wahrsten Sinne des Wortes immer stärker enteignet.
Während die Nutzer immer mehr „Information at your fingertips“
bekommen, (nicht zuletzt darum, weil ihre Bibliotheken dafür immer
mehr
bezahlen) merken sie kaum, dass ihre Bibliotheken gezielt entwertet
werden. Bibliotheken sind gezwungen immer mehr Geld für weniger
Eigentum auszugeben, und der Staat schaut zu.
Auch die klassischen Verleger befinden sich, gerade durch diese
steigenden Macht, natürlich in großer Gefahr.
1. Weil die Urheber immer öfter auch die eigenen Verleger ihrer Werke
sein wollen.
2. Weil Universitätsbibliotheken im Zusammenhang mit Open Access ihre
Rechte als Eigentümer nur mit Hilfe der Verwertungsrechte
zurückgewinnen können.
3. Gerade in der Wissenschaft erhebt sich immer mehr die Frage, wem
das Wissen wirklich gehört.
Bei genauer Betrachtung ist der Urheber von Wissen kein Creator oder
Schöpfer sondern nur jemand der einen bereits vorhandenen Schatz
hebt.
Er kann nur finden was bereits vorhanden ist. Anderenfalls ist es
kein Wissen. Außerhalb der Wissenschaft ist der weitaus größte Teil
an
Kreativität schon Nonstop Nonsens.
(www.wissenschaftsforschung.de/abstract_Umstaetter_2012.pdf im
Druck).
Darum gab es auch lange kein Urheberrecht im heutigen Sinne, weil man
ja nur schriftlich weiter gab, was Gott erschaffen hatte. Insofern
ist
das heutige Wort Urheber, zu einer Person mit schöpferischer Leistung
eines Werkes, eine Verballhornung dieses Wortes. Creator in der
Naturwissenschaft ist noch immer die Natur, und auch in der
Geisteswissenschaft ist es nur deren Emergenz. Darum hieß es früher
im
Deutschen auch das "hat Sinn" bzw. ist sinnvoll (engl. meaningful),
während man heute nach deutscher Verballhornung des englischen "it
make sense" glaubt beliebig kreativ "Sinn machen" zu können. Dass das
englische sense bzw. sensation mehr im Sinne von Gefühlen oder
Sinneseindrücken zu verstehen war, ging dabei unter.
So stark, insbesondere nationalsozialistische Wissenschaftler, die
Gleichung E = m c c bezweifelt, angegriffen, zu falsifizieren
versucht
haben, sie kamen an deren Naturgegebenheit nicht vorbei. Sie ergibt
sich mathematisch zwangsläufig aus den bereits bekannten
Naturgesetzen.
Einstein war ihr Urheber oder auch Erfinder (im Sinne eines
Suchenden), aber nicht ihr Schöpfer. Darum ist es auch umstritten,
wie
viele Wissenschaftler schon vor ihm zur selben Erkenntnis kamen. Nur
er wurde dafür bekannt, weil er als Jude am stärksten angefeindet
wurde.
Der Urheber, als Person, die als Erste ein bis dahin unbekanntes
Wissen gefunden und publiziert hat, behält seine Bedeutung für die
Gesellschaft. Seine Überhöhung als Schöpfer oder Creator entspricht
der typischen Hybris heutigen Denkens. Wir sind eine
Wissensgesellschaft und wissen fast alles, zumindest alles besser als
die Natur und unsere Politiker. ;-) Das berechtigt uns auch zu
Wutmenschen. In Wirklichkeit sind wir eine Wissenschaftsgesellschaft,
die die ihren Bedarf an täglich neuem Wissen immer deutlicher spürt.
Das ist ein sehr grundlegendes Problem, dass wir Menschen weit
weniger „Schöpfer geistigen Eigentums“ sind, als wir uns gern
einreden, und das wird mit der Enteignung der Bibliotheken immer
deutlicher. Denn jeder Bibliotheksbenutzer hat das Recht, aus dem
Wissen in seiner Bibliothek heraus, ein neues Wissen selbst zu
entdecken, auch wenn Verleger es ihm als Rechteinhaber vorenthalten
wollen, wenn er dafür nicht bezahlt. Es fehlt jetzt nur noch, dass
uns
Juristen auch diese Entdeckung neuen Wissens im Rahmen des
Urheberrechts verbieten wollen, weil es schon entdeckt wurde.
In Wirklichkeit war ja in einer wissenschaftlichen Arbeit schon immer
nur sehr wenig wirklich neues Wissen. Oft nur eine zusätzliche
Dezimalzahl bei einer lange bekannten Naturkonstanten, und trotzdem
tat man nicht ganz unberechtigt so, als wäre die gesamte Publikation
das geistige Eigentum des Autors. Weil dieser kleine neue
Wissenszuwachs begründet werden musste und Unsummen kosten konnte.
Dem
können wir heute besser denn je durch Metadaten und DSP Rechnung
tragen.
Unbeschadet der Leistung eines Verlags bei der Erzeugung und
Bekanntmachung eines Buches (elektronisch oder gedruckt), kann die
Erzeugung von Redundanz (einer Kopie) in der modernen digitalen Welt
nicht mehr als Grund für tiefgreifende oder umfassende Verwertungs-
und Eigentumsrechte angesehen werden, und auch die Urheberschaft
sollte man nicht zu einem geradezu göttlichen Schöpfertum
hochstilisieren. Es ist ganz normale wissenschaftliche Arbeit, zu der
der Mensch als Homo sapiens geradezu geschaffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Walther Umsätter
Am 16.09.2012 14:10, schrieb Annette Kustos:
Lieber Herr Prof.Umstaetter,
Ich glaube es ist eine deutliche Änderung im Gange. Es ist nicht nur
das Problem da, dass etwas nicht mehr ordentlich katalogisierbar
ist,
es urheberrechtliche Probleme gibt, diese "Dokumente" sind
unkörperlich und flüchtig!
Sie sind auch eigentlich, und das ist für das Wesen von Katalogen
eigentümlich,kein "Bestand", der zu verzeichnen wäre. Das
unterschied
doch einstmals den Katalog von der Bibliographie.
Das Problem beginnt übrigens schon bei unseren ja noch gerade eben
katalogtechnisch fassbaren elektronischen Zeitschriften, die wir
dank
EZB und ZDB katalogtechnisch noch im Griff haben. Was "haben" wir im
Sinne des Eigentums aber wirklich, wenn wir den Zugang zu einem
Titel
abbestellen mussten und dann PDFs oder sonst etwas als "Archiv"
bekommen? Wieviele der Bibliotheken sind dann in der Lage, dieses
dauerhaft technisch zu archivieren und nutzerfreundlich zugänglich
zu
machen? Hier sieht man den Wandel schon, sachenrechtlich gar nicht
fassbar. Und DSP-Quellen? Hm.
Wer soll das archivieren?
Es ist wichtig, dass die Bibliotheken ihren Bestand auch im Web
findbar machen. Es wir auch weiterhin Physisches geben, das im Sinne
eines "Bestandes" funktioniert und noch fassbare elektronische
Einheiten. Fuer flüchtige Quellen, die wir aber schlicht nicht
dauerhaft besitzen, geht es bei allen Gebrauchsbibliotheken meines
Erachtens um Zugangswege. Dazu sind aus meiner Sicht
Discoverymaschinen, die dieBibliotheksplattform einsetzt, um
verteilte
körperliche und unkörperliche Quellen im Sinne einer
Suchraumkonzeption für ihre spezifische Benutzerklientel findbar zu
machen eine sehr gute technische Entwicklung. Sehr wichtig ist
deshalb, dass die Verbünde sich hier engagieren, damit unser
Bibliothekssystem für die Nutzer funktioniert. Hier werden häufig
die
uralten Meta-Normdaten der Bibliotheken genutzt (Schlagworte,
Klassifikationen), aber eben häufiger Verlagsdaten und alle
moeglichen
sonstigen Informationen und dank Linkresolving und EZB klappt das
dann.
Wer solche Quellen dauerhaft archivieren sollte, ist eigentlich
klar:
die großen Landes-, Spezial- und Universitaetsbibliotheken. Das gilt
vielleicht auch für solche DSP-Quellen.
Die Strukturen wären eigentlich da, werden aber ungern finanziert.
Auf der Tagung zu Digitalisierung und Urheberrecht, die letzte Woche
von der Universität Köln ausgerichtet wurde (siehe auch Mail von
Eric
Steinhauer), wurde hier so einiges klar, nämlich dass der Staat hier
gefordert ist seiner Aufgabe einer ausgleichenden und das Gemeinwohl
schützenden Rechtssetzung und der Finanzierung der
Langzeitarchivierung nachzukommen, denn das kann "der Einzelne",
auch
einzelne Bibliotheken nicht mehr leisten.
So schnell wie ein Leistungsschutzrecht hier entstanden ist (tja),
werden sie damit wohl nicht verfahren, muessen aber weiter dazu
aufgefordert werden. Auch die urheberrechtlichen Fragestellungen
sind
von einzelnen Bibliotheken nicht mehr lösbar..
Gruß
Am 14.09.2012 um 11:40 schrieb "h0228kdm"
<h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Hat hier schon jemand darüber nachgedacht, wie Bibliotheken in
ihren
Katalogen darauf reagieren, wenn in einem Dokument des Dynamic
Semantic Publishing (DSP bei der Olympiade in London) für
verschiedene Teile des Textes verschiedene Urheber bzw.
verschiedene
Verwertungsrechte anzeigen, die ein Computer generiert hat.
Möglicherweise hat Karl-Nikolaus Peifer Recht, wenn er behauptet:
"Das
digitale Urheberrecht steht am Abgrund".
http://www.brandeins.de/magazin/warenwelt/das-digitale-urheberrecht-s
teht-am-abgrund.html
Das Urheberrecht berücksichtigt zu wenig die wirkliche geistige
Leistung und belohnt dagegn die Auflagenzahl, das fällt jetzt
anscheinend auch den Richtern auf.
MfG
Walther Umstätter
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http://www.inetbib.de