[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[InetBib] BGH und EuGH bzgl. 52b
Das ist ja ein fast lustiges, auf jeden Fall aber
interpretationsfähiges, diplomatisches und interessantes Vorgehen des
Bundesgerichtshofs (BHG), die anstehende Entscheidung in Sachen § 52b
UrhG (was also Bibliotheken mit ihren digitalisierten Objekten machen
dürfen) zunächst mit Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
weiterzuleiten.
[Beschluss vom 20. September 2012 - I ZR 69/11 - Elektronische Leseplätze]
(1) "zunächst die Frage, ob im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der
Richtlinie 2001/29/EG "Regelungen über Verkauf und Lizenzen gelten",
wenn der Rechtsinhaber den Bibliotheken den Abschluss von
Lizenzverträgen über die Nutzung von Werken auf Terminals zu
angemessenen Bedingungen anbietet."
(2) "Sodann stellt sich nach Auffassung des BGH die Frage, ob Art. 5
Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG die Mitgliedstaaten dazu
berechtigt, Bibliotheken das Recht zu gewähren, Druckwerke des
Bibliotheksbestands zu digitalisieren, wenn dies erforderlich ist, um
die Werke auf den Terminals zugänglich zu machen."
(3) "Schließlich hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es den
Bibliotheksnutzern nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie
2001/29/EG ermöglicht werden darf, auf den Terminals zugänglich gemachte
Werke ganz oder teilweise auf Papier auszudrucken oder auf USB-Sticks
abzuspeichern und diese Vervielfältigungen aus den Räumen der
Einrichtung mitzunehmen."
(alles aus der Pressemitteilung des BGH vom 20.9.2012)
RK
--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Website: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Skype: rainer.kuhlen - Blog: www.netethics.net
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Rochstr. 4 - 10178 Berlin, Germany
0049 (0)30 27594241
or
Albertinkatu 19B #27 - 00120 Helsinki, Finland
00358(0)400 235371
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.