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Re: [InetBib] VDM-Thematik
- Date: Tue, 19 Jul 2011 14:31:29 +0000
- From: Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] VDM-Thematik
Lieber Herr Ulmer,
ich gebe gerne zu, daß ich nicht weiß, wie ein Autorenvertrag bei VDM aussieht.
Es könnte aber sein, daß der Verlag sich alle Nutzungsrechte übertragen läßt -
einschließlich des Rechts gemäß § 19b UrhG (für Nichturheberrechtler =
Onlinerecht). Dann wäre es der Kollegin verwehrt, ihr interessantes Buch selbst
online auf einem Server der Bibliothekswelt frei zugänglich zu machen. Wäre ich
Verleger, würde ich meinen Autoren solche Knebelverträge zum Unterschreiben
geben - in gaaaaaaanz kleiner Schrift und in Juristendeutsch, damit
sichergestellt ist, daß 99,9% der Menschen nix verstehen. Und was hätte ich als
Verleger davon? Na klar, viele Bibliotheken würden die Printausgabe kaufen,
weil sie den Titel so interessant finden. Denn online kommen sie an den Text
nicht heran.
Wissen Sie was ich so schlimm an diesem Fall finde? Da die
Erwerbungsentscheidung auch bei uns ein Massengeschäft ist, kann ich mir bei
der Durchsicht von Listen/Bibliographien etc. nicht lange überlegen, welcher
Verlag ein Buch herausbringt. Wenn ich den Verlagsort "Saarbrücken" lese, gehe
ich fast schon automatisch zum nächsten Titel weiter. Damit übergehe ich
eventuell andere, gute Verlage aus Saarbrücken mit ihren wichtigen
Veröffentlichungen. Das ist nicht gut von mir.
Beste Grüße
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias Ulmer
Sent: Tuesday, July 19, 2011 4:03 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] VDM-Thematik
Lieber Herr Müller, das verstehe ich nicht:
Wenn die geschätzte Kollegin ihr Werk nicht online stellen kann/darf, obwohl
sie gerne möchte, liegt das vielleicht am fehlenden "nichtabdingbaren
Zweitverwertungsrecht" in § 38 UrhG. (Aber das ist ein anderes Thema, und
interessiert eh keine S... Ups!)
Wenn die Autorin das hätte online stellen wollen, dann hätte sie es doch nur
tun müssen? Es gibt doch keinen Zwang bei VDM zu publizieren, oder?
VDM ist ein Schmarotzer-Geschäftsmodell, das die Bibliotheken abzockt. Dass es
so gut funktioniert, das tut wirklich weh. Aber es ist halt auch ein "Beifang"
der Digitalisierung, so wie die Zuschussverlage ein Relikt der Print-Ära sind.
Der Börsenverein kann weder die einen noch die anderen aus dem Verband
ausschließen. Der Versuch wurde gemacht, als Berufsverband hat man aber nicht
das Recht einzelnen Unternehmen die Mitgliedschaft zu verweigern, solange sie
nicht gegen die Satzung verstoßen. Der Verband ist damit leider vor Gericht
gescheitert.
Viele Grüße
Matthias Ulmer
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