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Re: [InetBib] VDM-Thematik



Lieber Herr Müller, das verstehe ich nicht: 

Wenn die geschätzte Kollegin ihr Werk nicht online stellen kann/darf, obwohl 
sie gerne möchte, liegt das vielleicht am fehlenden "nichtabdingbaren 
Zweitverwertungsrecht" in § 38 UrhG. (Aber das ist ein anderes Thema, und 
interessiert eh keine S... Ups!)

Wenn die  Autorin das hätte online stellen wollen, dann hätte sie  es doch nur 
tun müssen? Es gibt doch keinen Zwang bei VDM zu publizieren, oder?
VDM ist ein Schmarotzer-Geschäftsmodell, das die Bibliotheken abzockt. Dass es 
so gut funktioniert, das tut wirklich weh. Aber es ist halt  auch ein "Beifang" 
der Digitalisierung, so wie die Zuschussverlage ein Relikt der Print-Ära sind. 
Der Börsenverein kann weder die einen noch die anderen aus dem Verband 
ausschließen. Der Versuch wurde gemacht, als Berufsverband hat man aber nicht 
das Recht einzelnen Unternehmen die Mitgliedschaft zu verweigern, solange sie 
nicht gegen die Satzung verstoßen. Der Verband ist damit leider vor Gericht 
gescheitert.

Viele Grüße
Matthias Ulmer



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