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Re: [InetBib] Subito-Vertrag ablieferungspflichtig



Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,

der Kollege Schwiemann merkte kritisch an, dass der geschätze Kollege Müller aus dem Subito-Vertrag 
als einem "nicht-öffentlichen Vertrag" zitiert hat. Hier möchte ich einhaken.

Der Subito-Vertrag war jedenfalls am 7. Februar 2008 unter der URL
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=69173&seite=80&dl_id=176529
öffentlich zugänglich.
Damit kann im Rahmen von § 51 UrhG aus diesem Vertrag auch problemlos und legal 
zitiert werden.

Leider ist der Vertrag unter der angegebenen URL nicht mehr verfügbar. Ich hoffe 
aber sehr, dass das Dokument ordentlich an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert 
worden ist und dort jedem Interessierten zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.

Nach § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist ablieferungspflichtig, wer berechtigt 
ist, das Medienwerk öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den 
Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Die Ablieferung muss nach § 16 DNBG binnen einer Woche seit Beginn der 
Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek erfolgen.

Ich gehe nicht davon aus, dass der Börsenverein Texte ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich macht. Der Subito-Vertrag wurde damit ordentlich publiziert und unterliegt im Übrigen der Ablieferungspflicht an die DNB. Dieser Ablieferungspflicht nachzukommen, dürfte für den Börsenverein, der immerhin im Verwaltungsrat der Nationalbibliothek sitzt, ein nobile officium sein.
Oder habe ich da etwas ganz falsch verstanden ....?
;)

Viele Grüße

Eric Steinhauer




Noch was im Kontext:

ECKPUNKTE DES NACHTRAGES NR. 1 ZUM RAHMENVERTRAG ZWISCHEN VERLAG ...
Der Nachtrag Nr. 1 sieht eine Grundlaufzeit des zwischen Subito und Verlag geschlossenen Lizenzvertrags von. fünf Jahren vor. Der Vertrag verlängert sich ...
www.stm-assoc.org/storage/Key.Issues.Addendum.No.1.GER.310108.pdf

War am 26.02.2008, 17.30 Uhr online. </ manual time stamp :>

Hat denn echt niemand hier diesen subito-Vertrag in elektronischer Form?
Ich frug schon in RABE, wo eigentlich so gut alle Texte gefunden werden.

Gruesse, Karl Dietz

+

Virtuelles (über)Leben im Internet - 5. März

Das Internet ist heute sehr präsent. Wir sehen dort Filme, hören Musik, lesen Texte, kaufen per eBay, suchen per Google oder Wikipedia u.v.a. Etliche Menschen nutzen das Internet sehr intensiv und verbringen dort sogar mehr Zeit als im realen Leben. Der Vortrag bietet einen Einblick in diese virtuelle Welt und einen kurzen historischen Rückblick wie all dies begann.

Vortrag. Mittwoch, 05.03.08, 18.30 - 20.00 gebührenfrei Waiblingen, Winnender Str. 45, Kreiskrankenhaus, Cafeteria

Reihe: VHS im Krankenhaus. via Google et al. zb www.fortbildung.bw

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