Eric Steinhauer schrieb:
Nach § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist
ablieferungspflichtig, wer berechtigt ist, das Medienwerk öffentlich
zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Die Ablieferung muss nach § 16 DNBG
binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen
Zugänglichmachung an die Bibliothek erfolgen.
Noch was im Kontext:
ECKPUNKTE DES NACHTRAGES NR. 1 ZUM RAHMENVERTRAG ZWISCHEN VERLAG ...
Der Nachtrag Nr. 1 sieht eine Grundlaufzeit des zwischen Subito und
Verlag geschlossenen Lizenzvertrags von. fünf Jahren vor. Der Vertrag
verlängert sich ...
www.stm-assoc.org/storage/Key.Issues.Addendum.No.1.GER.310108.pdf