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Re: [InetBib] Subito-Vertrag



Karl Dietz schrieb:
Eric Steinhauer schrieb:

Nach § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist ablieferungspflichtig, wer berechtigt ist, das Medienwerk öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Die Ablieferung muss nach § 16 DNBG binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek erfolgen.



Noch was im Kontext:

ECKPUNKTE DES NACHTRAGES NR. 1 ZUM RAHMENVERTRAG ZWISCHEN VERLAG ...
Der Nachtrag Nr. 1 sieht eine Grundlaufzeit des zwischen Subito und Verlag geschlossenen Lizenzvertrags von. fünf Jahren vor. Der Vertrag verlängert sich ...
www.stm-assoc.org/storage/Key.Issues.Addendum.No.1.GER.310108.pdf


Der deep Link zum Vertrag in dt. ist nun im RABE-archiv.
Danke nach Krems!

Weitere Infos zu RABE
http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/RABE

Gruesse, Karl Dietz

NB. CSS-Seminar per Blended Learning im April beim AKI




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.