Eric Steinhauer schrieb:
Nach § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist 
ablieferungspflichtig, wer berechtigt ist, das Medienwerk öffentlich 
zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den 
Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Die Ablieferung muss nach § 16 DNBG 
binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen 
Zugänglichmachung an die Bibliothek erfolgen.
Noch was im Kontext:
ECKPUNKTE DES NACHTRAGES NR. 1 ZUM RAHMENVERTRAG ZWISCHEN VERLAG ...
Der Nachtrag Nr. 1 sieht eine Grundlaufzeit des zwischen Subito und 
Verlag geschlossenen Lizenzvertrags von. fünf Jahren vor. Der Vertrag 
verlängert sich ...
www.stm-assoc.org/storage/Key.Issues.Addendum.No.1.GER.310108.pdf