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Re: Rechtschreibreform



Lieber Herr Lepsky,


> Warum sorgen die RAK nicht dafür, dass eine Titelstichwortsuche immer
> zu allen Titeln mit diesem Stichwort führt, in welcher Rechtschreibung
> auch immer (dieses Problem betrifft nicht nur Titel nach 1998): eine
> Suche nach dem Titelstichwort "Delfin" im OPAC der DDB bringt 44
> Treffer, eine Suche nach "Delphin" 241 Treffer (leicht verfälscht,
> weil das Schlagwort "Delphin" ebenfalls im Titelstichwortregister
> indexiert ist)?

Die unterschiedlichen Treffermengen haben an dieser Stelle nichts
mit Schlagwoertern zu tun. sie kommen dadurch zustande, dass in
den Titel- und Gesamttitelfassungen, deren Einzelwoerter im
Titelstichwortindex enthalten sind entweder die Form Delfin oder
die Form Delphin steht. Bei Werktiteln handelt es sich wie bei
Koerperschaftsnamen, Namen von Personen usw. um
Individualnamen, die erst einmal unahaengig von der geltenden
Rechtschreibung existieren und nach den RAK - ohne auf Details
einzugehen - grundsaetzlich in der Form der Vorlage angegeben
werden. Ein Roman mit dem Titel "Die Delphine im Mittelmeer"
kann dann nicht einfach an eine neue Rechtschreibung angepasst
und als "Die Delfine" im Mittelmeer aufgenommen werden.

> Warum werden in der SWD nur die Muss-Bestimmungen für alternative
> Schreibungen gemäß Rechtschreibreform als Synonym >mit< einem
> Indikator für spätere maschinelle Umsetzung erfasst, nicht aber die
> Kann-Bestimmungen? Sollen diese nie Vorzug werden dürfen?
>
Diese Bestimmung ist schon seit zwei Jahren veraltet. Die RSWK
haben sehr schnell auf die Rechtscheibreform reagiert. In der Tat
wurde bei allen Sachschlagwoertern der SWD, die nach der Reform
anders geschrieben wurden und bei denen keine
Alternativschreibung zugelassen ist, die Ansetzungsform des
Schlagwortes auf die neue Schreibung geaendert (die
Ansetzungsform ist das, was der/die BenutzerIn i. d. R. im Katalog
am Titel als Schlagwort zu sehen bekommt). Die alte Schreibung
wurde im Schlagwortdatensatz als Synonym erfasst. Um die
Aenderung automatisch und zeitgleich durchfuehren zu koennen,
wurde nach dem von Ihnen beschriebenen Verfahren vorgegangen.
Der Korrekturlauf erfolgte vor vier Jahren.

Bei den Begriffen, die in neuer und alter Schreibung zugelassen
sind, bei denen also beide Schreibungen gleich richtig oder falsch
sind, wurde die Ansetzungsform in der SWD nicht geaendert, aber
die andere Schreibung als Synonym erfasst, so dass beide
Varianten suchbar sind. Das ist mehr als vertretbar, denn
Aenderungen in der SWD fuehren in allen Verbuenden, in denen
die SWD angewendet wird, zu mehr oder weniger grossen
Nachfolgekorrekturen.
Aktuell ist es in der SWD so, dass fuer die Schreibung von
Sachschlagwoertern grundsaetzlich die aktuelle Rechtschreibung
gilt. Alternative Schreibungen werden als Synonym erfasst.
Mit freundlichen Gruessen
Bettina Kunz
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Bettina Kunz
*Zentralredaktion Sacherschliessung des GBV
*Fachreferat Psychologie
Nieders. Staats- u. Universitaetsbibliothek
37070 Goettingen
Tel.: 0551 / 39-5379
e-mail: kunz@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


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