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Re: Rechtschreibreform



Liebe Frau Kunz,

 Die unterschiedlichen Treffermengen haben an dieser Stelle nichts mit
 Schlagwoertern zu tun. sie kommen dadurch zustande, dass in den
 Titel- und Gesamttitelfassungen, deren Einzelwoerter im
 Titelstichwortindex enthalten sind entweder die Form Delfin oder die
 Form Delphin steht. Bei Werktiteln handelt es sich wie bei
 Koerperschaftsnamen, Namen von Personen usw. um Individualnamen, die
 erst einmal unahaengig von der geltenden Rechtschreibung existieren
 und nach den RAK - ohne auf Details einzugehen - grundsaetzlich in
 der Form der Vorlage angegeben werden. Ein Roman mit dem Titel "Die
 Delphine im Mittelmeer" kann dann nicht einfach an eine neue
 Rechtschreibung angepasst und als "Die Delfine" im Mittelmeer
 aufgenommen werden.

natürlich möchte ich nicht am Wert der Vorlage kratzen, mir geht es allein um die zusätzliche Erfassung alternativer Schreibweisen für zusätzliche Sucheinstiege.


 Diese Bestimmung ist schon seit zwei Jahren veraltet. Die RSWK haben
 sehr schnell auf die Rechtscheibreform reagiert. In der Tat wurde bei
 allen Sachschlagwoertern der SWD, die nach der Reform anders
 geschrieben wurden und bei denen keine Alternativschreibung
 zugelassen ist, die Ansetzungsform des Schlagwortes auf die neue
 Schreibung geaendert (die Ansetzungsform ist das, was der/die
 BenutzerIn i. d. R. im Katalog am Titel als Schlagwort zu sehen
 bekommt). Die alte Schreibung wurde im Schlagwortdatensatz als
 Synonym erfasst. Um die Aenderung automatisch und zeitgleich
 durchfuehren zu koennen, wurde nach dem von Ihnen beschriebenen
 Verfahren vorgegangen. Der Korrekturlauf erfolgte vor vier Jahren.

Dieser Fall ist nicht der problematische, denn wenn eine Schreibung nicht mehr gültige Rechtschreibung ist, muss man natürlich die Ansetzung ändern. Ich meinte eher diesen:


 Bei den Begriffen, die in neuer und alter Schreibung zugelassen sind,
 bei denen also beide Schreibungen gleich richtig oder falsch sind,
 wurde die Ansetzungsform in der SWD nicht geaendert, aber die andere
 Schreibung als Synonym erfasst, so dass beide Varianten suchbar sind.
 Das ist mehr als vertretbar, denn Aenderungen in der SWD fuehren in
 allen Verbuenden, in denen die SWD angewendet wird, zu mehr oder
 weniger grossen Nachfolgekorrekturen. Aktuell ist es in der SWD so,
 dass fuer die Schreibung von Sachschlagwoertern grundsaetzlich die
 aktuelle Rechtschreibung gilt. Alternative Schreibungen werden als
 Synonym erfasst. Mit freundlichen Gruessen Bettina Kunz

Dies bedeutet also doch, dass die alternativen Kann-Bestimmungen nicht als durch Rechtschreibreform begründet markiert werden, es also auch keine spätere Möglichkeit eines automatischen Wechsels der Ansetzung gibt.


Ich wundere mich zusehends, dass offensichtlich ganz allgemein die Möglichkeit eines Erfolgs der Reform in der Zukunft als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, zumindest interpretiere ich die mangelhafte Vorbereitung für eine solche Situation so.

Ich traue mir eine solche Prognose nicht zu, habe aber eher das Gefühl, dass die reformierte Rechtschreibung längst Realität ist, Rückkehrwünsche also vergeblich sind.

Schöne Grüße

Klaus Lepsky


-- Prof. Dr. Klaus Lepsky Institut für Informationswissenschaft Fachhochschule Köln Claudiusstraße 1 D 50678 Köln

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