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Re: Rechtschreibreform
Liebe Frau Kunz,
Die unterschiedlichen Treffermengen haben an dieser Stelle nichts mit
Schlagwoertern zu tun. sie kommen dadurch zustande, dass in den
Titel- und Gesamttitelfassungen, deren Einzelwoerter im
Titelstichwortindex enthalten sind entweder die Form Delfin oder die
Form Delphin steht. Bei Werktiteln handelt es sich wie bei
Koerperschaftsnamen, Namen von Personen usw. um Individualnamen, die
erst einmal unahaengig von der geltenden Rechtschreibung existieren
und nach den RAK - ohne auf Details einzugehen - grundsaetzlich in
der Form der Vorlage angegeben werden. Ein Roman mit dem Titel "Die
Delphine im Mittelmeer" kann dann nicht einfach an eine neue
Rechtschreibung angepasst und als "Die Delfine" im Mittelmeer
aufgenommen werden.
natürlich möchte ich nicht am Wert der Vorlage kratzen, mir geht es
allein um die zusätzliche Erfassung alternativer Schreibweisen für
zusätzliche Sucheinstiege.
Diese Bestimmung ist schon seit zwei Jahren veraltet. Die RSWK haben
sehr schnell auf die Rechtscheibreform reagiert. In der Tat wurde bei
allen Sachschlagwoertern der SWD, die nach der Reform anders
geschrieben wurden und bei denen keine Alternativschreibung
zugelassen ist, die Ansetzungsform des Schlagwortes auf die neue
Schreibung geaendert (die Ansetzungsform ist das, was der/die
BenutzerIn i. d. R. im Katalog am Titel als Schlagwort zu sehen
bekommt). Die alte Schreibung wurde im Schlagwortdatensatz als
Synonym erfasst. Um die Aenderung automatisch und zeitgleich
durchfuehren zu koennen, wurde nach dem von Ihnen beschriebenen
Verfahren vorgegangen. Der Korrekturlauf erfolgte vor vier Jahren.
Dieser Fall ist nicht der problematische, denn wenn eine Schreibung
nicht mehr gültige Rechtschreibung ist, muss man natürlich die Ansetzung
ändern. Ich meinte eher diesen:
Bei den Begriffen, die in neuer und alter Schreibung zugelassen sind,
bei denen also beide Schreibungen gleich richtig oder falsch sind,
wurde die Ansetzungsform in der SWD nicht geaendert, aber die andere
Schreibung als Synonym erfasst, so dass beide Varianten suchbar sind.
Das ist mehr als vertretbar, denn Aenderungen in der SWD fuehren in
allen Verbuenden, in denen die SWD angewendet wird, zu mehr oder
weniger grossen Nachfolgekorrekturen. Aktuell ist es in der SWD so,
dass fuer die Schreibung von Sachschlagwoertern grundsaetzlich die
aktuelle Rechtschreibung gilt. Alternative Schreibungen werden als
Synonym erfasst. Mit freundlichen Gruessen Bettina Kunz
Dies bedeutet also doch, dass die alternativen Kann-Bestimmungen nicht
als durch Rechtschreibreform begründet markiert werden, es also auch
keine spätere Möglichkeit eines automatischen Wechsels der Ansetzung gibt.
Ich wundere mich zusehends, dass offensichtlich ganz allgemein die
Möglichkeit eines Erfolgs der Reform in der Zukunft als unwahrscheinlich
eingeschätzt wird, zumindest interpretiere ich die mangelhafte
Vorbereitung für eine solche Situation so.
Ich traue mir eine solche Prognose nicht zu, habe aber eher das Gefühl,
dass die reformierte Rechtschreibung längst Realität ist,
Rückkehrwünsche also vergeblich sind.
Schöne Grüße
Klaus Lepsky
--
Prof. Dr. Klaus Lepsky
Institut für Informationswissenschaft
Fachhochschule Köln
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