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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)
Die Frage ist hochinteressant - bei uns gehen die Nutzer - auch die
wiss. Mitarbeiter i.d.R. lt. Benutzungsordnung ein Nutzungsverhältnis
als natürliche Person des Privatrechts ein, damit dürfte doch die
Haftung als Privatperson gelten!?
Mit freundlichem Gruß
Dagmar Hesse
UB Chemnitz
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.