[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



Liebe Liste,

"bei Beschädigung oder Verlust ist nach den
Benutzungsordnungen regelmäßig der entstandene
Schaden vom Nutzer zu ersetzen. Wie sieht es aber
aus, wenn ein solcher Nutzer als Beamter oder
Angestellter im öffentlichen Dienst die entliehenen
Bücher zu dienstlichen Zwecken verwendet hat und der
Schaden bei der dienstlichen Verwendung entstanden
ist? Nicht selten sieht sich die Bibliothek mit der
Forderung konfrontiert, auf Schadensersatzansprüche
zu verzichten, denn immerhin seien die Bücher ja
Arbeitsmittel, für deren Beschädigung oder Verlust
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu haften
sei. Nach erster Analyse der Rechtslage (Stichwort:
Haftungsprivileg für Beamte, das über § 14 BAT auch
für die Angestellten gilt) ist diese Argumentation
nicht so leicht von der Hand zu weisen, wenn auch die
Konsequenzen für die betroffenen Bibliotheken, die
letztlich leer ausgehen, wenn Dienstherr und
Unterhaltsträger identisch sind, nicht günstig sind.
Gibt es in diesem Bereich einschlägige
Erfahrungen?"

So wurde es hier (in Bielefeld) schon einmal, zweimal
unter entscheidender Mitwirkung der
Universitätsverwaltung praktiziert. Und seither
hoffen wir, dass es möglichst selten vorkommt. Ich
weiß schon: Es ist eine großartige Rechtseinstellung,
einfach zu hoffen, dass niemand seine Chancen
gegenüber der Bibliothek erkennt und wahrnimmt...

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Seewald-Renner
Universitätsbibliothek Bielefeld


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.