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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)
On 6 Apr 2004 at 11:00, Dagmar Hesse wrote:
Die Frage ist hochinteressant - bei uns gehen die Nutzer - auch
die
wiss. Mitarbeiter i.d.R. lt. Benutzungsordnung ein
Nutzungsverhältnis
als natürliche Person des Privatrechts ein, damit dürfte doch die
Haftung als Privatperson gelten!?
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Für diese Rechtsauffassung liegt seit einigen Jahren (um 1995)
schon mindestens eine Verwaltungsgerichtsentscheidung vor. Ein
Hochschullehrer, für den Verlust entliehener Bücher von der UB
zur Ersatzleistung aufgefordert, hatte geltend gemacht, die
Bücher seinen im Rahmen seiner Dienstaufgaben bereitzustellende
Arbeitsmittel, die er wie Verbrauchsmaterial betrachtet habe und
nicht zu ersetzen brauche. Das Gericht hat dem widersprochen und
ihm den Ersatz auferlegt.
K. Döhmer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.