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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



Liebe Liste,
> 
> Ich weiß schon: Es ist eine großartige Rechtseinstellung,
> einfach zu hoffen, dass niemand seine Chancen
> gegenüber der Bibliothek erkennt und wahrnimmt...

Ich kann dem nur zustimmen!

Aber auch in Bielefeld hat man das Haftungsprivileg für Mitarbeiter nicht
gerade deutlich geregelt, vgl. § 5 Abs. 9 Satz 1 der geltenden
Benutzungsordnung der UB Bielefeld: "Wer ein Buch verliert oder beschädigt oder wer sonstige
Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek beschädigt, hat Schadensersatz
zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft." 
;-)

Grüße aus Thüringen
Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de


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