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Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement"
- Date: Fri, 31 Oct 2003 13:47:13 +0100
- From: Jörg Prante <prante _at__ hbz-nrw.de>
- Subject: Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement"
Am Freitag, 31. Oktober 2003 12:44 schrieb W. Umstaetter:
> Der oder die Diplomand/in entscheidet darüber frei,
> ob die Prüfungsarbeit gesperrt wird oder zu veröffentlichen ist.
Sehr geehrter Herr Umstätter,
Sie unterliegen einem Irrtum. Die Prüfungsarbeit gehört nicht dem oder der
Diplomand/in. Sie ist Besitz der Hochschule bzw. der Institution, die die
Prüfungsordnung zur Diplomarbeit verabschiedet hat, und diese verfügt über
alle Rechte an der Arbeit. Stellvertretend hierfür steht der Betreuer, der
vom Lehrkörper beauftragt ist und Hochschulmitglied ist.
Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im Rahmen des Studiums
entstehen. Das betrifft auch Sperrung, Wegschliessung, oder Veröffentlichung.
Daher ist auch ein Verkauf der eigenen Arbeit ohne Einverständnis der
Hochschule unzulässig.
Anderes kann nur durch Landesgesetz geregelt werden. Die meisten Landesgesetze
beziehen sich aber auf die Regelung der Rechte an wissenschaftlichen
Arbeiten, also Promotion und höher.
Warum soll ein einzelner Studierender auch plötzlich Rechte haben, wenn es
noch nicht einmal die paritätische Mitbestimmung an Hochschulen gibt?
Wer also die besagte Diplomrbeit ohne Gebühr erhalten will, möge sich an das
zuständige Prüfungsamt wenden oder das Pflichtexemplar der Diplomarbeit in
der Bibliothek in die Hand nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Prante
--
Jörg Prante
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