Am 07.07.2021 um 17:23 schrieb Czolkoß-Hettwer, Michael via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
Sehr geehrter Herr Holzbach,
es wäre nett, wenn Sie sich Wiederholungen sparen könnten. Auf die türkische
Sprache haben Sie bereits x-Mal hingewiesen. Ebenso wurden die Empfehlungen
des Rates für deutsche Rechtschreibung hier schon mehrfach erwähnt.
Im Übrigen: Wo ist eigentlich das Sprachgefühl geblieben, dass Sie sich
selbst wiederholt attestiert haben? Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat
explizit "Empfehlungen" für die Verwendung geschlechtergerechter Sprache
formuliert und keine "Vorgaben" gemacht (wie Sie dies wiederholt fälschlich
behaupten).
Zu der Frage, was als diskriminierend wahrgenommen wird (und darum ging es),
hat das BVerfG selbstverständlich nichts entschieden. Ich kann mich hier nur
der Wortmeldung von Fr. Ostrzinski anschließen.
Beste Grüße
Michael Czolkoß-Hettwer
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib <inetbib-bounces@xxxxxxxxxx> Im Auftrag von Mathis Holzbach via
InetBib
Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 15:30
An: inetbib <inetbib@xxxxxxxxxx>; Doerthe Wiethoff
<Doerthe.Wiethoff@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: [InetBib] Fwd: Solidarität
Ein recht wunderlicher Bericht!
Es ging um Sprachverstümmelungen, die in Kauf genommen werden sollen und
nicht um den Glauben, dass Frauen sich diskriminiert fühlen sollen, so dass
man extra das Grundgesetz bemühen muss. Eine Gleichberechtigung steht klar
außer Frage. In der türkischen Sprache, nochmal hervorgehoben, liegt zB der
genderneutrale Idealzustand vor, ob es jetzt dort den Frauen viel besser
geht? Das generische Maskulinum nun jetzt plötzlich benachteiligend, gar
diskriminierend wahrzunehmen, ist sehr kreativ. Diesbezüglich hat ja das
Bundesverfassungsgericht ja geurteilt.
Generell sollte man sich an den Vorgaben für eine geschlechtergerechte
Sprache des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, bevor man eigene
erfindet.
„Geschlechtergerechte Texte sollen
sachlich korrekt sein,
verständlich und lesbar sein,
vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die
Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten, übertragbar sein im
Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und
Minderheitensprachen, für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur
Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen
sicherstellen.“
(https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf)
<https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03-26_Anlage1_Geschlechtergerechte_Schreibung_seit_2018.pdf)%22%20%5Cl%20%22-1>
Höflichkeit, Respekt … sind generelle Umgangsformen, die ja kaum bezweifelt
werden sollten. Mit dem eigentliche Thema (Geschlechtergerechte Sprache) hat
es wenig zu tun.
Ich stelle nur fest, dass einige die Vorgaben für eine geschlechtergerechte
Sprache eigenmächtig umzusetzen versuchen. Das so genannte Gendersternchen
ist wohl das Merkwürdigste. So hebt der Rat für deutsche Rechtschreibung
sowie die Gesellschaft für deutsche Sprache nicht ohne Grund hervor, "dass
durch die Verwendung des Gendersternchens „die maskuline oder die feminine
Form ungrammatisch wird“
Beispiele:
Ärzt*in = falsche maskuline Form Ärzt
Bauer*in = falsche feminine Form Bauerin Kolleg*in = unvollständige (und
damit falsche) maskuline Form Kolleg.
(https://www.boersenblatt.net/news/trends/gendersternchen-abgelehnt-113873
<https://www.boersenblatt.net/news/trends/gendersternchen-abgelehnt-113873>)
So kommt es dazu, dass jedes Land, jede Behörde seine eigenen Schreibweisen
favorisiert. Was allein schon sonderbar ist, aber an frühere Zeiten erinnert,
als Deutschland noch kein eigenständiger Staat war und mit der Zeit bis zur
Einigung sinnvolle einheitliche Regelungen notwendig wurden.
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: "Dr. Luise Sanders via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Aw: [InetBib] Solidarität
Datum: 7. Juli 2021 um 13:34:31 MESZ
An: Doerthe Wiethoff <Doerthe.Wiethoff@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Kopie: inetbib@xxxxxxxxxx
Antwort an: "Dr. Luise Sanders" <b-sand@xxxxxxxxx>
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Wiethoff,
vielen Dank für Ihren wichtigen Hinweis auf den Solidaritätsaspekt.
Ich würde das sogar noch erweitern: es geht um
• Höflichkeit,
• Respekt,
• Wertschätzung,
• Anerkennung beruflicher Leistungen,
• nicht zuletzt um Würde.
Und das ist in Artikel 1 Grundgesetz verpflichtend festgeschrieben.
Und dann gibt es ja auch noch Artikel 3 Grundgesetz insbesondere Absatz 2
und 3.
Ich bin auch der Meinung, dass es verantwortungsvoller und einfacher wäre,
insgesamt zu überlegen, welche Möglichkeiten die deutsche Sprache bietet,
gendersensibel zu formulieren (vielleicht auch ohne Sonderzeichen), anstatt
die Energie in Gegenwehr und absurde Argumentationen teilweise sogar in
gerichtliche Klagen zu stecken (Beispiel VW und Audi).
Am 2021-07-06 11:28, schrieb Doerthe Wiethoff via InetBib:
Liebe Kolleg*innen,
es sollte doch Konsens sein, dass man versucht durch Sprache niemand
auszuschließen. In welcher Form man dies tut, ist sicher strittig und
diskussionswürdig, doch die Grundhaltung "wir wollen niemand
ausschließen" sollte doch uns alle einen!
Lieber "verstümmle" ich Sprache, als Menschen sprachlich
auszugrenzen, die in Ihrem Alltag bereits real Ausgrenzung erfahren.
Das hat nichts mit Verbot oder Bevormundung, sondern mit Solidarität
zu tun, die ich bei manchen in dieser Diskussion sehr vermisse.
Nach meiner naiven Meinung macht das Debatten über "Genus vs. Sexus"
"Mitgemeint" und Co. obsolet.
Viele Grüße
Dörthe Wiethoff
Dörthe Wiethoff
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mit freundlichen Grüßen,
Luise Sanders
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