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[InetBib] Preisbindung für E-Books



E-Books sind keine Bücher, sondern Daten, die mit spezieller Software und Geräten lesbar gemacht werden. Insofern eine "auf elektronischem Weg erbachte sonstige Dienstleistung" (UStG § 3a (4) Nr. 13), deshalb regulärer Steuersatz von 19%. In jeder Form eines kommerziellen Erwerbs eines E-Books vollzieht sich dies auf dem Weg einer Lizenzvertrages, der die Zugriffsrechte regelt. Selbst bei dem Erwerb eines "dauerhaften Zugriffsrechtes" ist keine Eigentumsübertragung im Sinne eines Kaufes mit Übertragung der Verfügungsmacht über den gekauften Gegenstand erfolgt, weil es keinen "Gegenstand" gibt. Selbst eine kommerziell erworbene, abgespeicherte E-Book-Datei ist noch über den Lizenzvertrag "gefesselt". Niemand kann (bislang) ein mit einem persönlichen Account versehenes E-Book verschenken, verkaufen oder vererben. Wenn vom Großvater die Büchersammlung im Wohnzimmerschrank stehen bleibt, wenn er das Zeitliche gesegnet hat, können die Erben damit verfahren wie beliebt - wenn keine testamentarische Verfügung existiert. Mir gebricht es an Vorstellungskraft, wie mit einer E-Book-Sammlung, die auf diversen Geräten und in Clouds gespeichert, in solchen Fällen in Zukunft umgegangen werden soll. E-Books sind entweder schnelle Lektüre, für die kein Aufhebens um dauerhaften Zugriff gemacht werden braucht oder im Falle akademischer E-Books für den institutionellen Zugriff für autorisierte Nutzer ein Reservoir an Textstellen, die schnell rezipiert, ausgedruckt oder kopiert werden wollen - und solcherart einen zusätzlichen Nutzen stiften können, wenn denn die Zugriffsmöglichkeiten auch nutzerfreundlich gestaltet sind. In beiden Fällen sehe ich kein "Kulturgut", sondern eine Dienstleistung, die ihren Preis wert ist, aber nicht jeden!

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Mit freundlichen Grüßen
Junkes-Kirchen

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Dr. Klaus Junkes-Kirchen
Leiter Abteilung Medienbearbeitung

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