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[InetBib] Preisbindung für E-Books
E-Books sind keine Bücher, sondern Daten, die mit spezieller Software
und Geräten lesbar gemacht werden. Insofern eine "auf elektronischem Weg
erbachte sonstige Dienstleistung" (UStG § 3a (4) Nr. 13), deshalb
regulärer Steuersatz von 19%.
In jeder Form eines kommerziellen Erwerbs eines E-Books vollzieht sich
dies auf dem Weg einer Lizenzvertrages, der die Zugriffsrechte regelt.
Selbst bei dem Erwerb eines "dauerhaften Zugriffsrechtes" ist keine
Eigentumsübertragung im Sinne eines Kaufes mit Übertragung der
Verfügungsmacht über den gekauften Gegenstand erfolgt, weil es keinen
"Gegenstand" gibt. Selbst eine kommerziell erworbene, abgespeicherte
E-Book-Datei ist noch über den Lizenzvertrag "gefesselt".
Niemand kann (bislang) ein mit einem persönlichen Account versehenes
E-Book verschenken, verkaufen oder vererben. Wenn vom Großvater die
Büchersammlung im Wohnzimmerschrank stehen bleibt, wenn er das Zeitliche
gesegnet hat, können die Erben damit verfahren wie beliebt - wenn keine
testamentarische Verfügung existiert. Mir gebricht es an
Vorstellungskraft, wie mit einer E-Book-Sammlung, die auf diversen
Geräten und in Clouds gespeichert, in solchen Fällen in Zukunft
umgegangen werden soll.
E-Books sind entweder schnelle Lektüre, für die kein Aufhebens um
dauerhaften Zugriff gemacht werden braucht oder im Falle akademischer
E-Books für den institutionellen Zugriff für autorisierte Nutzer ein
Reservoir an Textstellen, die schnell rezipiert, ausgedruckt oder
kopiert werden wollen - und solcherart einen zusätzlichen Nutzen stiften
können, wenn denn die Zugriffsmöglichkeiten auch nutzerfreundlich
gestaltet sind. In beiden Fällen sehe ich kein "Kulturgut", sondern eine
Dienstleistung, die ihren Preis wert ist, aber nicht jeden!
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Mit freundlichen Grüßen
Junkes-Kirchen
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Dr. Klaus Junkes-Kirchen
Leiter Abteilung Medienbearbeitung
Goethe-Universität Frankfurt | Universitätsbibliothek J.C.Senckenberg
Zentralbibliothek | Bockenheimer Landstr. 134-138
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