Am 24. April 2015 um 17:38 schrieb Rainer Kuhlen
<rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>:
Das Problem wird aber nun noch schwieriger, weil nach EuGH-Urteil eBooks
keine Bücher sind und daher auch der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen sei.
Wenn sie aber keine Bücher sind, dann kann es auch keine Buchpreisbindung
für eBooks geben.Oder?
Keine Bücher, sondern eine Dienstleistung im Sinne der
Mehrwertsteuerrichtlinie. Aber Bücher im Sinne des
Buchpreisbindungsgesetzes. Das sind zwei verschiedene Materien
(Gesetzgebungstitel: Abgabenrecht vs. Wirtschaftsrecht). Gut, man muß
sich im Sinne der Einheit der Rechtsordnung etwas Mühe geben, aber das
vorgesehene Gesetz ist nicht zwingend ein Verstoß gegen
Gemeinschaftsrecht.
Viele Grüße,
Jürgen Fenn.