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Re: [InetBib] Preisbindung für EBooks
Guten Morgen,
wir haben in Form von "Paketen", "Punktesystemen", "PDA"-Verrechnungssystemen
ein fröhliches Konglomerat von "Rabatten", die es mit Buchpreisbindung samt
Bibliotheksrabatt nicht sooo richtig geben könnte. Insofern ist die
Buchpreisbindung alles andere als eine gute Idee, das "Buch" als Kulturgut
hochzuhalten, abgesehen davon, dass es ja hier von der Begründung her nie um
das Kulturgut ging, sonden um den Schutz der Distribuenten. Ob die
Distribuenten von E-Books wohl geschützt werden müssen? Das sind Verlage, noch
dazu häufig Großverlage, die ohnehin schon reichlich Marktanteil haben. Es ist
auch nicht unbedingt so, dass man damit die Konzentration der Verlagswelt
aufhalten würde.
Man müsste außerdem quasi zu "Print" zwingen, um den Filialbuchhandel zu
retten, der hier irgendwie noch in den Köpfen der Juristen herumschwebt
Wenn wir nun auch noch eine Buchpreisbindung bei E-Books bekommen, plus hohem
Steuersatz haben wir nicht mal die Rabatte noch, sondern einen schönen
Monopolpreis großer Anbieter.
Meiner Ansicht nach ist hier insgesamt sinnvoller mit einer einheitlichen
Umsatzsteuer von 7 % zu arbeiten. (Auch wenn man weiß, dass die Ersparnis von
den Anbietern teilweise in höhere Preise umgemünzt wird, um das in die eigenen
Kassen abzuführen)
Es gibt "kulturell" keinen Unterschied zwischen einem Buch und seiner
elektronischen Version. Hier möchte der Staat aber offenbar "kassieren" und
zieht seine eigenen öffentlichen Einrichtungen dafür lang.
Die Problematiken des Vergaberechts lassen sich dann lösen, wenn wir unsere
Erwerbungskonditionen, unser Erwerbungskonzept und Bestandskonzept gegenüber
den Haushältern im Sinne von "Natur des Geschäfts" verständlich machen und
dokumentieren.
Freundliche Grüße
Annette Kustos
________________________________________
Von: Inetbib [inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]" im Auftrag von
"Rainer Kuhlen [rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 24. April 2015 19:50
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Preisbindung für EBooks
Danke, interessante und vermutlich einschlägige Unterscheidung. Es ist
ja auch anzunehmen, dass die Bundesregierung die EuGH-Entscheidung kennt
und trotzdem ...
RK
Am 24.04.2015 um 10:23 schrieb Juergen Fenn:
Am 24. April 2015 um 17:38 schrieb Rainer Kuhlen
<rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>:
Das Problem wird aber nun noch schwieriger, weil nach EuGH-Urteil eBooks
keine Bücher sind und daher auch der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen sei.
Wenn sie aber keine Bücher sind, dann kann es auch keine Buchpreisbindung
für eBooks geben.Oder?
Keine Bücher, sondern eine Dienstleistung im Sinne der
Mehrwertsteuerrichtlinie. Aber Bücher im Sinne des
Buchpreisbindungsgesetzes. Das sind zwei verschiedene Materien
(Gesetzgebungstitel: Abgabenrecht vs. Wirtschaftsrecht). Gut, man muß
sich im Sinne der Einheit der Rechtsordnung etwas Mühe geben, aber das
vorgesehene Gesetz ist nicht zwingend ein Verstoß gegen
Gemeinschaftsrecht.
Viele Grüße,
Jürgen Fenn.
--
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Head of the Board of ENCES - European Network for Copyright in support of
Education and Science
http://www.ences.eu/
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Skype: rainer.kuhlen
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