Das Problem wird aber nun noch schwieriger, weil nach EuGH-Urteil
eBooks keine Bücher sind und daher auch der volle Mehrwertsteuersatz
zu zahlen sei. Wenn sie aber keine Bücher sind, dann kann es auch
keine Buchpreisbindung für eBooks geben.Oder?
R
Am 24.04.2015 um 00:40 schrieb Harald Müller:
Liebe Alle!
Gemäß nachfolgendem Link beabsichtigt die Bundesregierung die
Buchpreisbindung auch für EBooks einzufühen.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/buchpreisbindung-103.html
Natürlich stellt sich da für Bibliotheken die nahe liegende Frage, was
denn bisher galt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels behauptet
seit Jahren, das Buchpreisbindungsgesetz betreffe auch EBooks. Aus der
Initiative der Bundesregierung muß aber im Umkehrschluss gefolgert
werden, daß hier wohl eine Gesetzeslücke bestand. Damit hätten aber
alle deutschen Verlage bis zum heutigen Tag einen Verstoß gegen das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen, indem sie ohne
rechtliche Grundlage einen festen Endverkaufspreis für EBooks
festgesetzt hatten. Darin liegt auch ein Verstoß gegen Art. 101
EU-Vertrag. Nur zur Information: eine gesetzliche Buchpreisbindung für
EBooks gibt es derzeit nur noch in Frankreich.
MfG
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Head of the Board of ENCES - European Network for Copyright in support
of Education and Science
http://www.ences.eu/
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Skype: rainer.kuhlen