Am 22.09.2014 13:41, schrieb Annette Kustos:
Liebe Liste,
die Position eines Kaufbuttons bei Nichtverfügbarkeit eines Werkes
durch die Verknappung von Zugriffen auf eine (Zwangs)1-SIM-User Lizenz
ist schwierig. Aber ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass
Schwierigkeiten teilweise auch unfreiwillige Schwierigkeiten sind.
Manchmal kommt es mir vor, einem Hängenden werden hier Reden über die
Gemeinheit der Todesstrafe vorgetragen.
Im Übrigen: die Nähe des Buttons bei technisch unsinniger (daher dem
Nutzer auch unverständlicher) Verknappung (exakt!, Herr Prof.
Umstätter) macht nur sehr prägnant, was in anderen
E-Book-Performanzen auch nicht weit weg ist: die wenigsten
E-Book-Umgebungen von Verlagen enthalten nur das von der Bibliothek
lizensierte, vielmehr auch das was nicht lizensiert wurde oder werden
konnte, weil es z. B. durch Bibliotheken nicht in geeigneter Weise
oder gar nicht lizensierbar ist. Ganz schnell gelangt man aus dem
Bibliotheksdatenpool in den allgemeinen des Verlages.
Da hat man als WB häufig die Freude, mitzuteilen, was geht und was
nicht, was eine Hochschullizenz und was eine Einzellizenz ist. Im
Grunde fungieren Bibliotheken hier, wie auch in Argumentationen über
digitale Angebote und Open Access von Bibliotheken öfter vorgekommen,
als Kolporteur und erhöhen das Interesse an Titeln. Die Werbung, die
jedes Portal darstellt landet direkt beim Wissenschaftler o. a. und
die Bibliothek hat hier liebe Mühe, das Prinzip von Sammlung,
Gemeinschaftsnutzung und Wirtschaftlichkeit aufzubröseln.
Auch Pay-per-View-Buttons von Verlagen für Zeitschriftenartikel sind
lange schon Alltag - wenn sie nicht schon in Datenbanken oder Portalen
selbst auftauchen, dann häufig einen Schritt später auf einer
Verlags-Site.
Was machen wir nun damit:
- abschalten.. ich fürchte das wäre angesichts der Vielfalt der
Plattformen technisch mittlerweile undurchführbar, liegt nicht in
unserer Handlungsmacht, stellte auch irgendwie einen Eingriff in die
Nutzerfreiheit dar und offerierte insbesondere kleineren Bibliotheken
auch ein Verhandlungsproblem mit den konkreten Anbietern.
- Aufklären: in der Tat ist auch das ein Thema für eine Schulung zur
Informationskompetenz: Informationen finden und auch
wirtschaftlich-politisch einordnen lernen. Werbung oder Kaufverleitung
erkennen, eigenes Verhalten nicht auf das bloße Konsumieren ("Kauf
ich") reduzieren.
-Wach bleiben, aber mit Realismus: Wir müssen in allen Sachfragen des
Bibliothekswesens immer neu versuchen, Abhängigkeiten von Firmen und
systemfremden Stakeholdern so stark zu reduzieren wie möglich, wir
sind aber nicht allmächtig. Es gibt Situationen, in denen wir immer
wieder Grenzen der Handlungsmacht ertragen müssen. Im Bibliothekswesen
gehen wir ständig und meistens sehr unfreiwillig mit Verlusten um.
Daher fachliche Auseinandersetzung ja, aber eine Ethik ohne
Solidarität in der Fachcommunity hilft hier nicht so recht weiter. Aus
meiner Sicht sind diese Wutausbrüche Externalisierungen von negativen
Erfahrungen, die wir alle machen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kustos
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag
von h0228kdm
Gesendet: Montag, 22. September 2014 11:54
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Sind Frauen in Führungspositionen von Bibliotheken
so gut wie nicht existent?
Obwohl ich in dieser Mail nicht angesprochen bin und mich auch nicht
näher zu all den Punkten äußern will, die nichts mit der Onleihe zu
tun haben, muss ich doch eines richtig stellen.
Ich halte es für diskriminierend die Frauen in bibliothekarischen
Führungspositionen als nicht existent zu bezeichnen. Da ich selbst
schon vor knapp vierzig Jahren unter der Leitenden
Bibliotheksdirektorin der Universitätsbibliothek Ulm Frau Dr.
Margarete Rehm gearbeitet habe, die immerhin die erste
Onlinedokumentation in einer deutschen Bibliothek eingerichtet hat.
Auch wenn ihr Vorgänger Dr. Richard Polacsek das schon initiiert
hatte, sie besaß den Mut und die Ausdauer es zu realisieren.
Die damaligen Widerstände gegen das, was wir heute die Digitale
Bibliothek nennen, waren noch immens größer als heute, und mussten
überwunden werden. Wer seit dem im Bibliothekswesen aktiv ist, weiß
wie viele Frauen (insbesondere in leitenden Funktionen) sehr aktiv und
entscheidend waren und sind. Das ignorieren zu wollen ist eher
kontraproduktiv.
MfG
W. Umstätter
Am 2014-09-21 15:05, schrieb Stefanie Günther:
Sehr geehrter Herr Graf
Ihre Argumentation, warum der Verkaufsbutton der Onleihe unethisch
ist, kann ich in ganz vielen Punkten nachvollziehen.
Eines muss ich jedoch kritisch sagen: Auch Bibliotheken und
Informationseinrichtungen beachten den Gleichstellungsgrundsatz nicht
immer. Einige Beispiele hierzu:
1. Zahlreiche Bibliotheken in Deutschland und der Schweiz haben noch
immer keine Rampe für Rollstuhlfahrer, so dass diese schlicht
draussen
bleiben müssen.
2. Obwohl in den meisten Bibliotheken wesentlich mehr Frauen als
Männer arbeiten, sind Frauen in Führungspositionen von Bibliotheken
so
gut wie nicht existent.
3. Unzählige Bibliotheken berücksichtigen in ihren Beständen die
Literaturbedürfnisse von Homosexuellen und Transsexuellen nicht (ja
sie kennen sie nicht einmal). Haben Sie mal ein Buch zum Thema, dann
verschlagworten sie es unter heute völlig veralteten Begriffen wie
Lesbierinnen oder Tribadie.
4. Zahlreiche Bibliotheken in der Schweiz vernachlässigen die
Ausbildung des Nachwuchses, obwohl sie sich im Rahmen ihrer
Sorgfaltspflichten als Arbeitgeber hierzu eigentlich verpflichtet
fühlen sollten.
5. Zahlreiche Bibliotheken in Deutschland zahlen ihren Bibliothekaren
einen Hungerlohn, so dass diese in immer grösserer Zahl ins Ausland
abwandern (brain drain).
Es gibt ein Sprichwort das heisst: "Wer im Glashaus sitzt sollte
nicht
mit Steinen werfen". Dies würde ich auch Ihnen, Herr Graf,
gelegentlich gerne raten: insbesondere dann, wenn Sie sich mal wieder
einer Mitarbeiterin der HTW Chur gegenüber im Ton vergreifen. Im
übrigen gibt es auch Menschen wie mich, die das Angebot der Onleihe
Schweiz durchaus zu schätzen wissen. Und dies obwohl ich es ebenfalls
für einen Fehler halte dort einen Verkaufsbutton zu installieren.
Freundliche Grüsse
Stefanie Günther
Ärztin
Studentin Informationswissenschaften
Burgfeldermattweg 36
4123 Allschwil
Tel 061/4215015
Natel 079/6402138
---- Original Message ----
From: h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>
To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sent: Sa, Sep 20, 2014, 12:34 PM
Subject: [InetBib] Fwd: Onleihe nun auch krass unethisch
1. Kann mir irgendjemand erklären, wie man bei Onleihe über einen
„Verkaufsbutton“ ein e-Book kaufen kann, wenn man bei e-Books
grundsätzlich nur begrenzte Nutzungsrechte bekommt. Korrekt nennt
man
so etwas Etikettenschwindel.
2. Bibliotheken dafür zu schelten, dass man sie im digitalen Bereich
juristisch enteignet hat, erscheint mir ungerecht und abwegig.
3. Bei genauerem Hinsehen ist Onleihe darum auch keine
Bibliotheksausleihe, sondern eine privatwirschaftliche Ausleihe, die
von Öffentlichen Bibliotheken bezahlt wird, weil viele Verlage den
Bibliotheken dieses Recht entziehen.
4. Dass Bibliotheken im Prinzip seit Jahrhunderten Leseförderung
betreiben kann heute unmöglich zu Erstaunen führen. Ärgerlicher an
der durchaus berechtigten Onleihe-Kritik ist die immer offener
betriebene Verknappung von publizierter Information, um Menschen zu
zwingen, überzogene, da durch Verwertungsrechte monopolisierte
Preise
zu zahlen.
Die Onleihe wird zum Teaser für einen Kauf, der gar keiner ist. Also
die juristisch sanktionierte Gegenrichtung, für die einst
Bibliotheken und Verlage eingetreten sind. Wir wissen doch alle,
dass
das Vervielfältigen von Publikationen heute vernachlässigbar
preiswert erfolgen könnte, wenn sich das Verlagswesen nicht
ununterbrochen Tricks einfallen ließe, wie man die
Infomrationsverbreitung verknappen kann.
5. Es ist kein Zufall, dass Wissenschaft in ihrer Entstehung
finanziert wird, und nicht über den Gewinn aus Publikationen.
6. Auch Autoren und Verlage sollten dafür bezahlt werden, was sie
wirklich leisten, und nicht über irrationale und völlig veraltete
Vorstellungen von Auflagenhöhen und Druckkosten. Solange Juristen
nicht den Unterschied zwischen Information, Wissen und Redundanz
begreifen, werden sie weiter in ein abwegiges juristisches
Fahrwasser
mit immer mehr Ungerechtigkeiten abgleiten. Die Folge dieser
Entwicklung ist in erster Näherung: Je größer der Unfug, desto höher
die Auflage und desto größer der Gewinn. Früher nannte man das die
Verdummung der Gesellschaft, die man mit Öffentlichen Bibliotheken
zu
bekämpfen versuchte.
MfG
Walther Umstätter
-------- Originalnachricht --------
Betreff: [InetBib] Onleihe nun auch krass unethisch
Datum: 2014-09-19 18:53
Von: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
An: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> Antwort
an: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Der neue Verkaufsbutton der Onleihe empoert vermutlich nicht nur die
Blogger, die sich kritisch geaeussert haben:
http://ultrabiblioteka.de/?p=1410 (mit Anfrage an die
dbv-Ethik-Kommission)
http://archiv.twoday.net/stories/985930617/ (Weitere Links)
Aus meiner Sicht offenbart das Phaenomen Onleihe das ganze Versagen
der deutschsprachigen oeffentlichen Bibliotheken in Sachen digitale
Kultur.
Gern wuerde ich auch einige Worte zur rechtlichen Lage sagen, aber
eine der schlechtesten Nationalbibliotheken der Welt hat die auf
http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/publi
kationen/organisation.html
verlinkte Arbeit
Privatwirtschaftliche Betätigung kommunaler Bibliotheken Monika
Rasche
In: Bibliotheksdienst 27.(1993), S. 1346
unter der bisherigen Adresse aus dem Netz genommen.
Klaus Graf
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
Hallo werte Mailinglistleserfreund/innen bzw. -/e,
vielleicht schade, dass man der Geschlechtergleichstellung wegen nicht
so wie bei Studenten und Studentinnen "Studierende" als
geschlechterumfassend schreiben kann, denn Freunde und Freundinnen
lassen sich nicht so einfach unter einen begrifflichen Hut bringen wie
es bei den Studierenden ist, oder doch: Befreundete! Das gilt doch für
beides: Freunde und Freundinnen?
Also nochmals, der Gleichstellung halber: hallo werte
Mailinglistleserbefreundete!
(So kommt niemand zu kurz, zu früh oder zu spät, weder durch
Voranstellung noch Hintanstellung. Früher behalf man sich hinsichtlich
der Geschlechterstellungen in den Hierarchien, indem man dem
weiblichen Geschlecht aus Höflichkeit und Respekt den Vortritt bei so
vielem ließ bzw. anbot. Ich selbst mache das in den Bussen und
Straßenbahnen auch noch sehr gerne, trotz meines Alters.)
Doch zur Sache:
Habe nun, ach, die Mails in inetbib darüber studiert, dass Onleihe von
Ebooks krass unethisch sei und dass in der Schweiz, insbesondere in
manchen Gegenden in der Schweiz, Frauen sich nicht hinreichend
gleichgestellt fühlen würden mit dem Mann, was die Positionen in
Bibliotheken angehe.
Zunächst bedanke ich mich für die beiden Themen, gebe allerdings zu
bedenken, dass mir der Zusammenhang zwischen beiden Themen nicht ganz
evident ist. Wahrscheinlich hat man da nur 2 verschiedene Themen in
einen Topf geworfen, außer, es handelt sich um den Vorwurf, männliche
Verantwortliche hätten im Onleihebereich etwas krass unethisches
angestellt, nämlich einen Verkaufsbutton angebracht, und eine Frau
hätte dies nicht getan, wenn sie in der entsprechenden
verantwortlichen Position gewesen wäre.
Aber das ist wohl Quatsch: ich lese da mehr hinein als ausgedrückt
wird, nehme ich an.
Vielen Dank jedenfalls in die Schweiz für die Informationen, was da
gerade so anliegt, dass Sie sich mitgeteilt haben. Vielen freundlichen
Dank auch für die Kommentare dazu, auch von bundesdeutscher Seite aus,
sofern es mir zusteht, mich zu bedanken (Denn wegen mir hat man das ja
nicht geschrieben, ich lese das ja nur, und man hätte es auch
geschrieben, würde ich es nicht lesen.).
Ich stelle leider immer wieder in Mails an inetbib fest, dass
Bibliothekar/inn/e/n meistens wenig Vertrauen zu Juristen haben, denen
sie oft charakterliche Mängel oder schlechte Arbeitsqualität wie
Subsumtionsmängel und einseitige unsachliche Sichtweise unterstellen.
Das trifft mich als Volljuristen auch selber ein bisschen. Und ich
halte dies für ein Vorurteil.
Denn es sind die Juristen, die mittels Anwendung entsprechender neuer
Vorschriften oder durch moderne Auslegung alter Vorschriften oder
mittels Analogiebildung, die zuvor niemand gewagt hat, Reform- und
Neuland betreten, oft, bevor es der Gesetzgeber tut. Sehen Sie sich
nur einmal die Geschichte von § 52 b und § 53 a UrhG an. Und der
politisch demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat entsprechende
Vorstöße dann gerne an- und aufgenommen. Dies sollte doch für "die
Juristen" sprechen.
Und, um etwas weiter noch auszuholen, bedenken Sie, soweit Sie
Bibliothekar/inn/e/n sind, eines: in Deutschland gibt es keine
Vorschrift, die älter ist als ... wer weiß es? Die "hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums" in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz
sind jedenfalls die ältesten Regelungen, die ich kenne, und auch sie
werden durch moderne Auslegung, Auslegung "im Lichte" des
Grundgesetzes und "in Ansehung" moderner Erfordernisse immer moderner.
Jedenfalls gibt es bei uns keinen code civile napoleon, der wie sein
Name sagt, relativ gesehen schon ultraalt ist (was nichts über seine
Qualität besagt!). Ich will damit sagen: selbst gegenüber dem ganz
modernen Amerika mit seiner Verfassung aus dem 18. Jahrhundert ist die
Bundesrepublik ein ungemein ultramodernes Land, weil seine Verfassung
erst seit 1949 bzw. 1990 vorhanden ist. Bei soviel Modernität kann man
nicht davon sprechen, dass Juristen, die für das Gesetzemachen mit
verwendet werden, rückständig seien.
Der Gesetzgeber, der Juristen zur Herstellung der Gesetzesentwürfe
benutzt, ist heutzutage sogar so schnell, dass die wissenschaftlichen
Kommentatoren kaum oder sogar gar nicht mehr mit kommen, mit dem
Kommentieren. Manchmal scheint es so, als wollte der Gesetzgeber sich
den mehr oder weniger kritischen Kommentaren der sonstigen
Sachkundigen in der Gesellschaft durch die Flucht in die Zukunft
entziehen. Aber dies nur nebenbei, weil auch daran Juristen mitwirken.
Ich verweise hinsichtlich der weiter oben erwähnten §§ 52b und 53a
UrhG auf die neue Auflage des UrhR-Kommentars von Wandtke/Bullinger,
in seiner 4. Auflage 2014 (Bearbeitungsstand: Gesetzesstand vom
01.04.2014, lt. Vorwort vom Februar 2014).
Mit dem Kommantator Dr. Jani des § 53 a UrhG gehe ich allerdings nicht
konform, wenn er in Rd. 5 schreibt, der elektronische Kopienversand
sei in der Informationsgesellschaft ein Auslaufmodell. Denn solange
nicht alle gewünschten Volltexte dem Vielnutzer, etwa Wissenschaftler
oder Privatgelehrten, kostenlos online zugänglich sind, ist doch so
mancher Nutzer weiterhin darauf angewiesen, sich entweder in der
Bibliothek eine analoge oder elektronische Kopie ohne zusätzliche
eigene Kosten zu ziehen oder sie sich zusenden zu lassen. Dass
klassische Verlage sich in naher Zukunft auf breitenwirksame
kostenlose Leistungen einliessen, das glaube ich nicht. Denn sie
müssen ja gewinnorientiert wirtschaften. Die Bibliotheken sind - das
ist doch ihr grosser Vorteil für die Nutzer und ihre große Aufgabe im
Rahmen ihres Bildungsauftrages, dafür werden sie auch vom Steuerzahler
bezahlt - für den Nutzer insoweit da, als sie verhindern, dass dieser
für all das bezahlen muss, was er an Verlagsprodukten oder
verlagsadäquaten Produkten (z.B. open access- Aktivitäten von
Bibliotheken, was Promotionspublikationen oder die Publikation
wissenschaftlicher Zeitschriften angeht) nutzt.
Das Auslaufmodell dürfte deshalb meiner Meinung nach noch einige Zeit
auf sich warten lassen. Nichts für Ungut, Herr Dr. Jani, die Zeit wird
es weisen.
Falls es jemanden interessiert: ich bin für die Direktor*in* der
Universitätsbibliothek Chemnitz tätig.
Viele Grüsse
Klaus Zehnder
--
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