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Re: [InetBib] Sind Frauen in Führungspositionen von Bibliotheken so gut wie nicht existent?



Am 22.09.2014 13:41, schrieb Annette Kustos:
Liebe Liste,
die Position eines Kaufbuttons bei Nichtverfügbarkeit eines Werkes durch die 
Verknappung von Zugriffen auf eine (Zwangs)1-SIM-User Lizenz ist schwierig. Aber ich 
erlaube mir darauf hinzuweisen, dass Schwierigkeiten teilweise auch unfreiwillige 
Schwierigkeiten sind.
Manchmal kommt es mir vor, einem Hängenden werden hier Reden über die 
Gemeinheit der Todesstrafe vorgetragen.

Im Übrigen: die Nähe des Buttons bei technisch unsinniger (daher dem Nutzer auch 
unverständlicher) Verknappung (exakt!, Herr Prof. Umstätter)  macht nur sehr prägnant, 
was in anderen E-Book-Performanzen auch nicht weit weg ist: die wenigsten E-Book-Umgebungen von Verlagen 
enthalten nur das von der Bibliothek lizensierte, vielmehr auch das was nicht lizensiert wurde oder 
werden konnte, weil es z. B. durch Bibliotheken nicht in geeigneter Weise oder gar nicht lizensierbar 
ist. Ganz schnell gelangt man aus dem Bibliotheksdatenpool in den allgemeinen des Verlages.

Da hat man als WB häufig die Freude, mitzuteilen, was geht und was nicht, was eine Hochschullizenz und 
was eine Einzellizenz ist. Im Grunde fungieren Bibliotheken hier, wie auch in Argumentationen über 
digitale Angebote und Open Access von Bibliotheken öfter vorgekommen, als Kolporteur und erhöhen 
das Interesse an Titeln. Die Werbung, die jedes Portal darstellt landet direkt beim Wissenschaftler o. a. und 
die Bibliothek hat hier liebe Mühe, das Prinzip von Sammlung, Gemeinschaftsnutzung und 
Wirtschaftlichkeit aufzubröseln.

Auch Pay-per-View-Buttons von Verlagen für Zeitschriftenartikel sind lange schon Alltag - 
wenn sie nicht schon in Datenbanken oder Portalen selbst auftauchen, dann häufig einen 
Schritt später auf einer Verlags-Site.
Was machen wir nun damit:
-  abschalten.. ich fürchte das wäre angesichts der Vielfalt der Plattformen 
technisch mittlerweile undurchführbar,  liegt nicht in unserer Handlungsmacht, stellte 
auch irgendwie einen Eingriff in die Nutzerfreiheit dar und offerierte insbesondere kleineren 
Bibliotheken auch ein Verhandlungsproblem mit den konkreten Anbietern.
- Aufklären: in der Tat ist auch das ein Thema für eine Schulung zur Informationskompetenz: 
Informationen finden und auch wirtschaftlich-politisch einordnen lernen. Werbung oder Kaufverleitung 
erkennen, eigenes Verhalten nicht auf das bloße Konsumieren ("Kauf ich") reduzieren.
-Wach bleiben, aber mit Realismus: Wir müssen in allen Sachfragen des Bibliothekswesens immer neu 
versuchen, Abhängigkeiten von Firmen und systemfremden Stakeholdern so stark zu reduzieren wie 
möglich, wir sind aber nicht allmächtig. Es gibt Situationen, in denen wir immer wieder Grenzen der 
Handlungsmacht ertragen müssen. Im Bibliothekswesen gehen wir ständig und meistens sehr 
unfreiwillig mit Verlusten um.

Daher fachliche Auseinandersetzung ja, aber eine Ethik ohne Solidarität in der 
Fachcommunity hilft hier nicht so recht weiter. Aus meiner Sicht sind diese 
Wutausbrüche Externalisierungen von negativen Erfahrungen, die wir alle machen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Kustos





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von h0228kdm
Gesendet: Montag, 22. September 2014 11:54
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Sind Frauen in Führungspositionen von Bibliotheken so gut 
wie nicht existent?

Obwohl ich in dieser Mail nicht angesprochen bin und mich auch nicht näher zu all den 
Punkten äußern will, die nichts mit der Onleihe zu tun haben, muss ich doch eines 
richtig stellen.
Ich halte es für diskriminierend die Frauen in bibliothekarischen Führungspositionen als nicht 
existent zu bezeichnen. Da ich selbst schon vor knapp vierzig Jahren unter der Leitenden 
Bibliotheksdirektorin der Universitätsbibliothek Ulm Frau Dr. Margarete Rehm gearbeitet habe, die 
immerhin die erste Onlinedokumentation in einer deutschen Bibliothek eingerichtet hat. Auch wenn ihr 
Vorgänger Dr. Richard Polacsek das schon initiiert hatte, sie besaß den Mut und die Ausdauer 
es zu realisieren.
Die damaligen Widerstände gegen das, was wir heute die Digitale Bibliothek nennen, waren noch 
immens größer als heute, und mussten überwunden werden. Wer seit dem im Bibliothekswesen 
aktiv ist, weiß wie viele Frauen (insbesondere in leitenden Funktionen) sehr aktiv und entscheidend 
waren und sind. Das ignorieren zu wollen ist eher kontraproduktiv.

MfG

W. Umstätter




Am 2014-09-21 15:05, schrieb Stefanie Günther:
Sehr geehrter Herr Graf

Ihre Argumentation, warum der Verkaufsbutton der Onleihe unethisch
ist, kann ich in ganz vielen Punkten nachvollziehen.

Eines muss ich jedoch kritisch sagen: Auch Bibliotheken und
Informationseinrichtungen beachten den Gleichstellungsgrundsatz nicht
immer. Einige Beispiele hierzu:

1. Zahlreiche Bibliotheken in Deutschland und der Schweiz haben noch
immer keine Rampe für Rollstuhlfahrer, so dass diese schlicht draussen
bleiben müssen.
2. Obwohl in den meisten Bibliotheken wesentlich mehr Frauen als
Männer arbeiten, sind Frauen in Führungspositionen von Bibliotheken so
gut wie nicht existent.
3. Unzählige Bibliotheken berücksichtigen in ihren Beständen die
Literaturbedürfnisse von Homosexuellen und Transsexuellen nicht (ja
sie kennen sie nicht einmal). Haben Sie mal ein Buch zum Thema, dann
verschlagworten sie es unter heute völlig veralteten Begriffen wie
Lesbierinnen oder Tribadie.
4. Zahlreiche Bibliotheken in der Schweiz vernachlässigen die
Ausbildung des Nachwuchses, obwohl sie sich im Rahmen ihrer
Sorgfaltspflichten als Arbeitgeber hierzu eigentlich verpflichtet
fühlen sollten.
5. Zahlreiche Bibliotheken in Deutschland zahlen ihren Bibliothekaren
einen Hungerlohn, so dass diese in immer grösserer Zahl ins Ausland
abwandern (brain drain).

Es gibt ein Sprichwort das heisst: "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht
mit Steinen werfen". Dies würde ich auch Ihnen, Herr Graf,
gelegentlich gerne raten: insbesondere dann, wenn Sie sich mal wieder
einer Mitarbeiterin der HTW Chur gegenüber im Ton vergreifen. Im
übrigen gibt es auch Menschen wie mich, die das Angebot der Onleihe
Schweiz durchaus zu schätzen wissen. Und dies obwohl ich es ebenfalls
für einen Fehler halte dort einen Verkaufsbutton zu installieren.

Freundliche Grüsse

Stefanie Günther
Ärztin
Studentin Informationswissenschaften
Burgfeldermattweg 36
4123 Allschwil
Tel 061/4215015
Natel 079/6402138





---- Original Message ----
From: h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>
To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sent: Sa, Sep 20, 2014, 12:34 PM
Subject: [InetBib] Fwd: Onleihe nun auch krass unethisch

1. Kann mir irgendjemand erklären, wie man bei Onleihe über einen
„Verkaufsbutton“ ein e-Book kaufen kann, wenn man bei e-Books
grundsätzlich nur begrenzte Nutzungsrechte bekommt. Korrekt nennt man
so etwas Etikettenschwindel.

2. Bibliotheken dafür zu schelten, dass man sie im digitalen Bereich
juristisch enteignet hat, erscheint mir ungerecht und abwegig.

3. Bei genauerem Hinsehen ist Onleihe darum auch keine
Bibliotheksausleihe, sondern eine privatwirschaftliche Ausleihe, die
von Öffentlichen Bibliotheken bezahlt wird, weil viele  Verlage den
Bibliotheken dieses Recht entziehen.

4. Dass Bibliotheken im Prinzip seit Jahrhunderten Leseförderung
betreiben kann heute unmöglich zu Erstaunen führen. Ärgerlicher an
der durchaus berechtigten Onleihe-Kritik ist die immer offener
betriebene Verknappung von publizierter Information, um Menschen zu
zwingen, überzogene, da durch Verwertungsrechte monopolisierte Preise
zu zahlen.
Die Onleihe wird zum Teaser für einen Kauf, der gar keiner ist. Also
die juristisch sanktionierte Gegenrichtung, für die einst
Bibliotheken und Verlage eingetreten sind. Wir wissen doch alle, dass
das Vervielfältigen von Publikationen heute vernachlässigbar
preiswert erfolgen könnte, wenn sich das Verlagswesen nicht
ununterbrochen Tricks einfallen ließe, wie man die
Infomrationsverbreitung verknappen kann.

5. Es ist kein Zufall, dass Wissenschaft in ihrer Entstehung
finanziert wird, und nicht über den Gewinn aus Publikationen.

6. Auch Autoren und Verlage sollten dafür bezahlt werden, was sie
wirklich leisten, und nicht über irrationale und völlig veraltete
Vorstellungen von Auflagenhöhen und Druckkosten. Solange Juristen
nicht den Unterschied zwischen Information, Wissen und Redundanz
begreifen, werden sie weiter in ein abwegiges juristisches Fahrwasser
mit immer mehr Ungerechtigkeiten abgleiten. Die Folge dieser
Entwicklung ist in erster Näherung: Je größer der Unfug, desto höher
die Auflage und desto größer der Gewinn. Früher nannte man das die
Verdummung der Gesellschaft, die man mit Öffentlichen Bibliotheken zu
bekämpfen versuchte.

MfG
Walther Umstätter


-------- Originalnachricht --------
Betreff: [InetBib] Onleihe nun auch krass unethisch
Datum: 2014-09-19 18:53
Von: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
An: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> Antwort
an: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>

Der neue Verkaufsbutton der Onleihe empoert vermutlich nicht nur die
Blogger, die sich kritisch geaeussert haben:

http://ultrabiblioteka.de/?p=1410 (mit Anfrage an die
dbv-Ethik-Kommission)

http://archiv.twoday.net/stories/985930617/ (Weitere Links)

Aus meiner Sicht offenbart das Phaenomen Onleihe das ganze Versagen
der deutschsprachigen oeffentlichen Bibliotheken in Sachen digitale
Kultur.

Gern wuerde ich auch einige Worte zur rechtlichen Lage sagen, aber
eine der schlechtesten Nationalbibliotheken der Welt hat die auf

http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/publi
kationen/organisation.html

verlinkte Arbeit

Privatwirtschaftliche Betätigung kommunaler Bibliotheken Monika
Rasche
In: Bibliotheksdienst 27.(1993), S. 1346

unter der bisherigen Adresse aus dem Netz genommen.

Klaus Graf

--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de


Hallo werte Mailinglistleserfreund/innen bzw. -/e,

vielleicht schade, dass man der Geschlechtergleichstellung wegen nicht so wie bei Studenten und Studentinnen "Studierende" als geschlechterumfassend schreiben kann, denn Freunde und Freundinnen lassen sich nicht so einfach unter einen begrifflichen Hut bringen wie es bei den Studierenden ist, oder doch: Befreundete! Das gilt doch für beides: Freunde und Freundinnen?

Also nochmals, der Gleichstellung halber: hallo werte Mailinglistleserbefreundete! (So kommt niemand zu kurz, zu früh oder zu spät, weder durch Voranstellung noch Hintanstellung. Früher behalf man sich hinsichtlich der Geschlechterstellungen in den Hierarchien, indem man dem weiblichen Geschlecht aus Höflichkeit und Respekt den Vortritt bei so vielem ließ bzw. anbot. Ich selbst mache das in den Bussen und Straßenbahnen auch noch sehr gerne, trotz meines Alters.)

Doch zur Sache:
Habe nun, ach, die Mails in inetbib darüber studiert, dass Onleihe von Ebooks krass unethisch sei und dass in der Schweiz, insbesondere in manchen Gegenden in der Schweiz, Frauen sich nicht hinreichend gleichgestellt fühlen würden mit dem Mann, was die Positionen in Bibliotheken angehe.

Zunächst bedanke ich mich für die beiden Themen, gebe allerdings zu bedenken, dass mir der Zusammenhang zwischen beiden Themen nicht ganz evident ist. Wahrscheinlich hat man da nur 2 verschiedene Themen in einen Topf geworfen, außer, es handelt sich um den Vorwurf, männliche Verantwortliche hätten im Onleihebereich etwas krass unethisches angestellt, nämlich einen Verkaufsbutton angebracht, und eine Frau hätte dies nicht getan, wenn sie in der entsprechenden verantwortlichen Position gewesen wäre.

Aber das ist wohl Quatsch: ich lese da mehr hinein als ausgedrückt wird, nehme ich an.

Vielen Dank jedenfalls in die Schweiz für die Informationen, was da gerade so anliegt, dass Sie sich mitgeteilt haben. Vielen freundlichen Dank auch für die Kommentare dazu, auch von bundesdeutscher Seite aus, sofern es mir zusteht, mich zu bedanken (Denn wegen mir hat man das ja nicht geschrieben, ich lese das ja nur, und man hätte es auch geschrieben, würde ich es nicht lesen.).

Ich stelle leider immer wieder in Mails an inetbib fest, dass Bibliothekar/inn/e/n meistens wenig Vertrauen zu Juristen haben, denen sie oft charakterliche Mängel oder schlechte Arbeitsqualität wie Subsumtionsmängel und einseitige unsachliche Sichtweise unterstellen. Das trifft mich als Volljuristen auch selber ein bisschen. Und ich halte dies für ein Vorurteil. Denn es sind die Juristen, die mittels Anwendung entsprechender neuer Vorschriften oder durch moderne Auslegung alter Vorschriften oder mittels Analogiebildung, die zuvor niemand gewagt hat, Reform- und Neuland betreten, oft, bevor es der Gesetzgeber tut. Sehen Sie sich nur einmal die Geschichte von § 52 b und § 53 a UrhG an. Und der politisch demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat entsprechende Vorstöße dann gerne an- und aufgenommen. Dies sollte doch für "die Juristen" sprechen. Und, um etwas weiter noch auszuholen, bedenken Sie, soweit Sie Bibliothekar/inn/e/n sind, eines: in Deutschland gibt es keine Vorschrift, die älter ist als ... wer weiß es? Die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz sind jedenfalls die ältesten Regelungen, die ich kenne, und auch sie werden durch moderne Auslegung, Auslegung "im Lichte" des Grundgesetzes und "in Ansehung" moderner Erfordernisse immer moderner.

Jedenfalls gibt es bei uns keinen code civile napoleon, der wie sein Name sagt, relativ gesehen schon ultraalt ist (was nichts über seine Qualität besagt!). Ich will damit sagen: selbst gegenüber dem ganz modernen Amerika mit seiner Verfassung aus dem 18. Jahrhundert ist die Bundesrepublik ein ungemein ultramodernes Land, weil seine Verfassung erst seit 1949 bzw. 1990 vorhanden ist. Bei soviel Modernität kann man nicht davon sprechen, dass Juristen, die für das Gesetzemachen mit verwendet werden, rückständig seien.

Der Gesetzgeber, der Juristen zur Herstellung der Gesetzesentwürfe benutzt, ist heutzutage sogar so schnell, dass die wissenschaftlichen Kommentatoren kaum oder sogar gar nicht mehr mit kommen, mit dem Kommentieren. Manchmal scheint es so, als wollte der Gesetzgeber sich den mehr oder weniger kritischen Kommentaren der sonstigen Sachkundigen in der Gesellschaft durch die Flucht in die Zukunft entziehen. Aber dies nur nebenbei, weil auch daran Juristen mitwirken.

Ich verweise hinsichtlich der weiter oben erwähnten §§ 52b und 53a UrhG auf die neue Auflage des UrhR-Kommentars von Wandtke/Bullinger, in seiner 4. Auflage 2014 (Bearbeitungsstand: Gesetzesstand vom 01.04.2014, lt. Vorwort vom Februar 2014).

Mit dem Kommantator Dr. Jani des § 53 a UrhG gehe ich allerdings nicht konform, wenn er in Rd. 5 schreibt, der elektronische Kopienversand sei in der Informationsgesellschaft ein Auslaufmodell. Denn solange nicht alle gewünschten Volltexte dem Vielnutzer, etwa Wissenschaftler oder Privatgelehrten, kostenlos online zugänglich sind, ist doch so mancher Nutzer weiterhin darauf angewiesen, sich entweder in der Bibliothek eine analoge oder elektronische Kopie ohne zusätzliche eigene Kosten zu ziehen oder sie sich zusenden zu lassen. Dass klassische Verlage sich in naher Zukunft auf breitenwirksame kostenlose Leistungen einliessen, das glaube ich nicht. Denn sie müssen ja gewinnorientiert wirtschaften. Die Bibliotheken sind - das ist doch ihr grosser Vorteil für die Nutzer und ihre große Aufgabe im Rahmen ihres Bildungsauftrages, dafür werden sie auch vom Steuerzahler bezahlt - für den Nutzer insoweit da, als sie verhindern, dass dieser für all das bezahlen muss, was er an Verlagsprodukten oder verlagsadäquaten Produkten (z.B. open access- Aktivitäten von Bibliotheken, was Promotionspublikationen oder die Publikation wissenschaftlicher Zeitschriften angeht) nutzt.

Das Auslaufmodell dürfte deshalb meiner Meinung nach noch einige Zeit auf sich warten lassen. Nichts für Ungut, Herr Dr. Jani, die Zeit wird es weisen.

Falls es jemanden interessiert: ich bin für die Direktor*in* der Universitätsbibliothek Chemnitz tätig.



Viele Grüsse

Klaus Zehnder


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