[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Was geht in § 52b UrhG?



Lieber Herr Graf,

es ist verdienstvoll, wenn Sie für die Leserschaft der INETBIB auf mögliche Konsequenzen der EuGH-Entscheidung zu § 52b UrhG hinweisen. Dass Sie hier freilich auf Ansichten antworten, die sieben Jahre alt sind und VOR Inkrafttreten des Paragraphen noch aus der Perspektive des Gesetzgebungsverfahrens geäußert wurden, verwundert dann doch. Die Digitalisierungsbefugnis für § 52b UrhG habe ich in meinem 2010 erschienenen Aufsatz in der ZGE ebenso bejaht wie bereits in meinem Beitrag in Kommunikation & Recht 2009, S.688 - 692, wo ich mich zu diesem Problem sehr ausführlich geäußert habe. Die von Ihnen behauptete "andere Ansicht Steinhauer" gibt es daher nicht. Im Gegenteil. Ich sehe mich durch den EuGH in diesem Punktbestätigt. Was die 2007 geäußerten Bedenken betrifft, so bleibe ich allerdings auch dabei, denn hätte der Gesetzgeber damals sauberer gearbeitet, dann wäre uns jedenfalls in dieser Frage der Gang zum EuGH erspart geblieben. Die Auslegung eines schlecht gemachten Gesetzes stellt sich eben im Gesetzgebungsverfahren anders dar, als wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und man versuchen muss, aus der misslichen Situation das Beste zu machen.

Viele Grüße
Eric Steinhauer


--
Prof. Dr. Eric W. Steinhauer
Dezernent für Medienbearbeitung
Fachreferent für Allgemeines, Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft
Fernuniversität in Hagen - Universitätsbibliothek
Universitätsstr. 21 - 58097 Hagen
Tel: 02331 / 987 - 2890
Fax: 02331 / 987-346

--
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.