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Re: [InetBib] Lizenzangaben in der Europeana
On Sat, 21 Sep 2013 11:35:17 +0200
Stefan Weil <bib@xxxxxxxxxxx> wrote:
Am 20.09.2013 14:09, schrieb Karl Dietz:
2013/9/16 jan schnasse <schnasse@xxxxxx>:
Lieber Herr Hochstein,
auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt es
ausschließlich auf
die Anlieferung der Daten von der BSB an die
Europeana an, nicht
aber darauf, wie die Europeana die
Lizenzkennzeichnung dargestellt
hat - denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin
und kann daher
weder Lizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte
verzichten.
auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an
der eigentlichen
Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre Ausführungen
für den
Benutzer der Europeana? Muss ich den Lizenzangaben in
der Europeana
nun generell mit Mißtrauen begegnen, d.h. gegebenfalls
jedesmal bei
der einliefernden Institution nachfragen. Das wäre
allerdings schade.
Viele Grüße Jan Schnasse
Also ich würde die Zeilen von H. Hochstein in dieser
Form
interpretieren. Weiteres zur klärung könnte eine Mail
der Europeana
beitragen. Und noch ein gedanke. da klaus ja von cc0
ausgeht, könnte
er ein bsb-digitalisat offen ins web stellen. zb das
"archiv der
zwanglosen" von pocci. iirc. die bsb als rechteinhaber
könnte dann
dergestalt reagieren, dass dieser fall zu einer
juristischen klärung
käme. ist ein gedanke, keine aufforderung dies zu tun.
MfG, Karl Dietz
twitter.com/karldietz
Wikimedia geht übrigens bei Reproduktionen von alten
Drucken davon
aus,dass diese frei verwendbar sind:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:When_to_use_the_PD-scan_tag
Zitat aus diesem Artikel:
"Sometimes a Web site will claim a blanket copyright for
all images on
the site,
including images that appear to be no more than
uncopyrightable
mechanical scans.
You should critically analyse such statements on the
basis of all
available evidence
and not simply take them at face value."
Es gibt schon etliche Beispiele in Wikipedia, die nach
diesem
GrundsatzDigitalisate trotz Copyright-Vermerk verwenden,
auch aus der BSB:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_libris_of_monasteries_in_the_Bayerische_Staatsbibliothek
Freundliche Grüße
Stefan Weil
--
Wie ich bereits zu Anfang der Diskussion bemerkte, sind
gemeinfreie Medien unter freier Lizenz Copyfraud. Bei den
Digitalisaten der BSB entsteht kein Schutzrecht nach Par.
72 UrhG.
Es ist absurd, bei einem der Top Lieferanten der Europeana
davon auszugehen, dass die Europeana als Dritter die
lizenzkennzeichnung verantwortet. Wie auch Herr H. In den
parlamentarischen Materialien nachlesen kann, hat der
Gesetzgeber das anbringen einer freien Lizenz als Metadaten
vorgesehen. Wenn eine Rückfrage beim Lizenzgeber vom
Gesetzgeber als entbehrlich erachtet wird, stellt sich die
frage, ob eine inanspruchnahme desjenigen, der sich auf
eine falsche freie Lizenz verlässt, nicht anders zu
behandeln ist als eine sonstige vermeintliche
rechteeinräumung vom nichtberechtigten. Ich habe das in
archivalia diskutiert.
Hier liegt die Sachlage ganz anders. Sobald ein Lizenzgeber
eine falsche Etikettierung feststellt, hat er unverzüglich
den Irrtum zu berichtigen - also nicht nach mehreren
Jahren. Tut er das nicht, ist die Lizenz gültig.
Grüße aus dem Raum Meran
Klaus Graf
--
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