2013/9/16 jan schnasse <schnasse@xxxxxx>:
Lieber Herr Hochstein,
auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt es ausschließlich auf
die Anlieferung der Daten von der BSB an die Europeana an, nicht
aber darauf, wie die Europeana die Lizenzkennzeichnung dargestellt
hat - denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin und kann daher
weder Lizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte verzichten.
auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an der eigentlichen
Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre Ausführungen für den
Benutzer der Europeana? Muss ich den Lizenzangaben in der Europeana
nun generell mit Mißtrauen begegnen, d.h. gegebenfalls jedesmal bei
der einliefernden Institution nachfragen. Das wäre allerdings schade.
Viele Grüße Jan Schnasse
Also ich würde die Zeilen von H. Hochstein in dieser Form
interpretieren. Weiteres zur klärung könnte eine Mail der Europeana
beitragen. Und noch ein gedanke. da klaus ja von cc0 ausgeht, könnte
er ein bsb-digitalisat offen ins web stellen. zb das "archiv der
zwanglosen" von pocci. iirc. die bsb als rechteinhaber könnte dann
dergestalt reagieren, dass dieser fall zu einer juristischen klärung
käme. ist ein gedanke, keine aufforderung dies zu tun. MfG, Karl Dietz
twitter.com/karldietz