Lieber Herr Hochstein,
auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt es ausschließlich auf die
Anlieferung der Daten von der BSB an die Europeana an, nicht aber
darauf, wie die Europeana die Lizenzkennzeichnung dargestellt hat -
denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin und kann daher weder
Lizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte verzichten.
auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an der eigentlichen
Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre Ausführungen für den Benutzer der
Europeana? Muss ich den Lizenzangaben in der Europeana nun generell mit
Mißtrauen begegnen, d.h. gegebenfalls jedesmal bei der einliefernden
Institution nachfragen. Das wäre allerdings schade.
Viele Grüße
Jan Schnasse
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