Lieber Herr Hochstein,
auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt es ausschließlich auf die Anlieferung der Daten von der BSB an die Europeana an, nicht aber darauf, wie die Europeana die Lizenzkennzeichnung dargestellt hat - denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin und kann daher weder Lizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte verzichten.
auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an der eigentlichen Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre Ausführungen für den Benutzer der Europeana? Muss ich den Lizenzangaben in der Europeana nun generell mit Mißtrauen begegnen, d.h. gegebenfalls jedesmal bei der einliefernden Institution nachfragen. Das wäre allerdings schade. Viele Grüße Jan Schnasse -- http://www.inetbib.de