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Re: [InetBib] Stellungnahme Anfrage K. Graf / Inetbib



Klaus Graf schrieb:

Die BSB hat
Dokumente unter CC0 gestellt,

Das bestreitet die BSB.

die nunmehr den Status
Unknown oder Free Access - Rights reserved haben.

Das ist nach Angaben der BSB unverändert der Fall.

Die BSB
sagt: Wir haben aber nur Metadaten unter CC0 gestellt.

Richtig.

Das
ist aber wurscht, da sie rechtsverbindlich in
unmissverstaendlicher Weise und ohne Einschraenkungen die
Medien mit CC0 hat versehen lassen.

Das bestreitet die BSB. Sie gibt vielmehr an, die Anzeige sei
missverständlich gewesen; sie habe - wie gefordert - nur Lizenzdaten
für Metadaten angeliefert. Insofern ist bestritten, dass die BSB
Medien "mit CC0 habe versehen lassen". Eine missverständliche oder
auch fehlerhafte Anzeige von Lizenzdaten durch einen Dritten ist
jedenfalls in keiner Weise eine rechtsverbindliche Äußerung der BSB.

Ausserdem kann uns ja
die BSB auch anluegen, was ich nach allem, was ich von ihr
weiß, wirklich nicht ausschließen kann.

Sagen wir so: Ihre Darstellung des Sachverhalts erscheint nicht direkt
unvoreingenommen.

-thh

-- 
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