On Mon, 16 Sep 2013 11:03:53 +0200 (CEST) "jan schnasse" <schnasse@xxxxxx> wrote:
Lieber Herr Hochstein,auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt esausschließlich auf dieAnlieferung der Daten von der BSB an die Europeana an,nicht aberdarauf, wie die Europeana die Lizenzkennzeichnungdargestellt hat -denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin und kanndaher wederLizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte verzichten.auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an der eigentlichen Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre Ausführungen für den Benutzer der Europeana? Muss ich den Lizenzangaben in der Europeana nun generell mit Mißtrauen begegnen, d.h. gegebenfalls jedesmal bei der einliefernden Institution nachfragen. Das wäre allerdings schade.
Nochmals: ich denke nicht, dass andere Juristen diese eigenartige Auffassung teilen. Eine Stellungnahme der Europeana wurde von mir sofort nach meiner ersten Mail zum Thema angefragt, aber da kam nix. Weder die BSB noch Herr H. sind befugt, sich über die Gültigkeit von Lizenzierungen zu äußern. Lizenzkennzeichnungen in der EUROPEANA sind dem jeweiligen Datenlieferanten zuzurechnen. Alles andere wäre absurd. Das "Geschäftsmodell" freier Lizenzen beruht darauf, dass eine solche Rückfrage entbehrlich ist, weil durch Kennzeichnung am Objekt die Nutzungsbedingungen feststehen. Das sah auch der Gesetzgeber so. Wer mir nicht Glauben mag, soll doch bitteschön bei den Experten von ifross oder cc nachfragen. Klaus Graf -- http://www.inetbib.de