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Re: [InetBib] Stellungnahme Anfrage K. Graf / Inetbib



On Mon, 16 Sep 2013 11:03:53 +0200 (CEST)
 "jan schnasse" <schnasse@xxxxxx> wrote:
Lieber Herr Hochstein,

auch für die Digitalisate gilt. Dabei kommt es
ausschließlich auf die
Anlieferung der Daten von der BSB an die Europeana an,
nicht aber
darauf, wie die Europeana die Lizenzkennzeichnung
dargestellt hat -
denn die Europeana ist nicht Rechteinhaberin und kann
daher weder
Lizenzen wirksam erteilen noch auf Rechte verzichten.

auch auf die Gefahr hin, dass diese Zwischenfrage an der
eigentlichen Diskussion vorbeiläuft: Was bedeuten Ihre
Ausführungen für den Benutzer der Europeana? Muss ich den
Lizenzangaben in der Europeana nun generell mit Mißtrauen
begegnen, d.h. gegebenfalls jedesmal bei der
einliefernden Institution nachfragen. Das wäre allerdings
schade. 


Nochmals: ich denke nicht, dass andere Juristen diese
eigenartige Auffassung teilen. Eine Stellungnahme der
Europeana wurde von mir sofort nach meiner ersten Mail zum
Thema angefragt, aber da kam nix. Weder die BSB noch Herr
H. sind befugt, sich über die Gültigkeit von Lizenzierungen
zu äußern. Lizenzkennzeichnungen in der EUROPEANA sind dem
jeweiligen Datenlieferanten zuzurechnen. Alles andere wäre
absurd. Das "Geschäftsmodell" freier Lizenzen beruht
darauf, dass eine solche Rückfrage entbehrlich ist, weil
durch Kennzeichnung am Objekt die Nutzungsbedingungen
feststehen. Das sah auch der Gesetzgeber so. Wer mir nicht
Glauben mag, soll doch bitteschön bei den Experten von
ifross oder cc nachfragen.

Klaus Graf  

-- 
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