Dann gucken Sie mal hier: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22885/sonn-und-feiertagsruhe Und hier: http://www.damm-legal.de/bverfg-durchgehende-ladenoeffnung-an-sonntagen-ist-nicht-verfassungsgemaess http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html Das BVG hat bzgl der Ladenöffnungszeiten auf der Grundlage von Art. 140 GG , Art. 139 WRV geurteilt. Jetzt ein altes Gesetz heranzuziehen, halte ich für wenig sinnvoll. Der Schutz bestimmter Feiertage (wie z.B. Karfreitag ) ist daher verfassungsgemäß. Daher sehe ich keinen besonderen Erfolg darin, gegen den Sonntags- bzw. Feiertagsschutz zu klagen, der wie in der Landesverfassung von NRW fest verankert ist : https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=113&bes_id=3367&aufgehoben=N&menu=1. . Auch wenn Bibliotheken Sonntags öffnen, bei einigen scheint das ja gängige Praxis zu sein- kann kein Arbeitnehmer zu Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit verpflichtet werden. So werden sich halt nur Nichtgläubige finden lassen, die an den Ausleihstellen sitzen. Nicht ohne Grund spricht man dann hier von Heidenarbeit. Für diese Leute würde es sich dann anbieten, dann auch zu Ostern und Weihnachten zu arbeiten. In Canada ist das gängige Praxis. C. Von meinem iPad gesendet Am 25.07.2013 um 17:58 schrieb Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Liebe Liste, ein kleines Fundstück: "Die Theater sind berechtigt, zu jeder Zeit und am jedem Tag, gleichgültig ob es sich um Sonntage oder sog. ernste Feiertage handelt, jedes Theaterstück aufzuführen. Die entgegenstehenden Bestimmungen der Feiertagsgesetze der Länder sind verfassungswidrig und nichtig." Greiffenhagen, Feiertagsschutz und Kunstfreiheit, in: UFITA 61 (1971), S. 104. Schönen Feierabend ... wünscht ste P.S.: Ich bin für die durchgehende Montagsöffnung von Museen. Aus Gründen! :) PPS: Die Sonntagsöffnung von Bibliotheken ist übrigens ein verwaltungs- und ein arbeitsrechtliches Thema zugleich. Die Öffnung an sich ist eine Frage des Feiertagsrechts und damit Ländersache, die Zulässigkeit von Sonntagsarbeit außerhalb des Ehrenamtes richtet sich aber nach dem Arbeitszeitgesetz, für das der Bund zuständig ist. Arbeitsrechtlich ist hier nur die Beschäftigung in "wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken" vorgesehen. Aber es ging ja wohl auch um Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl ... -- http://www.inetbib.de
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