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Re: [InetBib] Öffentliche Kritik an Amazon-Coverlinks im Bibliothekskatalog



Hallo,

unsere Hochschulbibliothek ist dann wohl weniger sexy. Wir haben es uns, aus 
den in den beiden Artikeln genannten Gruenden, bisher verkniffen Cover von 
Amazon einzubinden. Wir nutzen die Cover von Open Library. Durch ein Script 
werden die dort verfuegbaren Cover in unseren OPAC eingespielt und ohne 
Verlinkung angezeigt. Wir spielen also niemanden in die Haende. Die 
Programmdoku ist hier zu finden:  http://openlibrary.org/dev/docs/api/covers . 
Nur, leider ist dort nur ein Bruchteil der Cover verfuegbar, im Gegensatz zu 
Amazon. Eine andere nicht-kommerzielle Loesung haben wir bis jetzt noch nicht 
entdeckt, waeren aber interessiert, falls jemand eine solche kennt.

Beste Gruesse
Roland Greubel

_______________________________________

Hochschule für angewandte Wissenschaften
Würzburg-Schweinfurt
Roland Greubel
Leiter der Bibliothek

Muenzstr. 12
97070 Wuerzburg
Fon: 0931-3511-8115
Fax: 0931-3511-6250
www.bibliothek.fhws.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Eberhardt Joachim
Gesendet: Mittwoch, 13. Februar 2013 16:02
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Öffentliche Kritik an Amazon-Coverlinks im Bibliothekskatalog

Liebe Liste,

gerade auf Buchreport gesehen: die UB Heidelberg verlinkt aus dem Katalog 
direkt auf Amazon (nämlich durch die eingebundenen Cover-Bildchen). 
 
http://www.buchreport.de/nachrichten/handel/handel_nachricht/datum/2013/02/13/koeder-im-katalog.htm
Wie dem Linktext zu entnehmen, hat der Artikel den reißerischen Titel "Köder im 
Katalog", und verdankt sich einem Faz.net-Artikel von Roland Reuß, der hier 
bestens bekannt ist: 
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/krise-des-buchhandels-der-amazon-studenten-dienst-erwartet-euch-12060489.html.

In INETBIB haben wir den Grundvorwurf, ausgehend von einem Artikel von Reinhard 
Markner im April 2006 schon einmal diskutiert 
<http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg30279.html>, allerdings bog 
die Diskussion dann in die urheberrechtlichen Fallstricke der Anzeige fremder 
Bildchen im Katalog ab. Inzwischen scheint dies ja hinreichend geklärt zu sein, 
so dass man sich jetzt auf die Grundfrage konzentrieren kann: Darf ein von der 
öffentlichen Hand getragener Bibliothekskatalog einen privaten Anbieter durch 
Einbindung auszeichnen? Oder ist das nicht genauso fragwürdige Werbung wie das 
jüngst bekanntgewordene Product Placement bei "Wetten dass?"

Fragt, mit besten Grüßen,

J. Eberhardt (Lippische Landesbibliothek Detmold)

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http://www.inetbib.de

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