-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 29 Nov 2012 08:18:36 +0100
Von: "Rupert Rompel" <Rupert.Rompel@xxxxxx>
An: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an
Lieber Herr Ehrsam,
jedes Fachgebiet hat seine Päbste. Als Kritiker können Sie froh sein,
im besten Fall mit der Exkommunikation davonzukommen.
Tragen Sie es mit Gleichmut! Eine Besserung ist seit Jahren nur
graduell zu erkennen.
Freundlicher Gruß
Rupert Rompel
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 28 Nov 2012 22:39:56 +0100
Von: "Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx>
An: "'Internet in Bibliotheken'" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund
an
Sehr geehrter Herr Graf
Ich achte und schätze Ihren Einsatz für die Stralsunder
Gymnasialbibliothek und habe die entsprechende Petition
unterschrieben. Dass Sie aber keine Mail ohne Beleidigung schreiben
können - diesmal sind es "Antiquare und
Leute
wie
Sie", obwohl Sie mich ja nicht kennen, und schon gar nicht als
Bestandsauflöser - zeigt nur, dass Ihnen sachliche
Auseinandersetzungen
fremd sind. Schade.
Thomas Ehrsam
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag
von Klaus Graf
Gesendet: Mittwoch, 28. November 2012 20:02
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund
an
On Wed, 28 Nov 2012 18:33:23 +0100
"Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx> wrote:
Hr. Graf schreibt:
Was ist das denn fuer ein selten dummes Argument, die
Zerschlagung
geschlossener Bibliotheken damit zu rechtfertigen, dass
Forscher den
Schritt vors
Regal
scheuen?
Ich kann nicht sehen, dass hier irgendjemand die Zerschlagung
geschlossener Bibliotheken rechtfertigt.
Das erinnert mich doch sehr an "Niemand hat die Absicht, eine Mauer
zu bauen". Die Antiquare und Leute wie Sie verfuegen uber ein
geruettelt Mass an Taschenspielertricks, mit denen sie aus
geschlossenen Bibliotheken einen aussonderungsfaehigen Bestand
machen.
Gerade gelesen:
"Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des
Hauptausschusses
der
Stralsunder Bürgerschaft statt.
Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H
0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung, wonach der
Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der Gymnasialbibliothek
rückabgewickelt wird (Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich
um eine Rückabwicklung, nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies war
nur möglich durch den Einigungswillen und die Fairness des Antiquars
bei den Verhandlungen.
Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278 Bücher der
Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt Stralsund
zurückgeführt und im Gegenzug lediglich der anteilige Kaufpreis
erstattet.
Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes.
Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des sehr
schlechten
Zustandes der Bücher vom Antiquar vernichtet, der andere Teil durch
ihn
weiterveräußert.
Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere fachliche
Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor, wird festzustellen
sein,
welche der bereits weiter veräußerten Bücher dringend zurückgeholt
werden müssen, um die Gymnasialbibliothek als Ganzes
wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten aufgearbeitet.
In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher nach
Stralsund."
Ebenfalls heute hat sich der Archivarsverband VdA gegen eine
Vorverurteilung der Stralsunder Kollegin gewandt und erneut eine
umfassende Aufklaerung
gefordert:
http://goo.gl/SPzk5
Die Stadt Stralsund muss sich in der Tat fragen lassen:
- Wieso hat der Hauptausschuss heute nicht beschlossen, die Teilen
der Presse (nicht aber mir) zugaengliche Beschlussvorlage fuer die
nichtoeffentliche Sitzung im Juni und das Sitzungsprotokoll fuer die
Oeffentlichkeit freizugeben? Ich werde meine Klage vor dem VG
Greifswald
nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument nicht erhalte.
- Wieso gestattet die Stadt Stralsund der betroffenen Archivleiterin
nicht, sich zu aeussern (bzw. tritt dem Eindruck entgegen, sie
duerfe das nicht)?
Vulgo: Maulkorb.
- Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen wertvollen
Stralsunder Bestaenden, die nach wie vor z.B.
bei Ebay angeboten werden?
Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund
auf verschiedenen Plattformen angeboten.
Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold.
http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-183
3-gebu
nden-/300801240846
ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2 der
Stempel
der
GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist.
Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802
sichtbar:
http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-180
2-gebu
nden-/300787928738
Angeboten wird auch eine Schrift von 1780
http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langema
k-St-N
ikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342
Ich habe bereits
http://archiv.twoday.net/stories/197335310/
festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift (sie
erscheint
auch im Filmmaterial des NDR in mehreren
Berichten) keinen einzigen Nachweis im "Karlsruher Virtuellen Katalog"
(Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in deutschen Bibliotheken also
nicht
elektronisch katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds
also
gar nicht vorhanden ist.
Da offensichtlich in Stralsund keine Aufzeichnungen existieren, was
aufgrund des Vertrags vom Juni und was schon vorher bei sog.
Dublettenverkaeufen angeboten wurde, ist man auf die Wahrheitsliebe
des Antiquars
angewiesen,
der z.B. die von mir aufgedeckten Verkaeufe bei Reiss der Stadt
Stralsund
offenbar verschwiegen hat. Diese haben nach meiner Schaetzung
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
gut 140.000 Euro erloest.
Wenn bei Ebay Stuecke aus der Gymnasialbibliothek nach wie vor
angeboten
werden, kann das zweierlei bedeuten:
a) der Antiquar setzt abredewidrig seine Verkaeufe fort
b) die wertvollen Stuecke entstammen den sog.
Dublettenverkaeufen (und nicht dem jetzt rueckabgewickelten
Kaufvertrag),
von denen die Stadt Stralsund VORGIBT, keine Kenntnis gehabt zu haben.
Wenn die Verkaeufe aus der Gymnasialbibliothek nach dem Urteil des
Innenministeriums rechtswidrig waren, gilt dies sicher auch fuer die
sog.
Dublettenverkaeufe, da bei historischen Bestaenden jedenfalls vor
1850 eine ungeschriebene Erlaubnis, auch bei unveraeusserlichen oder
geschuetzten Bestaenden sogenannte Dubletten zu verkaufen, nicht
gegeben ist.
Nach unseren Informationen wurden Stadtarchiv-Bestaende - Dubletten
hin oder her - schon seit 2010 verkauft.
Soweit diese Veraeusserungen rechtswidrig waren, muss das
Innenministerium die Stadt Stralsund anweisen, auch die Bestaende
ausserhalb der Gymnasialbibliothek und die sog.
Dubletten der Gymnasialbibliothek zurueckzuholen.
Klaus Graf
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