[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an
On Wed, 28 Nov 2012 18:33:23 +0100
"Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx> wrote:
Hr. Graf schreibt:
Was ist das denn fuer ein selten dummes Argument, die
Zerschlagung
geschlossener Bibliotheken damit zu rechtfertigen, dass
Forscher den
Schritt vors
Regal
scheuen?
Ich kann nicht sehen, dass hier irgendjemand die
Zerschlagung geschlossener
Bibliotheken rechtfertigt.
Das erinnert mich doch sehr an "Niemand hat die Absicht,
eine Mauer zu bauen". Die Antiquare und Leute wie Sie
verfuegen uber ein geruettelt Mass an Taschenspielertricks,
mit denen sie aus geschlossenen Bibliotheken einen
aussonderungsfaehigen Bestand machen.
Gerade gelesen:
"Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des
Hauptausschusses der Stralsunder Bürgerschaft statt.
Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H
0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung,
wonach der Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der
Gymnasialbibliothek rückabgewickelt wird
(Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich um eine
Rückabwicklung, nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies
war nur möglich durch den Einigungswillen und die Fairness
des Antiquars bei den Verhandlungen.
Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278
Bücher der Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt
Stralsund zurückgeführt und im Gegenzug lediglich der
anteilige Kaufpreis erstattet.
Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes.
Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des
sehr schlechten Zustandes der Bücher vom Antiquar
vernichtet, der andere Teil durch ihn weiterveräußert.
Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere
fachliche Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor,
wird festzustellen sein, welche der bereits weiter
veräußerten Bücher dringend zurückgeholt werden müssen, um
die Gymnasialbibliothek als Ganzes wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten
aufgearbeitet.
In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher
nach Stralsund."
Ebenfalls heute hat sich der Archivarsverband VdA gegen
eine Vorverurteilung der Stralsunder Kollegin gewandt und
erneut eine umfassende Aufklaerung gefordert:
http://goo.gl/SPzk5
Die Stadt Stralsund muss sich in der Tat fragen lassen:
- Wieso hat der Hauptausschuss heute nicht beschlossen, die
Teilen der Presse (nicht aber mir) zugaengliche
Beschlussvorlage fuer die nichtoeffentliche Sitzung im Juni
und das Sitzungsprotokoll fuer die Oeffentlichkeit
freizugeben? Ich werde meine Klage vor dem VG Greifswald
nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument
nicht erhalte.
- Wieso gestattet die Stadt Stralsund der betroffenen
Archivleiterin nicht, sich zu aeussern (bzw. tritt dem
Eindruck entgegen, sie duerfe das nicht)? Vulgo: Maulkorb.
- Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen
wertvollen Stralsunder Bestaenden, die nach wie vor z.B.
bei Ebay angeboten werden?
Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv
Stralsund auf verschiedenen Plattformen angeboten.
Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold.
http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1833-gebunden-/300801240846
ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2
der Stempel der GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist.
Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802
sichtbar:
http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1802-gebunden-/300787928738
Angeboten wird auch eine Schrift von 1780
http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langemak-St-Nikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342
Ich habe bereits
http://archiv.twoday.net/stories/197335310/
festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift
(sie erscheint auch im Filmmaterial des NDR in mehreren
Berichten) keinen einzigen Nachweis im "Karlsruher
Virtuellen Katalog" (Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in
deutschen Bibliotheken also nicht elektronisch
katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds
also gar nicht
vorhanden ist.
Da offensichtlich in Stralsund keine Aufzeichnungen
existieren, was aufgrund des Vertrags vom Juni und was
schon vorher bei sog. Dublettenverkaeufen angeboten wurde,
ist man auf die Wahrheitsliebe des Antiquars angewiesen,
der z.B. die von mir aufgedeckten Verkaeufe bei Reiss der
Stadt Stralsund offenbar verschwiegen hat. Diese haben nach
meiner Schaetzung
http://archiv.twoday.net/stories/219022356/
gut 140.000 Euro erloest.
Wenn bei Ebay Stuecke aus der Gymnasialbibliothek nach wie
vor angeboten werden, kann das zweierlei bedeuten:
a) der Antiquar setzt abredewidrig seine Verkaeufe fort
b) die wertvollen Stuecke entstammen den sog.
Dublettenverkaeufen (und nicht dem jetzt rueckabgewickelten
Kaufvertrag), von denen die Stadt Stralsund VORGIBT, keine
Kenntnis gehabt zu haben.
Wenn die Verkaeufe aus der Gymnasialbibliothek nach dem
Urteil des Innenministeriums rechtswidrig waren, gilt dies
sicher auch fuer die sog. Dublettenverkaeufe, da bei
historischen Bestaenden jedenfalls vor 1850 eine
ungeschriebene Erlaubnis, auch bei unveraeusserlichen oder
geschuetzten Bestaenden sogenannte Dubletten zu verkaufen,
nicht gegeben ist.
Nach unseren Informationen wurden Stadtarchiv-Bestaende -
Dubletten hin oder her - schon seit 2010 verkauft.
Soweit diese Veraeusserungen rechtswidrig waren, muss das
Innenministerium die Stadt Stralsund anweisen, auch die
Bestaende ausserhalb der Gymnasialbibliothek und die sog.
Dubletten der Gymnasialbibliothek zurueckzuholen.
Klaus Graf
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.