Lieber Herr Rompel,
sind Sie der Herr Rompel, der Bitburger Bier trinkt und sich über nicht
realisierbare Gewinnspiele aufregt?
Rupert Rompel | 27.12.2011, 08:37
http://www.helpster.de/bitburger-gewinnspiel-so-loesen-sie-ihren-gewinn-ein_33949
"Die Paßwortkombination meines Kronkorkens wird auf bitburger.de nicht
erkannt. Nun ist auch diese Homepage heute nicht mehr erreichbar. Sehr
dubios!!! Bin gespannt, welche Masche sich dahinter verbirgt."
Zum Kopieren von DIN-Normen: Natürlich können DIN-Normen im Rahmen des
§ 53 UrhG mit gewissen, minimalen Einschränkungen kopiert werden. Für
eine völlig legale Vorgehensweise müßte man lediglich das Gesetz lesen und
auf den konkreten Sachverhalt DIN-Norm umsetzen können. Leider gelingt
dies nur einer Handvoll Bibliotheksjuristen, die aber ihr Wissen sicherlich
nicht gegen eine Kasten Bitburger öffentlich machen werden.
MfG
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht / Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law /
Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Rupert Rompel
Sent: Wednesday, October 17, 2012 12:05 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Weltnormentag
Liebe Liste, lieber Herr Graf,
nach Austausch aller Argumente kann ich Ihnen - wenn Sie sich durch den
nach Ihrer Ansicht nicht barrierefreien Zugang zu DIN-Normen in Ihrer Arbeit
signifikant beeinträchtigt fühlen - nur die in einem demokratisch
verfassten Rechtsstaat reichlich vorhandenen Mittel empfehlen.
Neben einer Anregung zu einer gesetzlichen Regelung an Ihren örtlichen
Bundestagsabgeordneten Ihrer Wahl oder einer gerichtlichen Klage könnte auch
eine Anregung an den Petitionsausschuss des Bundestages hilfreich sein. Es
soll sogar eine neue Partei geben, die sich mit sinkendem Erfolg um
wachsende Transparenz bemüht!
Es hilft also keine verbal basierte Kraftmeierei, sondern eine sachlich
vorgetragene und ausgewogene Begründung, die die im Normenvertrag zwischen
BmWi und DIN e.V. vom 5. Juni 1975 nebst Anhängen nachlesbaren Regelungen
und Erwägungen als obsolet oder einseitig unerträglich belastend
erscheinen lassen.
Mit diesem Vorschlag sollten Sie einen der beschriebenen Wege gehen.
Übrigens gibt Ihnen die im Anhang zu § 4 des Vertrags gegebene Erläuterung
"Eine Beschränkung der Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist aus
dieser Vorschrift nicht herzuleiten." die sachliche und moralische
Unterstützung.
Freundlicher Gruß
Rupert Rompel
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 16 Oct 2012 23:37:18 +0200
Von: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
An: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Weltnormentag
On Tue, 16 Oct 2012 14:26:48 +0200
"Rupert Rompel" <Rupert.Rompel@xxxxxx> wrote:
Liebe Liste, lieber Herr Kinstler,
Sie erinnern sich an die Mail des Herrn Graf: da war von
"gnadenloser Abzocke, eine Heuchlerin, Beutelschneiderei,
korrupte Normenfindungsszene, fehlende Transparenz
hinsichtlich der finanziellen Aspekte" die Rede. Nun,
einige dieser Begriffe rechne ich dem eingeschränkten
Vokabular dieses Herrn zu.
...
Oftmals wird mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit auch
die irrige Vorstellung verbunden, alle Arbeitsergebnisse
solcher Institutionen müssten der Allgemeinheit kostenlos
zur Verfügung gestellt werden.
Ja kennen wir, die bekannte Rede von der Gratismentalitaet.
Bei Ihren unqualifizierten Auslassungen faellt mir in der
Tat wenig ein, was den Tadel des Listenwaechters nicht
ausloesen wuerde.
Herr Prante hat zur Finanzierung ja schon treffend Stellung
bezogen. Ich moechte jetzt nur auf das widerliche Gebaren
des Beuth-Verlags (auch als Aus-Beuth-Verlag bekannt)
eingehen und die nicht weniger widerliche Kumpanei der
Bibliotheken. Die Monopolstellung wird ja durch
urheberrechtliche Fehlinformationen noch unterstuetzt. Nach
wie vor duerften ganz viele Bibliothekare das Maerchen,
DIN-Normen duerften nicht kopiert werden, glauben.
Dass die Schranken des Urheberrechts fuer den Beuth-Verlag
nicht gelten, hat er erfolgreich in den Bibliotheken zu
Lasten unzaehliger Buergerinnen und Buerger, die in den
Bibliotheken nicht den freien Zugang finden, den sie
benoetigen, durchgesetzt. So lesen wir auf der Website der
Karlsruher UB:
"DIN-Normen mit VDE-Kennzeichnung werden aus
urheberrechtlichen Gründen weiterhin ausschließlich in
gedruckter Form angeboten. Das Anfertigen von Kopien - auch
für wissenschaftliche Zwecke - ist ausdrücklich untersagt."
http://www.bibliothek.kit.edu/cms/normen.php
Gern darf mir ein Bibliotheksjurist erlaeutern, wieso dies
mit § 53 UrhG vereinbar ist.
Klaus Graf
--
http://www.inetbib.de
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