[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] EU PSI Richtlinie zur Nutzung von Daten ausöffentlichenEinrichtungen



Die Leibnizhandschriften sind nicht nur durch die von J. Prante zitierte 
Resolution der Deutschen UNESCO-Kommission zu den Gemeingütern (Commons) 
geschützt, sondern auch und vor allem, wie es wohl auch K. Graf meinte, 
durch das (sehr nüchtern geschriebene) UNESCO-Programm zum Schutz des 
Dokumentenerbes "Memory of the World" (MOW), in die auch der 
Leibniz-Briefwechsel aufgenommen ist.
Ziel ist von MOW ist es, "dokumentarische Zeugnisse von 
außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern 
und auf neuen informationstechnischen Wegen zugänglich zu machen." 
(http://www.unesco.de/mow.html). Von einem Verbot auch der kommerziellen 
Verwertung ist auch hier nichts zu lesen. Vgl. UNESCO Website 
www.unesco.org/webworld/mo
Allerdings steht die Nutzung und Bereitstellung solcher "Zeugnisse" 
durch die Archive etc. bzw. anders: das öffentliche Interesse im 
Vordergrund.
Das kommt übrigens auch bei dem aktuellen EU-Richtlinienentwurf zu den 
verwaisten Werken zum Ausdruck 
(http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/12/st10/st10953.en12.pdf), 
wo anders als es in D. von Börsenverein und VG Wort (auch 
Nationalbibliothek) geplant war, die Nutzung der verwaisten Werke nur 
durch eben diese Organisationen und im öffentlichen Interesse erlaubt 
sein soll. Also keine Lizenz zur kommerziellen Verwertung.
Es mag also in vielen Fällen durchaus angemessen sein, "Industrie, die 
Wirtschaft, die Keksfabriken, Herr Bahlsen, oder wer auch immer von der 
Teilhabe an Gemeingütern" oder anderen Digitisaten wie verwaisten Werken 
auszuschließen. Das wird jeweils politisch und dann rechtlich zu 
entscheiden sein.
RK

Am 09.07.2012 10:38, schrieb Jörg Prante:
Am 09.07.12 18:04, schrieb Klaus Graf:
Wenn die Abbildung einer Leibnizhandschrift (nicht etwa das Original
selbst!), also ein durch die UNESCO geheiligtes quasi-sakrales Gut,
auf einer profanen (!) Keksdose landet, werden manche das unschoen
finden, andere wuerden sich darueber freuen, dass historisches
Kulturgut auch in der Massenkultur praesent ist.
Ich bezweifle, dass der dbv vor seiner "Keksverpackungs"-Stellungnahme
die Position der deutschen UNESCO-Kommission

http://www.unesco.de/res_4_2011.html

hinreichend ausgewertet hat, in der gar nicht sakral zu lesen ist

"[...] Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und
Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die
Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem ein für
- den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit
öffentlichen Mitteln produziertem Wissen;
- die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den
freien Zugriff auf dieses;
- die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die "Creative Commons"
Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der
öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich
vorbildlich handeln."

Dass die Industrie, die Wirtschaft, die Keksfabriken, Herr Bahlsen, oder
wer auch immer von der Teilhabe an Gemeingütern ausgeschlossen werden
sollen, diesen Geist finde ich in den UNESCO-Papieren nicht.

Viele Grüße

Jörg Prante


-- 
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany

till August 31st:
1050 Vista del Pueblo Unit 12
Santa Barbara 93101, CA
USA
(805) 8458023

Website:www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
Skype: rainer.kuhlen
Blog: www.netethics.net


-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.