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Re: [InetBib] EU PSI Richtlinie zur Nutzung von Daten ausöffentlichenEinrichtungen
- Date: Mon, 09 Jul 2012 17:28:08 +0200
- From: "Adrian Pohl" <pohl@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] EU PSI Richtlinie zur Nutzung von Daten ausöffentlichenEinrichtungen
On 9.7.2012 at 15:02, "Klaus Graf"
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
wrote:
Eine verlogene und miese Stellungnahme, die genau auf einer
Linie steht mit der allgemein gaengigen Praxis von
Copyfraud in Bibliotheken. Ich habe mich in Archivalia seit
vielen Jahren mit der Weiterverwendung oeffentlicher Daten
befasst und mir leuchtete die Ausnahme fuer Archive,
Bibliotheken und Museen ueberhaupt nicht ein. Der DBV
schlaegt hier wieder Open Access ins Gesicht, denn es geht
im Kern um Open Data, die - ebenso wie die Wikipedia - zu
beliebigen, auch kommerziellen Zwecken nutzbar sein sollte.
Hier muss man differenzieren. Immerhin scheint sich der DBV eindeutig
für Open Data einzusetzen, wenn es um von Bibliotheken produzierte
Daten (z.B. Katalogdaten, Ausleihstatistiken etc.) geht:
"Wenn - etwa als Art. 1 der Richtlinie - definiert würde, dass sich die
Richtlinie ausschließlich auf „Public Sector Information“ bezieht,
soweit sie im öffentlichen Sektor oder im direkten Auftrag des
öffentlichen Sektors entstanden (generated) ist, dann wären den
meisten Bedenken der Kritiker Rechnung getragen."
Eine konsequente Umsetzung einer solchen Open-Data-Policy wäre ja
schonmal eine positive Entwicklung. Die deutsche Bibliothekswelt ist
hier ja ohnehin im internationalen Maßstab wegweisend mit den
Open-Data-Aktivitäten von BVB, DNB, hbz und im SWB.
Wenn Bibliothekar/innen sich allerdings für eine Begrenzung des Zugangs
auf Digitalisate gemeinfreier Werke einsetzen, fühle ich mich ein
weiteres Mal in der Annahme bestätigt, in der falschen Profession
gelandet zu sein. Dachte ich doch einst naiverweise, dass Bibliotheken
zum Ziel haben, möglichst vielen Menschen einen Zugang zu einer
möglichst breiten Wissensbasis zu schaffen. Und dann arbeiten sie
stetig daran, den Zugang zu Werken, die für jeden per Gesetz frei
verwendbar sind, zu beschränken hier mit der Begründung, dass sie sonst
"in Zusammenhängen benutzt würden, die ihrem ideellen Wert widersprechen
würden". Bewirbt sich da jemand um einen Posten als Zensor?
Ich hoffe beinahe, dass sich dahinter eigentlich die
betriebswirtschaftliche Denke versteckt, dass etwa alte Drucke und
seltene Handschriften "Werte" sind, die Bibliotheken nicht ohne
finanzielle Vorteile freigeben sollten. Ein Argument, dem ich zwar nicht
zustimme, das mir aber weniger Angst macht und das ich darüber hinaus
bisher auch weitaus häufiger gehört habe.
Viele Grüße
Adrian Pohl
Adrian Pohl
- Linked Open Data -
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