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Re: [InetBib] EU PSI Richtlinie zur Nutzung von Daten ausöffentlichenEinrichtungen
- Date: Mon, 09 Jul 2012 19:38:46 +0200
- From: Jörg Prante <joergprante@xxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] EU PSI Richtlinie zur Nutzung von Daten ausöffentlichenEinrichtungen
Am 09.07.12 18:04, schrieb Klaus Graf:
Wenn die Abbildung einer Leibnizhandschrift (nicht etwa das Original
selbst!), also ein durch die UNESCO geheiligtes quasi-sakrales Gut,
auf einer profanen (!) Keksdose landet, werden manche das unschoen
finden, andere wuerden sich darueber freuen, dass historisches
Kulturgut auch in der Massenkultur praesent ist.
Ich bezweifle, dass der dbv vor seiner "Keksverpackungs"-Stellungnahme
die Position der deutschen UNESCO-Kommission
http://www.unesco.de/res_4_2011.html
hinreichend ausgewertet hat, in der gar nicht sakral zu lesen ist
"[...] Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und
Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die
Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem ein für
- den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit
öffentlichen Mitteln produziertem Wissen;
- die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den
freien Zugriff auf dieses;
- die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die "Creative Commons"
Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der
öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich
vorbildlich handeln."
Dass die Industrie, die Wirtschaft, die Keksfabriken, Herr Bahlsen, oder
wer auch immer von der Teilhabe an Gemeingütern ausgeschlossen werden
sollen, diesen Geist finde ich in den UNESCO-Papieren nicht.
Viele Grüße
Jörg Prante
--
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