och bitte ocker - . das dient meinerseits gerade der hitzetechnischen
Auflockerung der Tagesarbeit mit fachbibliothekarischen Themen.
Klaus Graf schrieb:
On Tue, 20 Jul 2010 14:46:01 +0200
Kustos <annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Ein einfaches Problem ist aber schon gelöst: Mit dem
Handyverbot hat das NIX zu tun. :-)
Damit meinte ich, dass das zwei verschiedene Sachfragen sind.
Der Sinn dieser Aussage erschließt sich mir nicht.
Handyverbote gelten natuerlich auch fuer Smartphones, und
Smartphones haben Internetzugang. Es ist doch absurd, auf
der einen Seite dem neuesten Hype nachzuhecheln, auf der
anderen Seite aber ganz selbstverstaendliche und
zeitgemaesse Arbeitsmoeglichkeiten dem Besucher zu
verwehren, wobei ich nach wie vor darauf warte, dass man
hier konkrete Faelle fuer Vermoegensschaeden zuungunsten
von Bibliotheken durch Haftung wegen Gewaehrung von
Internetzugang dokumentiert.
Bibliotheken verwehren gar nichts, denn:.. wenn sie etwas nicht
dürfen, weil es rechtlich nicht möglich ist, dann verwehren sie aber
deshalb nicht gleich. Vewehren ist ein aktives Vorenthalten. Etwas
nicht anbieten können ist ein ganz anderer Sachverhalt. Das ist der
Fairness halber bitte zu unterscheiden... nicht umsonst muss die
bibliothekarische Fachwelt sich über Gremien und Zusammenschlüsse
dieser Probleme annehmen, oder meinen Sie, eine einzelne Bibliothek
könne hier den Ritter Balduin spielt... Vermögensschäden ..(das passt
jetzt nicht in die Begriffswelt unseres Kontextes, aber das lasse ich
mal weg).. . sind jedenfalls nicht erstrebenswert.
Klaus Graf