Klaus Graf schrieb:
On Tue, 20 Jul 2010 14:46:01 +0200 Kustos <annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:Ein einfaches Problem ist aber schon gelöst: Mit dem Handyverbot hat das NIX zu tun. :-)
Damit meinte ich, dass das zwei verschiedene Sachfragen sind.
Bibliotheken verwehren gar nichts, denn:.. wenn sie etwas nicht dürfen, weil es rechtlich nicht möglich ist, dann verwehren sie aber deshalb nicht gleich. Vewehren ist ein aktives Vorenthalten. Etwas nicht anbieten können ist ein ganz anderer Sachverhalt. Das ist der Fairness halber bitte zu unterscheiden... nicht umsonst muss die bibliothekarische Fachwelt sich über Gremien und Zusammenschlüsse dieser Probleme annehmen, oder meinen Sie, eine einzelne Bibliothek könne hier den Ritter Balduin spielt... Vermögensschäden ..(das passt jetzt nicht in die Begriffswelt unseres Kontextes, aber das lasse ich mal weg).. . sind jedenfalls nicht erstrebenswert.Der Sinn dieser Aussage erschließt sich mir nicht. Handyverbote gelten natuerlich auch fuer Smartphones, und Smartphones haben Internetzugang. Es ist doch absurd, auf der einen Seite dem neuesten Hype nachzuhecheln, auf der anderen Seite aber ganz selbstverstaendliche und zeitgemaesse Arbeitsmoeglichkeiten dem Besucher zu verwehren, wobei ich nach wie vor darauf warte, dass man hier konkrete Faelle fuer Vermoegensschaeden zuungunsten von Bibliotheken durch Haftung wegen Gewaehrung vonInternetzugang dokumentiert.
Klaus Graf
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