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Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken



Zum Beispiel das Thema Fotokopieren. Hängt in Ihrem Kopierraum  > >
lediglich der Hinweis was von wem für welche Zwecke wie oft kopiert  > >
werden darf oder informieren Sie ggf. persönlich, wenn in etwa ein  > >
Bibliotheksbenutzer mit einer Note in der Hand nach dem nächsten  > >
Kopierer fragt?

 > Prust. Ich glaube, Herr Graf, hier geht es um Banknoten.
Dazu steht in PiratK UrhG m.W. nichts - wäre aber auch ein schönes Thema
für die Open-Access-Bewegung und die verlotterte Finanzwelt. ;)

Also ich kenne eine Benutzerin, die gelegentlich strahlend mit einem hohen
C in der Hand oder auf der Zunge in die Bibliothek kommt. Der können Sie
eine schnelle Sicherheitskopie nicht versagen ... Auf eine einzelne Note 
gibt's
kein Urheberrecht. ;-)

Also beim Kopieren des hohen C in der Hand wäre zumindest zu klären, ob es sich 
hier nicht um eine Bildmarke handelt und man durch die 
Vervielfältigungshandlung mit dem MarkenG in Konflikt geraten könnte. 
Zumindest, wenn dem Kopierenden eine gewerbliche Absicht zu unterstellen ist? 
Und vor allem:

  http://www.pnn.de/potsdam/95140/

Muß man beim Anblick des Kopierens einer (Bank)note durch einen Nutzer evtl. 
auch die Bibliothek abriegeln und die Polizei einschalten? Ist das noch eine 
Frage der Informationspflicht in Bibliotheken oder geht es hier um die 
staatsbürgerliche Pflicht zur Vereitelung einer Straftat? ;)
 
In diesem Sinne grüßt amüsiert - Kay Heiligenhaus

-- 
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