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Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken



On Wed, 03 Feb 2010 12:00:13 +0100
 Arne Tiedemann <arne.tiedemann@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

Zum Beispiel das Thema Fotokopieren. Hängt in Ihrem
Kopierraum lediglich 
der Hinweis was von wem für welche Zwecke wie oft kopiert
werden darf 
oder informieren Sie ggf. persönlich, wenn in etwa ein 
Bibliotheksbenutzer mit einer Note in der Hand nach dem
nächsten 
Kopierer fragt?

Typische Hysterie von Bibliothekaren, die daran arbeiten,
dass die Verwertermafia Erfolg hat. Der Benutzer muss
zunaechst einmal darueber aufgeklaert werden, dass Noten
selbstverstaendlich dann kopiert werden duerfen, wenn sie
gemeinfrei sind. Ein eventuell bestehender
wettbewerbsrechtlicher Schutz ist fuers Kopieren
irrelevant:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Schutz_von_Notenbildern

Ist der Komponist keine 70 Jahre tot? Dann Verbot.

Ist die Ausgabe juenger als 25 Jahre? Dann ist penibel zu
klaeren, ob eine wissenschaftliche Ausgabe vorliegt oder
womoeglich - was sehr selten ist - eine Editio princeps.

Waehrend man diese Fragen vielleicht noch aus dem Stand
bearbeiten kann, empfiehlt sich die Frage, ob die Noten
eines gemeinfreien Komponisten einer geschuetzten
Bearbeitung unterzogen wurden, durch ein Gutachten des
Justiziars des Bibliothekstraegers beantworten zu lassen,
was natuerlich den Kopiervorgang einige Wochen verzoegern
kann. 

Aber wir wollen uns doch ans Recht halten, gell? Und wie
wir alle wissen sind die Knaeste voll von Bibliothekaren,
die Beihilfe zu Urheberrechtsverbrechen geleistet haben.

Klaus Graf

-- 
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