-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Kay Heiligenhaus
Gesendet: Mittwoch, 3. Februar 2010 16:14
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken
Zum Beispiel das Thema Fotokopieren. Hängt in Ihrem Kopierraum > >
lediglich der Hinweis was von wem für welche Zwecke wie oft
kopiert >
werden darf oder informieren Sie ggf. persönlich, wenn in
etwa ein
Bibliotheksbenutzer mit einer Note in der Hand nach dem
nächsten
Kopierer fragt?
> Prust. Ich glaube, Herr Graf, hier geht es um Banknoten.
Dazu steht
in PiratK UrhG m.W. nichts - wäre aber auch ein schönes
Thema für die
Open-Access-Bewegung und die verlotterte Finanzwelt. ;)
Also ich kenne eine Benutzerin, die gelegentlich strahlend
mit einem
hohen C in der Hand oder auf der Zunge in die Bibliothek kommt. Der
können Sie eine schnelle Sicherheitskopie nicht versagen
... Auf eine
einzelne Note gibt's kein Urheberrecht. ;-)
Also beim Kopieren des hohen C in der Hand wäre zumindest zu
klären, ob es sich hier nicht um eine Bildmarke handelt und
man durch die Vervielfältigungshandlung mit dem MarkenG in
Konflikt geraten könnte. Zumindest, wenn dem Kopierenden eine
gewerbliche Absicht zu unterstellen ist? Und vor allem:
http://www.pnn.de/potsdam/95140/
Muß man beim Anblick des Kopierens einer (Bank)note durch
einen Nutzer evtl. auch die Bibliothek abriegeln und die
Polizei einschalten? Ist das noch eine Frage der
Informationspflicht in Bibliotheken oder geht es hier um die
staatsbürgerliche Pflicht zur Vereitelung einer Straftat? ;)
In diesem Sinne grüßt amüsiert - Kay Heiligenhaus
--
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