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Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken



Nun gut die Herren, das ist ja sehr amusant und ich kann Ihre Freude am 
Fabulieren nachvollziehen. Was bringts der fragenden Bibliothek?

Der Bürger ist täglich vom Recht umgeben wie von der Luft. Er kann ihm nicht 
entgehen. Das bedeutet aber nicht, dass der (Rechts-)Bibliothekar an jeder Ecke 
stehen und aufpassen muss, dass auch ja mit den Werkzeugen seiner Bibliothek 
bloß nichts Unrechtes getan wird. Der Bürger hat das Recht zu kennen und sich 
danach zu richten. Wozu hat er schließlich jetzt im Internet eine nicht 
druckbare Version des Bundesgesetzblattes und druckbare Texte des Ministeriums.
Das Hinweisschild über dem Kopierer, dass die Nutzer das geltende Urheberrecht 
zu beachten haben, ist ausreichend um einer angenommenen Informationspflicht zu 
genügen. Wer für mehr Information Zeit und Personal hat, mag mehr tun, 
rechtlich erforderlich ist das nicht.


Mit freundlichem Gruß

Dietrich Pannier

Karlsruhe


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Kay Heiligenhaus
Gesendet: Mittwoch, 3. Februar 2010 16:14
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken


Zum Beispiel das Thema Fotokopieren. Hängt in Ihrem Kopierraum  > >
lediglich der Hinweis was von wem für welche Zwecke wie oft
kopiert  >
werden darf oder informieren Sie ggf. persönlich, wenn in
etwa ein
Bibliotheksbenutzer mit einer Note in der Hand nach dem
nächsten
Kopierer fragt?

 > Prust. Ich glaube, Herr Graf, hier geht es um Banknoten.
Dazu steht
in PiratK UrhG m.W. nichts - wäre aber auch ein schönes
Thema für die
Open-Access-Bewegung und die verlotterte Finanzwelt. ;)

Also ich kenne eine Benutzerin, die gelegentlich strahlend
mit einem
hohen C in der Hand oder auf der Zunge in die Bibliothek kommt. Der
können Sie eine schnelle Sicherheitskopie nicht versagen
... Auf eine
einzelne Note gibt's kein Urheberrecht. ;-)

Also beim Kopieren des hohen C in der Hand wäre zumindest zu
klären, ob es sich hier nicht um eine Bildmarke handelt und
man durch die Vervielfältigungshandlung mit dem MarkenG in
Konflikt geraten könnte. Zumindest, wenn dem Kopierenden eine
gewerbliche Absicht zu unterstellen ist? Und vor allem:

  http://www.pnn.de/potsdam/95140/

Muß man beim Anblick des Kopierens einer (Bank)note durch
einen Nutzer evtl. auch die Bibliothek abriegeln und die
Polizei einschalten? Ist das noch eine Frage der
Informationspflicht in Bibliotheken oder geht es hier um die
staatsbürgerliche Pflicht zur Vereitelung einer Straftat? ;)

In diesem Sinne grüßt amüsiert - Kay Heiligenhaus

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