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RE: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG



Lieber Herr Steinhauer, liebe Inetbibler,

"Die Gesetzesbegründung ergibt hier drei entscheidende Auslegungshinweise: Der 
Leseplatz soll ein eigens eingerichteter Arbeitsplatz sein, der Leseplatz soll 
die Medienkompetenz der Nutzer stärken, die Nutzung am Leseplatz soll so 
möglich sein wie beim analogen Medium." [1]

Da stellen sich mir zwei Anschlußfragen:

1) Bedeutet "eigens eingerichteter Arbeitsplatz" dann, daß dieser Arbeitsplatz 
zu keinem anderen Zweck genutzt werden darf? Darf also an den "Leseplätzen" nur 
und ausschließlich gelesen werden in digitalen Lehrbüchern, nicht aber z.B. im 
Netz recherchiert?

2) Bedeutet "die Nutzung am Leseplatz soll so möglich sein wie beim analogen 
Medium", keinesfalls aber anders als beim analogen Medium? Sprich: Darf die 
Bibliothek z.B. dem Nutzer die Möglichkeit geben, eine Volltextsuche über den 
OCR-erkannten Bestand durchzuführen, um gezielt einzelne Seiten anzuspringen 
(was im analogen Medium ja in dieser Form nicht wirklich geht, abgesehen von 
den Möglichkeiten der Nutzung eines evtl. vorhanden Index). Dürfen die 
digitalen Lehrbücher "aufbereitet" werden, also z.B. mit einem digitalen 
Inhaltsverzeichnis versehen werden, um auch hier eine gezielte Navigation zu 
ermöglichen?

Die Frage, wie man mit derlei Vorgehen "die Medienkompetenz der Nutzer stärken" 
kann, möchte ich hier gar nicht stellen. ;)

Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus

[1] 
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-
bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Eric Steinhauer
Sent: Thursday, December 03, 2009 3:32 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG

Liebe Liste,

die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen elektronische
Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite publiziert.

Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt es hier:

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-
leseplaetze-7504113/

Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer

--
http://www.inetbib.de

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