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Re: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG



Sehr geehrter Herr Heiligenhaus,

Sie schreiben:
Die Frage, wie man mit derlei Vorgehen "die Medienkompetenz der  
Nutzer stärken" kann, möchte ich hier gar nicht stellen. ;)
aber ich ;-)
Ich bin sicher, das wird die Entwicklung von Open Access noch rascher  
vorantreiben. Ausserdem werden einige Juristen bald
staunen, was wirkliche Informations- und Medienkompetenz der  
Studierenden und Wissenschaftler ist.
Der Versuch, wieder zum Papier zurueckzukehren sicher nicht.
Ich haette dem OLG nicht zugetraut, so trickreich die Entwicklung  
voranzutreiben. ich denke wir sollten ihm dankbar sein ;-)

MfG

W. Umstaetter




On Dec 4, 2009, at 1:05 PM, Kay Heiligenhaus wrote:

Lieber Herr Steinhauer, liebe Inetbibler,

"Die Gesetzesbegründung ergibt hier drei entscheidende  
Auslegungshinweise: Der Leseplatz soll ein eigens eingerichteter  
Arbeitsplatz sein, der Leseplatz soll die Medienkompetenz der Nutzer  
stärken, die Nutzung am Leseplatz soll so möglich sein wie beim  
analogen Medium." [1]

Da stellen sich mir zwei Anschlußfragen:

1) Bedeutet "eigens eingerichteter Arbeitsplatz" dann, daß dieser  
Arbeitsplatz zu keinem anderen Zweck genutzt werden darf? Darf also  
an den "Leseplätzen" nur und ausschließlich gelesen werden in  
digitalen Lehrbüchern, nicht aber z.B. im Netz recherchiert?

2) Bedeutet "die Nutzung am Leseplatz soll so möglich sein wie beim  
analogen Medium", keinesfalls aber anders als beim analogen Medium?  
Sprich: Darf die Bibliothek z.B. dem Nutzer die Möglichkeit geben,  
eine Volltextsuche über den OCR-erkannten Bestand durchzuführen, um  
gezielt einzelne Seiten anzuspringen (was im analogen Medium ja in  
dieser Form nicht wirklich geht, abgesehen von den Möglichkeiten der  
Nutzung eines evtl. vorhanden Index). Dürfen die digitalen  
Lehrbücher "aufbereitet" werden, also z.B. mit einem digitalen  
Inhaltsverzeichnis versehen werden, um auch hier eine gezielte  
Navigation zu ermöglichen?

Die Frage, wie man mit derlei Vorgehen "die Medienkompetenz der  
Nutzer stärken" kann, möchte ich hier gar nicht stellen. ;)

Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus

[1] 
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-
bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Eric Steinhauer
Sent: Thursday, December 03, 2009 3:32 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG

Liebe Liste,

die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen  
elektronische
Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite publiziert.

Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt  
es hier:

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt- 
sachen-
leseplaetze-7504113/

Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer

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