[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG
- Date: Thu, 3 Dec 2009 18:33:04 +0100
- From: Walther Umstaetter < h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG
Sehr geehrter Herr Steinhauer,
verstehe ich das richtig, dass man nun auf einem Leseplatz einer
Bibliothek keine Exzerpte mehr machen darf,
die Tastenkombination shift-ctrl-print nicht benutzen darf, keine
Seite mehr ausdrucken, den Bildschirm nicht abfotografieren darf oder
den Text vom Bildschirm ablesen und in einem MPEG-Player mitspeichern
darf? Sind das alles Anschlussvervielfaeltigeungen? Sie schreiben: ".
Die Vervielfältigung durch den Nutzer selbst ist ja legal." Wieso gilt
das dann nicht fuer die Kopie auf einen Stick? Da druecke ich die
Tasten Ctrl-Copy doch auch selbst ;-)
Frueher war es zweifellos dass Ziel wissenschaftlicher Verlage,
gemeinsam mit den Bibliotheken, dazu beizutragen, den Zugang zum
Wissen der Welt zu verbessern. Sie haben das Geld vorgelegt, und die
Bibliotheken haben es je nach Bedarf zurueckerstattet. Da haben die
Verlage den Autoren noch extra Sonderdrucke zugeschickt, damit diese
sie kostenlos verteilen konnten. Es scheint, dass einige von ihnen nun
das Gegenteil anstreben, und dass es Richter gibt, denen das nicht
auffaellt. Das Problem ist, dass das vorwiegend Verlage sind, die die
Verwertungsrechte interntionaler Kernzeitschriften haben.
Da bin ich aber gespannt, wann die Politiker merken, wie stark das
eine deutsche Volkswirtschaft schaedigt. Wahrscheinlicher ist aber,
dass die Studierenden und Wissenschaftler einfallsreich genug sind,
das zu umgehen, was aber fuer die Moral eines Volkes nicht sehr
foerdelich ist. Wenn Piraten salonfaehig gemacht werden, frage ich
mich, was das Ziel einer solchen Verlagspolitik ist.
MfG
W. Umstaetter
On Dec 3, 2009, at 3:31 PM, Eric Steinhauer wrote:
Liebe Liste,
die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen
elektronische Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite
publiziert.
Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt es
hier:
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/
Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.