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[InetBib] Laufbahnbefähigung für Bibliotheksvolontäre in Thüringen



Liebe Liste,

der Thüringer Gesetzgeber hat in Art. 16 Nr. 35 f. des Gesetzes zur Änderung 
des Thüringer Beamtenrechts vom 20. März 2009 die Laufbahn des höheren 
Bibliotheksdienstes als Laufbahn besonderer Fachrichtung eingeführt, GVBl. 
Thüringen 2009, S. 238. Bei den Zugangsvoraussetzungen wird das 
Bibliotheksvolontariat ausdrücklich genannt, ohne andere Ausbildungswege wie 
etwa das Referendariat auszuschließen. Die Volontärszeit wird überdies im Falle 
der Verbeamtung als hauptberufliche Tätigkeit anerkannt.

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/05/laufbahnbefaehigung-bibliotheksvolontaere-5511521/

Damit wurde in Thüringen eine laufbahnrechtliche Gleichstellung zwischen 
Volontariat und Referendariat vollzogen.

E poi si muove! :)

Eric Steinhauer



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