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From: eric.steinhauer@xxxxxxxxx
Date: Wed, 22 Apr 2009 13:45:50 +0200
Subject: [InetBib] Laufbahnbefähigung für Bibliotheksvolontäre in Thüringen
Liebe Liste,
der Thüringer Gesetzgeber hat in Art. 16 Nr. 35 f. des Gesetzes zur Änderung
des Thüringer Beamtenrechts vom 20. März 2009 die Laufbahn des höheren
Bibliotheksdienstes als Laufbahn besonderer Fachrichtung eingeführt, GVBl.
Thüringen 2009, S. 238. Bei den Zugangsvoraussetzungen wird das
Bibliotheksvolontariat ausdrücklich genannt, ohne andere Ausbildungswege wie
etwa das Referendariat auszuschließen. Die Volontärszeit wird überdies im
Falle der Verbeamtung als hauptberufliche Tätigkeit anerkannt.
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/05/laufbahnbefaehigung-bibliotheksvolontaere-5511521/
Damit wurde in Thüringen eine laufbahnrechtliche Gleichstellung zwischen
Volontariat und Referendariat vollzogen.
E poi si muove! :)
Eric Steinhauer