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AW: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB - Bundesnetzagentur



 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Stellungnahme der DBV-Rechtskommission zur Vorratsdatenspeicherung wurde 
ja die Empfehlung gegeben, sich mit der Bundesnetzagentur in Verbindung zu 
setzen. Ich habe dies für unsere Bibliothek getan und unten stehende Antwort 
erhalten. Diese dürfte so ja für viele Bibliotheken gelten, weshalb ich sie 
hiermit weiterleite.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bianca Herms


Stadt Gelsenkirchen
Der Oberbürgermeister
Gelsenkirchener Stadtbibliothek 
- Medienzentrum -
Ebertstr. 19, 45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 169-2808
Fax: 0209 / 169-3027
E-Mail: bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx
Internet: www.stadtbibliothek-ge.de

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 Sehr geehrte Frau Herms,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Nach § 113a TKG gehören zu dem Kreis der zur Vorratsdatenspeicherung 
verpflichteten alle, die öffentlich zugängliche Tk-Dienste für Endnutzer 
erbringen.

In der von Ihnen geschilderten Konstellation ist nur die Bibliothek Endkunde im 
Sinne des § 113a TKG (auch nur sie hat den Vertrag mit dem Provider, der 
seinerseits der Verpflichtung zur Vorratsdatenpeicherung unterliegt). Die 
Konstellation ist vergleichbar mit einem Internetcafé, bei dem sich die Nutzer 
nicht ausweisen, aber für die Nutzung (anonym) zahlen oder einem Hotel, bei dem 
die Nutzung des Internets im Hotelpreis enthalten ist. 

Vor diesem Hintergrund besteht für Ihre Stadtbibliothek keine Verpflichtung 
nachzuhalten, wer dort das Internet genutzt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Werner Hammen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und 
Eisenbahnen Referat Z 21 (Allgemeine Rechtsangelegenheiten, 7. Teil des TKG, 
Datenschutz) Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228/144149
Telefax: 0228/146414
E-mail: werner.hammen@xxxxxxxxx


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Z21
Gesendet: Freitag, 28. November 2008 16:18
An: Z21c
Betreff: WG: Vorratsdatenspeicherung

 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Donnerstag, 27. November 2008 14:43
An: Z21
Betreff: Vorratsdatenspeicherung

Absender:

Frau
Bianca Herms
Ebertstr. 19
45875 Gelsenkirchen
Deutschland


Betreff: Vorratsdatenspeicherung

Mitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Stadtbibliothek bieten wir auch Internet-Arbeitsplätze für unsere 
Benutzer an. Allerdings nicht nur für diejenigen, die einen Bibliotheksausweis 
haben, sondern für jeden, der zu uns reinkommt. Die Abrechnung erfolgt über 
Chipkarten, die die Leute anonym für die Zeit der Nutzung bei uns ausleihen.
Der Internetzugang erfolgt über einen ortsansässigen Provider, der, davon gehen 
wir aus, alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung notwendigen Daten 
speichert, allerdings in unserem Fall natürlich nur mit den Daten der 
Bibliothek als Endkunden. Welche Verpflichtungen haben wir als Bibliothek nun, 
nachzuhalten, wer bei uns wann das Internet genutzt hat - und ist dies 
datenschutzrechtlich überhaupt zulässig, notwendig usw.?
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dazu einige Hinweise geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Bianca Herms


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
stadtbuecherei.werne@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Mittwoch, 19. November 2008 12:45
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB: 
Benutzerschutz

Hallo in die Runde,

was ich mich im Zusammenhang mit dieser Geschichte ständig frage, ist: 

Wie verfahren denn ganz normale öffentliche Internetcafes? Da werden doch auch 
bislang keinerlei Anmeldelisten geführt, geschweige denn Logfiles gespeichert.

Wenn das alles in Zukunft Pflicht werden sollte, so werden das doch die 
wenigsten Internetcafes mitmachen können?

Viele Grüße aus Werne

Dietmar Kümer




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.