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Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB



Liebe KollegenInnen, sehr geehrter Herr Daniel,

das Telekommunikationsgesetz setzt Hürden, die eher für die Abschaffung jeglicher Internet-PC sprechen oder man sitzt mit einem Bein bereits beim Verfassungsschutz.

Vor einiger Zeit lief diese Diskussion bereits in dieser Liste zum Thema. Dieses Gesetz trieb bereits 1998 Hr. Schaarwaechter zu einem Kommentar (http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/ msg01854.html), zuletzt wurde im Juni 2008 die Frage des TKG durch die Benutzung von WLAN erweitert (http://www.ub.uni-dortmund.de/ listen/inetbib/msg36697.html). Auch von hier gab es bislang keine abschließende Antwort. Die ständigen Änderungen machen die Erfüllung von Anforderungen nicht leichter.

Das Fazit hieraus ist in der Stadtbücherei Frechen, das ausschließlich Personen mit einem gültigen Bibliotheksausweis die Rechner und das WLan nutzen dürfen. Alle anderen Nutzungsfälle sind in Hinsicht auf das TKG in meiner juristisch nicht ausgebildeten Lesart problematisch. Walk-In-User muss ich somit abweisen. Eine Excel Tabelle hilft uns bei der Verwaltung der Plätze (Name, Kundennummer, Anfangs- und Endzeit, jedoch nicht an welchem Platz) auch für statistische Zwecke am Jahresende - die Daten werden also über den genannten Zeitraum hier gespeichert. Spannenderweise kann ich nicht beantworten ob dies aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich zulässig ist. Wir dürfen den Kunden ja auch genau aus diesen Gründen in Nrw und anderswo nicht mitteilen, ob Sie ein Medium schon mal ausgeliehen haben.

Die Rechner starten jedoch jeden Morgen wieder jungfräulich (ähnliches Verfahren wie bei Sitekiosk), so das hier keine Datenspeicherung im Rechner stattfinden kann. <Satire> Ist so eine Software dann eigentlich noch Legal, wenn die Bundestrojaner sich jeden morgen wieder installieren müssen? </Satire> Natürlich kann die interessierte Behörde nun beim Provider nachfragen und dieser führt das "Corpus delicti" auf eine Verbindung in die Bücherei zurück. Im schlimmsten Fall können wir den Kreis der "Bösewichte" nur auf 6 begrenzen - soviele Plätze stehen hier zur Verfügung, die allesamt in einem Netzwerk auf die Leitung zugreifen. Das passwortgesicherte WLan ist darin nicht enthalten. Der zwischengelagerte Server speichert diese Daten aktuell nicht.

Dieses Problem ist nicht theoretisch, mir ist ein Fall bekannt, wo so eine Behörde von der Bibliothek wissen wollte Wer Wann an einem Internet-PC saß. Das ist ein paar Jahre her und war dort zum Glück kein Problem.

Jedoch würde ich im Rahmen der Rechtssicherheit eine juristisch geprüfte Handreichung zum Anbieten von Internetplätzen und WLan- Verbindungen in Bibliotheken durch eine DBV-Rechtskommission begrüßen. Wenn man zudem gleich die Abhandlung beifügen kann inwieweit ich was an den Rechnern einsetzen muss um sämtliche Jugendschutzregeln einzuhalten schließt sich der Kreis zum Eingangssatz. Bis zum 18. Lebensjahr muss hier ein Erziehungsberechtigter die Erlaubnis zur PC/Internetnutzung schriftlich geben, das die Rechner ab dem 10. Lebensjahr genutzt werden dürfen. In der Nutzungszeit der Schützlinge kann der Erziehungsberechtigte somit nicht die erzieherische Aufsicht auf das Bibliothekspersonal abwälzen. Ob das auch heute noch rechtlich reicht?

Gruß aus der Kölner Nachbarkommune



Gerald Schleiwies
Stadtbuecherei Frechen
Johann Schmitz Platz 1-3
50226 Frechen

02234/501-340
gerald.schleiwies@xxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.stadtbuecherei-frechen.de

Am 18.11.2008 um 17:18 schrieb Frank Daniel:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da dies im Grunde alle Bibliotheken betrifft, die zur Zeit noch mehr oder weniger anonym zugängliche Internetplätze anbieten, möchte ich die Fragen
von Herrn Kümer und Frau Herms zuspitzen:

Müssen wir ab 1.1.2009 auf Grund der vom "Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen"
verlangten Vorratsdatenspeicherung bis zu einem halben Jahr nach der
erfolgten Nutzung zweifelsfrei nachweisen können, welcher Kunde zu einer
bestimmten Zeit einen bestimmten Internetrechner genutzt hat?

Selbst bei einer softwaregestützten Authentifizierung müssen ja dann die Logfiles so lange aufbewahrt werden - wenn sie denn überhaupt generiert
werden. Wenn man keine Software einsetzt, muss das Personal vermutlich
Anfang (und Ende!) der Nutzung und die Bibliotheksausweisnr. (oder bei
Walk-In-Usern die PA-Nr.) per Hand erfassen?

Kann jemand dazu Hinweise geben?

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Frank Daniel

StadtBibliothek Köln
Leitung Digitale Dienste, Schulservice
Josef-Haubrich-Hof 1
50676 Köln

Telefon: 0221/ 221-23882
Telefax: 0221/ 221-23933
daniel@xxxxxxxxxxxxxx
www.stbib-koeln.de



----- Original Message ----- From: "Herms Bianca" <Bianca.Herms@xxxxxxxxxxxxxxxx>
To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Tuesday, November 18, 2008 3:21 PM
Subject: WG: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB


Das würde uns auch sehr interessieren!
Müssen wir nachhalten, wer (Personalausweis? Adresse? Bei uns dürfen nicht nur eingetragene Benutzer ans Internet) wann an welchem PC gearbeitet hat?

Der Verwaltungsaufwand dafür scheint mir enorm. Oder hat das jemand über
Hard- und Software gelöst?

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bianca Herms



Stadt Gelsenkirchen
Der Oberbürgermeister
Gelsenkirchener Stadtbibliothek
- Medienzentrum -
Ebertstr. 19, 45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 169-2808
Fax: 0209 / 169-3027
E-Mail: bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx
Internet: www.stadtbibliothek-ge.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
stadtbuecherei.werne@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Freitag, 14. November 2008 08:52
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB

Noch eine Frage zu dieser Abmahnungssache:

Wenn die Bücherei für urheberrechtlich geschützte Downloads nicht
verantwortlich gemacht werden kann, würde dann nicht als nächstes der
betreffende Nutzer zur Rechenschaft gezogen?

Und wenn sich dieser aufgrund fehlender Anmeldelisten für die Internetplätze (wie in jedem Internetcafé) nicht ermitteln lässt, könnten Bibliotheken dann
nicht zukünftig zum Sammeln solcher Anmeldelisten verpflichtet werden?

Oder noch anders gefragt: Wäre es ratsam, diese Listen zu sammeln? Wir
überlegen z. Zt., unsere Listen wieder aufzubewahren und nicht, wie bisher
üblich, täglich zu vernichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Kümer
Stadtbücherei Werne








Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.